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Sicherheitsdienstleister

BDSW fordert Gesetz für Sicherheitsdienstleister

Der Präsident des BDSW, Gregor Lehnert, fordert im PROTECTOR-Interview die Verabschiedung eines Gesetzes für die private Sicherheitswirtschaft.

Der BDSW fordert schon seit einigen Jahren ein „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ (SDLG), das die Anforderungen an Sicherheitsdienstleister definiert. In den Koalitionsvereinbarungen vom März 2018 findet man nun tatsächlich einen Hinweis darauf. Was steht dort konkret?

Gregor Lehnert: Mit großer Zustimmung haben wir vor über einem Jahr in der Koalitionsvereinbarung gelesen, dass für private Sicherheitsdienste ein eigenständiges Gesetz geschaffen werden soll. Damit sollen die Sicherheitsstandards weiter verbessert und für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit gesorgt werden. Damit wurde eine alte Forderung des BDSW aufgenommen, und wir hoffen, dass nach der Sommerpause die Arbeiten an einem SDLG aufgenommen werden.

Welche Aspekte genau sollte das neue Gesetz beinhalten?

Es sind verbindliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Unternehmen und an die Qualifikation, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen festzulegen. Diese Sicherheits- und Qualitätsstandards müssen nicht für jede Tätigkeit unserer Branche gelten; aber für bedeutende und mit hoher Sicherheitsrelevanz zu charakterisierende Einsatzbereiche.

Hierzu zählen insbesondere der Schutz von Kritischen Infrastrukturen, der Schutz des ÖPV, der Schutz von Flüchtlingsunterkünften oder der Schutz von Veranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial.

Was erhoffen Sie sich vom SDLG?

Um den Herausforderungen der inneren Sicherheit in Deutschland noch wirksamer und effektiver gerecht zu werden, muss die Rolle der Sicherheitswirtschaft in der Sicherheitsarchitektur weiterentwickelt werden. Das kann nur durch ein eigenes Gesetz geschehen. Das Gewerberecht wird der faktischen Bedeutung unserer Branche für die Inneren Sicherheit schon lange nicht mehr gerecht. Durch höher qualifizierte Sicherheitskräfte wird es auch zu einer Entlastung der Polizei bei der Gefahrenminimierung kommen.

Wir sind auch der Auffassung, dass die Anforderungen in den genannten Bereichen auch für betriebseigene Sicherheitskräfte gelten müssen. Es darf zukünftig keine Unterscheidung mehr geben, wer der Arbeitgeber ist, sondern welche Tätigkeit durchgeführt werden soll.

Stichwort Vergabeverfahren: Müsste dann auch noch das Vergaberecht geändert werden?

Ja, das ist eine alte Forderung des BDSW. Bisher leider ohne Erfolg. Vor genau 20 Jahren haben wir auf der zweiten europäischen Sicherheitskonferenz des privaten Sicherheitsgewerbes in Berlin das „Bestbieterkonzept“ vorgelegt. Es gibt öffentlichen und privaten Auftraggebern nachprüfbare Kriterien für eine qualitätsorientierte Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen an die Hand.

Wir hoffen, dass wir den Gesetzgeber überzeugen können, dass in diesem SDLG auch für besonders sensible Sicherheitsbereiche Vorgaben an die öffentliche Auftragsvergabe gemacht werden.

Dann könnte es durchaus sein, dass das Gesetz langsam Gestalt annimmt. Allerdings verbinden Sie damit auch die Forderung, dass ein Ressortwechsel stattfindet. Bisher ist die private Sicherheitswirtschaft im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt, Sie hätten es stattdessen gerne im Bundesinnenministerium. Warum?

Das liegt ebenfalls in der erwähnten Bedeutung der privaten Sicherheitsdienste für die Innere Sicherheit begründet, der das Gewerberecht nicht mehr gerecht wird. In Gewerbefragen ist das Wirtschaftsministerium zuständig und dort wird natürlich traditionell und zu Recht die Gewerbefreiheit hochgehalten. Weitergehende Vorgaben will man dort aus primär ordnungspolitischen Gründen nicht machen.

Das Bundesinnenministerium hat natürlich einen umfassenderen Blick auf die Sicherheit in Deutschland. Die gesamtstaatlichen Sicherheitskapazitäten würden künftig aus einem Ministerium gesteuert. Auch sind wir der Auffassung, dass die staatlichen und die privaten Sicherheitsträger mehr als bisher voneinander lernen könnten. Aber, wir wollen keine Hilfspolizei werden und wollen auch keine Überregulierung.

Und wie ist hier der aktuelle Stand? Haben die Ministerien schon zugestimmt? Rechnen Sie kurz- bis mittelfristig mit einer Übertragung?

Bereits im letzten Jahr ist nach unseren Informationen die einvernehmliche politische Grundsatzentscheidung zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gefallen, dass die Ressortzuständigkeit für die Sicherheitswirtschaft – und damit auch für das im Koalitionsvertrag vereinbarte eigenständige Gesetz für die Sicherheitswirtschaft – auf das BMI übergeht.

Momentan werden zwischen den Ministerien noch die Details eines Überganges, das heißt Personalfragen, zukünftige Führung des Bewacherregisters (BWR) sowie der konkrete Zeitplan eines Überganges verhandelt. Wir hoffen auf eine baldige Einigung, damit die Sicherheitswirtschaft Planungssicherheit erhält und der Gesetzgebungsprozess in Gang kommt.

Welche Auswirkungen würde denn die Übertragung der Zuständigkeit auf das BWR haben, das gerade erst eingerichtet wurde und bisher noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das dem BMWi untersteht, angesiedelt ist?

Es ist zwar denkbar, dass das BWR auch weiterhin beim Bafa geführt wird, das BMI aber die Fachaufsicht darüber übernimmt. Wir gehen allerdings davon aus, dass das BWR mittelfristig komplett in den Zuständigkeitsbereich des BMI übergeht. Damit ist eine Reihe von verwaltungstechnischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Diese sollten aber zwischen den beiden Ministerien BMWi und BMI lösbar sein.

Der BDSW wird jede Lösung unterstützen, die für die Unternehmen nicht zu noch mehr bürokratischem Aufwand führt. Die Unternehmen sind momentan mit der Einführung und Befüllung des BWR mehr als ausgelastet und vielfach extrem belastet.

Und noch komplizierter wird es bei den bisherigen Qualifikationsnachweisen der Gewerbetreibenden und ihrer Mitarbeiter durch die IHKs. Diese sind den Landeswirtschaftsministerien unterstellt. Wie sollte das künftig aussehen?

In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMWi und BMI dürften auch diese Aspekte eine Rolle spielen. Von den Fachjuristen beider Häuser wird eine Lösung gefunden werden. Mir ist jedenfalls keine Stimme aus der Rechts- oder Verwaltungswissenschaft beziehungsweise aus den beiden Ministerien bekannt, die diese Aspekte als nicht lösbar ansieht.

Jetzt mehren sich die Stimmen, die ein baldiges Ende der Großen Koalition prognostizieren. Was würde in dem Fall mit dem SDLG passieren? Werden dann die Pläne „auf Eis“ gelegt?

Ein vorzeitiges Ende der Koalition würde den angestoßenen Prozess erheblich verzögern, aber nicht stoppen. Die Äußerungen aller im Bundestag vertreten Parteien, nicht zuletzt auch anlässlich unseres letzten Parlamentarischen Abends in Berlin, zeigen, dass ein fraktionsübergreifender Konsens besteht, die Sicherheitswirtschaft in einem eigenständigen Gesetz zu regeln.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Gefährdungslage und der genannten Gründen bin ich der festen Auffassung, dass jede neue Regierung dieses Vorhaben aufgreifen beziehungsweise fortsetzen würde. Nur durch ein Spezialgesetz unter Federführung des BMI kann die Sicherheitswirtschaft innerhalb der Sicherheitsarchitektur gestärkt und Deutschland noch sicherer werden!