Direkt zum Inhalt

Ausbildung im Fokus

Sicherheitsdienstleistungen, die in der Öffentlichkeit erbracht werden, wie zum Beispiel Fluggast- und Gepäckkontrollen, stehen immer unter besonderer „Beobachtung“. Denn hier zeigt sich die Qualität der Mitarbeiter deutlich. PROTECTOR befragte dazu Klaus Wedekind, Geschäftsführer von Kötter Aviation Security.

Klaus Wedekind, Geschäftsführer von Kötter Aviation Security.
Klaus Wedekind, Geschäftsführer von Kötter Aviation Security.

PROTECTOR: Kötter Aviation Security erbringt seit mehr als zehn Jahren verschiedene Dienstleistungen an deutschen Flughäfen. Welches Feedback bekommen Sie von Ihren Auftraggebern?

Klaus Wedekind: Durchweg nur positives. Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggebern – Bundesministerium des Innern und Bundespolizei für § 5, Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen für §§ 8/9 – läuft reibungslos. Die hohe Dienstleistungsqualität ist uns wiederholt auf unterschiedliche Weise bestätigt worden, unter anderem durch niedrige Beschwerdeaufkommen oder positive Real- und Qualitätstestergebnisse von Bundespolizei und Luftsicherheitsbehörden.

Im Fokus der öffentlichen Betrachtung stehen besonders die Fluggast- und Gepäckkontrollen…

Das trifft zu. Unser Unternehmen übernimmt diese Aufgaben an den Flughäfen Düsseldorf, Dresden und Erfurt. Welche Leistungsstärke der Mitarbeiter damit verbunden ist, verdeutlichen besonders prägnant Stoßzeiten wie der Ferienbeginn, in denen wir allein in diesem Jahr am Airport Düsseldorf rund drei Millionen Fluggäste sicher und schnell in den Urlaub quasi „mitbefördern“ durften.

Wie bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf solche Einsätze vor?

Anzeige

Die umfassende und professionelle Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist das A und O für erfolgreiche Dienstleistung gerade im Bereich Aviation Security. Daher sind wir hier auf unterschiedlichste Weise engagiert. So liegt unser Ausbildungsprogramm für die Luftsicherheitsassistenten beziehungsweise Luftsicherheitskontrollkräfte, das mittlerweile bis zu 400 Stunden umfasst, deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von 164 Stunden.

Auch nach der Ausbildung hat das Thema Mitarbeiterqualifikation erhebliche Bedeutung. Unser Ausbildungszentrum in Düsseldorf ist dabei ein Schlüssel zum Erfolg.

Wie sieht die Zwischenbilanz des Ausbildungszentrums aus?

Seit dem Start vor rund zwei Jahren, mit dem wir unsere Aus- und Weiterbildungsaktivitäten weiter gebündelt und mit neuester Schulungstechnik ausgebaut haben, hat die Einrichtung mehr als 22.000 Schulungsstunden erbracht. Dabei zahlen sich zum einen die modernen Räumlichkeiten und die Nähe zum Flughafen Düsseldorf aus, die kurze Wege für den Auftraggeber Bundespolizei und zentrale Lage für Bewerber und Teilnehmer bei der Ausbildung gemäß § 5 bedeuten.

Das Schulungsteam ist dabei nicht nur für den Standort Düsseldorf tätig, sondern ist bundesweites Kompetenzcenter für Aus- und Fortbildungen sowie Qualitätssicherung für Dienstleistungen nach §§ 5, 8 und 9 LuftSiG.

Wie sehen Sie die weitere Entwicklung in diesem Sektor?

Die Bedeutung der Flughäfen als Verkehrsdrehkreuze und Bestandteile der Logistikkette wird weiter zunehmen und damit verbunden die Aufgaben und Anforderungen an die privaten Sicherheitsdienstleister.

Gute Beispiele hierfür waren zuletzt die Themen „Reglementierter Beauftragter“ und „Bekannter Versender“ im Rahmen der Luftfrachtsicherheit. Wichtiger Aspekt bleibt auch zukünftig die Auftragsvergabe. Denn bei Ausschreibungen von Dienstleistungen ist auch im Bereich Aviation Security noch viel zu häufig der Preis das nahezu allein ausschlaggebende Kriterium.

Für unser Unternehmen aber gilt: Bei uns stehen Qualität und Leistung im Fokus. Wir wollen beste Qualität zum bestmöglichen Preis bieten und konkurrieren somit nicht um jeden Dumpingpreis. Der europäische Verband der Luftsicherheitsbranche ASSA-I (Aviation Security Services Association – International) hat zu diesem Kontext schon vor einiger Zeit das Bestbieterhandbuch entwickelt. Es bietet öffentlichen und privaten Auftraggebern wichtige Anhaltspunkte und Checklisten für die Vergabe nach dem „wirtschaftlichsten Angebot“, bei der auch zentrale Qualitätskriterien einfließen, die eine Vergleichbarkeit erlauben.

So soll sichergestellt werden, dass neben einem wirtschaftlichen Preis auch die tatsächliche Leistungsfähigkeit, Mindeststandards von Organisation, Strukturen und Prozessen sowie letztlich notwendige Qualitätsnachweise der einzelnen Anbieter Berücksichtigung finden.

Passend zu diesem Artikel