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VdS 26. Februar 2014

Anerkennungsverfahren für optische Signalgeber

Der VdS bietet für optische Signalgeber für die Personenalarmierung ein spezielles Anerkennungsverfahren an. Damit soll sichergestellt werden, dass optische Signalgeber künftig auch in Brandmeldesysteme weiter Verwendung finden dürfen.

Optische Signalgeber, hier in einer VdS-Prüfung, alarmieren in Bereichen mit hohem Lärmpegel und weisen der Feuerwehr den Weg zur Erstinformationsstelle.
Optische Signalgeber, hier in einer VdS-Prüfung, alarmieren in Bereichen mit hohem Lärmpegel und weisen der Feuerwehr den Weg zur Erstinformationsstelle.

Die Norm EN 54-23 deckt nämlich keine Signalgeber ab, die nicht der Alarmierung von Personen dienen, etwa Anzeigegeräte, welche beispielsweise der Feuerwehr den wichtigen Weg zur Erstinformationsstelle weisen. „Als Zugführer a.D. in der freiwilligen Feuerwehr kann ich nur bestätigen, wie sehr im Brandfall jede Sekunde zählt“, betont Horst Berger, Produkt-verantwortlicher für Brandmeldeanlagen bei VdS.

„Leider überstehen viele handelsübliche Anzeigen nicht einmal die erste Frostperiode. VdS will für unsere Partner auch hier zu optimalem Brandschutz beitragen – deswegen ermöglichen wir eine Geräteanerkennung auch für nicht durch die EN 54-23 abgedeckte Signalgeber. So ist für diese Geräte weiterhin eine Aufnahme in VdS-anerkannte Systeme möglich."

Für alle an Brandmeldeanlagen angeschlossenen Komponenten muss das funktionsgemäße Zusammenwirken sichergestellt sein. Dies wird durch eine VdS-Prüfung nachgewiesen und in der System-Anerkennung bestätigt.

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