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Erpressung 10. Dezember 2012

Anonyme Drohungen in Unternehmen

Ein Babynahrungshersteller in Hessen wird erpresst. Der Erpressungsversuch verbreitet im Unternehmen Angst. Angst vor dem möglichen finanziellen Schaden, vor der möglichen Gefährdung von Babys, Angst vor der Öffentlichkeit und dem damit verbundenen Imageverlust.

Bei Drohanrufen sollten Mitarbeiter ruhig zuhören und Notizen zum Inhalt machen.
Bei Drohanrufen sollten Mitarbeiter ruhig zuhören und Notizen zum Inhalt machen.

Der unbekannte Anrufer kündigt die Vergiftung von Gemüsebrei in kleinen Gläschen an, wenn er nicht umgehend zwei Millionen Euro bekommt. Wo und wie die Geldübergabe stattfinden soll, sagt er nicht. Die Angst im Unternehmen ist groß. Nichts ist heute für die Reputation von Menschen und Unternehmen gefährlicher als die Aufmerksamkeit der Medien. Die Polizei wird geheim eingeschaltet; am nächsten Tag meldet sich der Mann wieder. Taktisch klug wird der Anrufer in ein längeres Gespräch verwickelt und so kann sein Standort festgestellt werden, es kommt zur Festnahme. In den Akten wird später ein sehr häufiges Motiv für anonyme Bedrohung oder Erpressung stehen: Geldnot.

Große Bandbreite

Führungskräfte in einem Logistikunternehmen erhielten über Monate Drohbriefe; bei einem Getränkeabfüller wurden Pfandflaschen von Mitarbeitern absichtlich verunreinigt und gelangten in den Handel; in einem Health-Care-Unternehmen wurde der Vorstand mehrfach durch anonyme Schreiben denunziert und verleumdet. Die Briefe wurden von einem Insider per Hauspost versandt.

Anonyme Drohungen von außen werden eher bekannt, als interne Vorgänge. „Viele Unternehmen hoffen auf die Eintagsfliege, denn oft bleibt es bei einer anonymen Handlung“, erklärt Klaus-Dieter Matschke von der Frankfurter KDM Sicherheitsconsulting. Ihn erreichen die lästigen, langwierigen, ungelösten Fälle, die bagatellisiert, ausgesessen, oder offiziell untersucht, aber ungelöst geblieben sind. „Meistens ist es ein Mitarbeiter, der sein Insider-Wissen missbraucht, trotz der Gefahr, dass ihm selbst bei Entdeckung negative Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen drohen“, so Matschke.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bislang keine Statistik über die Entwicklung anonymer Bedrohungen und Belästigungen in Unternehmen erstellt. Dafür würden zu selten Informationen eingehen. „Wir kennen die Grundgesamtheit nicht“, so Peter Pörting, Leiter für Operative Fall-Analyse beim BKA. Pörting beobachtet aber, dass allgemein die Hemmschwelle der Täter sinkt, und das habe sicher mit der Leichtigkeit zu tun, schnell und einfach Botschaften mit verschleiertem Absender über elektronische Medien verschicken zu können.

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„Sie brauchen heute nicht mehr mühsam Buchstaben aus der Zeitung zu schneiden und zusammenzukleben, um unerkannt zu bleiben“. Hinzu kämen die sozialen Netzwerke wie Wikileaks, Facebook, Twitter oder Google+. Durch diese Netzwerke würde die Möglichkeit für die weite Verbreitung anonymer Texte gewaltig zunehmen. Der flächendeckenden Denunzierung stehe nichts mehr im Wege.

„Wenn Mitarbeiter auf diesen speziellen Plattformen anonym oder unter falschem Namen vermeintliche oder tatsächliche Missstände, fehlerhafte Produkte oder kriminelle Aktivitäten ihres Arbeitgebers anprangern, ist der gute Ruf nicht nur gefährdet, sondern innerhalb weniger Stunden ruiniert“, sagt Klaus-Dieter Matschke, der das Reputationmanagement bei Ermittlungen in diesem Bereich gleich mit anbietet.

Ungelöste Fälle

Großes Kopfzerbrechen bereiten den Firmen die unbekannten Briefschreiber, die trotz Einschaltung der Polizei, oft jahrelang unerkannt ihr Unwesen treiben, denn: „Den typischen Täter gibt es nicht“, bestätigt der Göttinger Spezialist für linguistische Forensik, Professor Albert Busch. Belegt ist lediglich, dass diese Akteure meistens männlich sind und allein handeln. Oft gehören sie den Unternehmen schon seit mehreren Jahren an und identifizieren sich stark damit.

Auslöser der Aktion sind meist Entscheidungen und Handlungen auf Führungsebene, die nicht akzeptiert werden. Missachtung, Ungerechtigkeit, persönliche oder finanzielle Probleme, das sind Gefühle und Situationen, die bei einem Mitarbeiter zu massiven Frustrationen führen können. Die Führungsentscheidung kann ihn selbst direkt betreffen, zum Beispiel wenn eine erwartete Beförderung oder Gehaltserhöhung ausbleibt.

Eine Frustration kann aber auch aus einer Situation ohne persönlichen Bezug resultieren; zum Beispiel wenn der Akteur eine geplante Fusion oder die Schließung einer Abteilung ablehnt. Persönliche Probleme wie mangelndes Selbstwertgefühl, Kompetenzlosigkeit oder Verhaltensstörungen sind entscheidende Faktoren. „Die anonyme Aktion wird dann zu einer Art Ventil, mit der persönliche Schwächen und Niederlagen kompensiert werden“, sagt der Kölner Psychologe Carsten Hesse.

Fest steht, dass solche Handlungen Straftatbestände sind. Ein Unternehmen sollte daher nicht hilflos zusehen, wie seine Reputation durch anonyme Denunziationen beschädigt wird. „Absolute Priorität hat es, sofort nach Bekanntwerden der Aktion Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, so Matschke. Einfach abwarten und hoffen, dass es ohne Aufsehen vorüber geht, sei eine schlechte Strategie.

Nicht alles ist justiziabel, deshalb muss sachlich unterschieden werden, ob es sich um einen Fall von Bedrohung, Mobbing oder Whistleblowing handelt. Bei Mobbing empfiehlt es sich die Bürokommunikation zu prüfen, in der Regel lässt sich das Problem wirklich intern lösen. Whistleblowing ist komplizierter, so Professor Busch. Vorwurf und Wahrheit müssten überprüft werden. „Was ist Stimmungsmache und was sachlich ernst zu nehmen, weil der Wertschöpfungsprozess des Unternehmens gestört wird?“ Anonyme Hinweise könnten auf wahre Probleme hinweisen, und dann wäre es klug, diesen nachzugehen. Im Falle der Bedrohung müssen professionelle Ermittlungen umgehend eingeleitet werden, und da steht die Analyse an erster Stelle.

Umfangreiche Analyse

Hinweise und Indizien werden überprüft, die Schlussfolgerungen auf den oder die Urheber ermöglichen. Vorteilhaft sind Spuren, die konkret zugeordnet werden können. Dazu zählen anonym verfasste Schriftstücke (Briefe, E-Mails, Einträge in sozialen Netzwerken), Sprachaufzeichnungen von Drohanrufen und auch wiederholte Aktionen, denen ein identischer Modus Operandi zugrunde liegt.

Geschulte Psychologen können auf Basis anonymer Texte Aussagen über den Verfasser ableiten, zum Beispiel Geschlecht, Alter und die mögliche Herkunft, oder den intellektuellen Hintergrund eines Schreibers eingrenzen. Tatmerkmale werden auf konkrete Indizien hin untersucht. Hat der Verfasser eines Briefes auf Papier und Umschlag vielleicht Fingerabdrücke oder Faserspuren, mitunter verwertbares DNA-Material hinterlassen? Zugriffszeitpunkt und Zugriffsort innerhalb des Intranets können eingegrenzt werden. „Mitunter zeigt sich ein kohärentes Zugriffsmuster auf bestimmte Daten, und es lässt sich so ein Zusammenhang zu einem bestimmten Mitarbeiter feststellen“, erklärt Carsten Hesse, der aus anonymen Schreiben Täterprofile ableitet.

Die Indizien aus verschiedenen Quellen dienen der Eingrenzung des Kreises möglicher Akteure. Wenn Vorgehen und Inhalt einer anonymen Aktion eindeutig auf einen Insider schließen lassen, empfehlen Matschke und Hesse eine offensive Kommunikationsstrategie mit Briefen oder Rundschreiben, die klar verdeutlichen, dass die Tat nicht toleriert und Gegenmaßnahmen forciert werden. Kann der Kreis der möglichen Akteure eingegrenzt werden, empfehlen sie persönliche Gespräche. Bei diesem Vorgehen werden alle potenziellen Urheber der Aktion mit einbezogen. Ziel ist es, eine unbedachte Reaktion zu provozieren, anhand der sich ein Akteur eindeutig identifizieren lässt.

Atlanta Killinger, Leiterin Kommunikation der KDM Sicherheitsconsulting

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