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Editorial 4. August 2014

Alles geregelt!?

Auf die Brandschutz-Branche prasseln – auch dank Europäischer Union – immer neue Normen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Pflichten ein. Wer hier nicht auf dem Stand der Dinge, der Technik und der Gesetzestexte bleibt, tanzt schnell auf einem Vulkan und riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Britta Kalscheuer, stellvertretende Chefredakteurin
Britta Kalscheuer, stellvertretende Chefredakteurin

In der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wurde natürlich die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Haushalten. Doch die Rauchwarnmelderpflicht gilt noch nicht in allen Bundesländern, Einführungszeitpunkt aber auch die Verantwortlichkeit für Montage und Wartung variieren. Was die Privatperson vielleicht schon irritiert, lässt den Brandschutz-Experten noch kalt: hier ist man ganz andere gesetzliche Kaliber gewohnt.

So hat die neue Bauproduktenverordnung vor einem Jahr die bis dahin geltende Bauproduktenrichtlinie abgelöst. Hiervon betroffen sind sämtliche technischen Einrichtungen, die für die Erfüllung der sicherheitsrelevanten Aufgaben bei der Nutzung des Gebäudes eingesetzt werden, und dazu gehören auch Alarm- und Brandmeldeanlagen. Die Verordnung, die bereits in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, soll die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisieren. Das hört sich einträchtig an, birgt aber im Alltag durchaus Stolperfallen und Gefahren – vom allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfungszeugnis über die Prüfkriterien bis hin zu den Haftungsfolgen, wie ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in unserem Fachbeitrag beleuchtet.

Darüber hinaus hat eine Neufassung der Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau, kurz Industriebaurichtlinie, direkte Auswirkungen auf die Schutzziele beim Rauchabzug, Brandschutzexperten befürchten nun allerdings eine Aufweichung des baurechtlichen Standards, weil die raucharme Schicht nicht mehr angemessen berücksichtigt wird.

Auch bei den Normen für Sprachalarmierung im Brandfall gab es Überarbeitungen, die Fachplaner und -errichter seit August 2014 betreffen. So wurden unter anderem die CIS-Werte zur Messung der Sprachverständlichkeit durch die in der Praxis längst etablierten STI-Werte ersetzt und die Empfehlungen zu den drei Sicherheitsstufen sind entfallen.

In Kürze wird auch der Entwurf der Richtlinie VDI 4062 rund um das Thema Evakuierung und Selbstrettung zur Diskussion gestellt. Was sich dahinter verbirgt, erläutert ein unabhängiger Brandschutz-Experte in einem Beitrag, der das Augenmerk auch auf die baulichen und technischen Voraussetzungen für eine Selbstrettung und die optimale Vorbereitung eines Evakuierungskonzeptes lenkt.

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Dass über die ganzen Gesetze und Regelungen die gewissenhafte Planung und das individuell abgestimmte Sicherheitskonzept nicht ins Hintertreffen geraten darf, zeigen unsere Fachbeiträge zu umfassenden Brandschutzkonzepten, Risiken der Brandweiterleitung, Möglichkeiten der Löschung und technischem Brandschutz. Denn auch fernab der aktuellen Gesetzeslage muss der zuverlässige Brandschutz, der Schutz von Menschenleben sowie der Erhalt von Sachwerten Priorität haben, und ist keine Kür, sondern oberste Pflicht!

Britta Kalscheuer, stellvertretende Chefredakteurin

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