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Brandschutz 12. Mai 2021

Aktualisierte Richtlinien für Feuerlöschanlagen

Die VdS-Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen.

Ab sofort stehen die VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau in der überarbeiteten Version VdS 2496-S1:2021-04 bereit.
Ab sofort stehen die VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau in der überarbeiteten Version VdS 2496-S1:2021-04 bereit.

Die Änderungen der Richtlinien für  Feuerlöschanlagen beziehen sich im Wesentlichen auf die Ansteuerung von Wasserlöschanlagen. Die kumulierte Version der Richtlinien sowie die eigentliche Änderung, VdS 2496-S1:2021-04, kann ab sofort im VdS-Webshop bezogen werden: shop.vds.de.

Feuerlöschanlagen mit Trockenalarmventilstation

Die größte Änderung ergab sich aus einer Anwenderanfrage zum Thema Umschaltung bei vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) vom Typ A1: Die zusätzlich zulässigen Umschaltkriterien dieser Alarmventilstationen wurden angepasst. Als zusätzlich mögliches Umschaltkriterium gilt jetzt der Netzausfall der Energieversorgung. In diesem Fall sollte die Umschaltung verzögert werden, damit nicht jede kurzzeitige Netzunterbrechung (Netzwischer) eine Umschaltung der VTAV zur Folge hat. Diese zusätzliche Umschaltfunktion muss allerdings in der Dimensionierung der Batterien der ansteuernden Zentrale berücksichtigt werden.

Dazu ein Hinweis: Bei Umschaltungen einer VTAV Typ A1 bei Netzausfall wird das ursächliche Schutzziel der Löschanlage grundsätzlich nicht verletzt. Nur das sekundäre Schutzziel, die Vermeidung einer Falschauslösung, wird gegebenenfalls beeinträchtigt. Weiterhin wurde Änderungen im Bereich der Direktansteuerung von Wasserlöschanlagen vorgenommen, um Fehlinterpretationen vorzubeugen.

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Viele VdS-anerkannte RWA-Bauteile erfüllen bereits jetzt die Anforderungen der Norm DIN 18232-9 und bieten damit die benötigte Planungssicherheit.
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Vereinheitlichung in der Richtlinie

Im Zuge der Überarbeitung wurden außerdem die Ordnungsziffern der Tabelle F-1 so angepasst, dass sie mit denen in der Richtlinien-Reihe VdS 2100 (Anerkennungsrichtlinien für Komponenten der Wasserlöschtechnik), die sich gerade in der Aktualisierung befindet, konform sind. Die Notwendigkeit einer Änderung kurz nach der Veröffentlichung im Juli letzten Jahres erscheint ungewöhnlich. Grund ist, dass die Anpassungen erst zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden konnten.

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