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Notruf- und Infosäulen 2. April 2012

Barrierefrei kommunizieren

Architektonisch sind Gebäude für Großveranstaltungen in der Regel optimal auf die Bedürfnisse von Behinderten ausgerichtet. Anders sieht es in Deutschland noch im Hinblick auf die Kommunikationstechnik im Notfall aus: Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgt bis jetzt noch zögerlich. Nun gibt es eine Sprechstelle, die den besonderen Anforderungen von Personen mit Handicap Rechnung trägt.

Auch in Stadien müssen behinderte Menschen problemlos kommunizieren können.
Auch in Stadien müssen behinderte Menschen problemlos kommunizieren können.

Egal ob Fußballstadion oder Konzerthalle - Behinderten-WCs, Rampen, spezielle Zugänge und Sitzplätze sind längst Standard. Die Begeisterung für Sport und Musik teilen neben Groß und Klein sowie Jung und Alt auch Menschen, die mit einem Handicap leben. Alle Einrichtungen für Großveranstaltungen sind heute deshalb selbstverständlich behindertengerecht gebaut. Geht es jedoch um das Recht auf Informations- und Kommunikationshilfen, zeigt sich vielerorts in Deutschland noch ein anderes Bild.

Rechtlich ist die Sache klar. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Bereich des öffentlichen Rechts. Ziel ist es, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern. Es soll eine gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Das beinhaltet auch ein Recht auf Informations- und Kommunikationshilfen. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen dieser Menschen Rechnung zu tragen.

Spezielle Verordnung

Seit 2008 regelt eine spezielle EU-Verordnung (Verordnung EN 1107/2006), dass behinderte Menschen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste nicht nur ein Recht auf Beförderung mit dem Flugzeug haben, sondern auch, welche Service- und Hilfsangebote sie an Flughäfen erwarten dürfen. Wesentlicher Baustein: die schnelle und einfache Kommunikation mit dem Servicepersonal. Diese können entsprechende Sprechstellen problemlos sicherstellen.

Mit gutem Beispiel voran ging bereits im Sommer 2008 der Flughafen Düsseldorf. Hier wurden gleich 50 Info-Säulen von Schneider Intercom in Betrieb genommen, die ein barrierefreies Reisen ermöglichen. Im Gegensatz zu Deutschland werden in England und Frankreich bereits verstärkt auch außerhalb von Flughäfen solche Lösungen eingesetzt. Die Besonderheit: Die Funktionen der Sprechstellen müssen so angelegt sein, dass die Geräte von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (zum Beispiel Schwerhörigkeit, Blindheit, geistige Einschränkungen) weiterhin bedient und als Informations- sowie Kommunikationshilfe genutzt werden können.

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Folgende Leistungsmerkmale müssen solche Produkte erfüllen: Sie müssen über eine Beschriftung mit Brailleschrift und genormten Piktrogrammen zur Information und Bedienung verfügen. Die Sprachausgabe sollte besonders laut und glasklar sein. Eine integrierte Gehörlosenschleife sollte ebenso zu den Ausstattungsmerkmalen gehören. Gerade in öffentlich zugänglichen Bereichen besonders wichtig: Schutz vor Vandalismus. Und die Gehäuse sollten zudem wasserdicht sein (IP65).

Allesamt Anforderungen, die spezielle Endgeräte aus der WS-Serie von Schneider Intercom erfüllen. Die Design-Intercomterminals eignen sich zur Umsetzung der EN-Verordnung 1107/2006 und des Gesetzes zur Gleichstellung von behinderten Menschen. Sie können als Notruf- und Infosäulen zum Einsatz kommen, im Mauerwerk, auf der Fassade oder in Ticketautomaten eingebaut werden. Eine drei Millimeter starke Edelstahlfront sorgt dafür, dass sie selbst extremsten Bedingungen standhalten. Sie haben LED-Leuchten und Piktogramme, die Auskunft über den aktuellen Status des Geräts geben (Ruf abgesetzt, bitte sprechen, Türöffner aktiv). Ebenso wird die Aktivierung des integrierten Induktionsschleifenverstärkers mittels LED angezeigt.

Michael Schenkelberg, Schneider Intercom

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