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Besser 0827 als 08/15

Am 1. Juli 2016 wurde eine neue technische Norm für Notruf- und Gefahren-Reaktionssysteme in öffentlichen Gebäuden wie Behörden oder Schulen und Kitas veröffentlicht. Die Richtlinie beschreibt ganz konkret die Anforderungen, die neue Kommunikationsanlagen in Not- und Gefahrenfällen künftig erfüllen sollten.

Notrufsysteme, die im Alltag auch anderweitig genutzt werden, wie Sprechstellen-Systeme in den Klassenräumen von Schulen, werden in einer Extremsituation sicherer bedient.
Notrufsysteme, die im Alltag auch anderweitig genutzt werden, wie Sprechstellen-Systeme in den Klassenräumen von Schulen, werden in einer Extremsituation sicherer bedient.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den immer stärker gefährdeten Bereichen im öffentlichen Raum. Spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich. Das gilt nicht nur für den Fall terroristischer Bedrohungen, sondern auch wenn ein wütender Kunde einen Sachbearbeiter attackiert oder in einem Schulgebäude ein Amoklauf droht. Da es bislang jedoch keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) sowie führenden Branchenunternehmen die deutsche Norm 0827 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden darin unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Regelmäßige Nutzung bringt Erfolg

Als besonders sinnvoll wurden vom Normungsausschuss Systeme eingestuft, die nicht nur in einem Notfall Verwendung finden, sondern tagtäglich genutzt werden können. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass sich Menschen erst daran gewöhnen müssen, eine bestimmte Technik anzuwenden – nur dann wird sie in einer Extremsituation ausreichend sicher bedient. Ein gutes Beispiel dafür sind Sprechstellen-Systeme in den Klassenräumen von Schulen, die die gesamte Kommunikation im Schul-Areal deutlich verbessern. Sie können genauso für die Übertragung des Pausengongs genutzt werden wie für allgemeine Durchsagen, Veranstaltungshinweise oder situationsbedingte Verhaltensanweisungen.

Neu: der technische Risikomanager

Die neue deutsche Norm VDE 0827 ist darauf ausgerichtet, die organisatorischen Prozesse innerhalb einer Schule, einer Behörde oder einer Institution bestmöglich zu unterstützen – sie gibt aber keine Verhaltensvorgaben zu spezifischen Vorfällen wie etwa einem Amokalarm. Der Grund: In vielen Organisationen gibt es bereits Konzepte zur Krisenbewältigung. Es gilt also vielmehr, diese bestehenden Konzepte mit Hilfe von Notfall- und Gefahrenreaktionssystemen umzusetzen. In diesem Zusammenhang beschreibt die Norm ganz konkret die geforderten Funktionalitäten der eingesetzten Systeme, definiert je nach Einsatzbereich drei unterschiedliche Sicherheitsgerade und beschreibt darüber hinaus, wer eigentlich für die Umsetzung verantwortlich zeichnet.

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Neu ist dabei die Position des technischen Risikomanagers, der innerhalb einer Organisation bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann. Zentrale Aufgabe des Risikomanagers ist außerdem die Risikoanalyse und die Risikobewertung. Dabei kann er unter anderem auf Informationen von Polizei, Feuerwehr und Organisationsleitung bauen.

Norm schafft Orientierung

Die Norm wird künftig vor allem Kommunen und deren Planungsstellen bessere Orientierungsmöglichkeiten bei der Bewertung bestehender sowie beim Kauf von neuen Notfall-und Gefahren-Reaktionssystemen (NGRS) verschaffen. Ein wichtiger Beitrag zur Sicherheitsdiskussion, denn bei vielen Verantwortlichen herrscht immer noch Unklarheit darüber, welches Alarmsystem sich für den Praxiseinsatz in Schulen am besten eignet. Zu den wichtigsten Punkten, damit die relevanten Schutzziele erreicht werden, gehört die direkte Kommunikation zwischen dem Hilfesuchenden und einem Sicherheitsdienstleister.

Eine direkte Verbindung ist deshalb so wichtig, weil sich nur auf diese Weise die angemessene Reaktion auf einen Alarm bestimmen lässt. Integrierte Systemlösungen bieten dafür die ideale Lösung. Sie bestehen aus einer beliebigen Anzahl strategisch im Gebäude verteilter Sprechstellen und „Stiller Alarm“-Schalter, die wie Nervenbahnen mit dem Gehirn des Systems verbunden sind: der Leitstelle. Als Einsatzzentrale ist die Leitstelle der Dreh- und Angelpunkt des jeweiligen Notrufsystems. Dort wird nicht nur der Alarm registriert, sondern auch durch die Sicherheitskräfte bewertet. Der Empfänger des Notrufs weiß im Idealfall ganz exakt, in welchem Gebäude und Raum dieser ausgelöst wurde. Er ist dann durch die Sprechstellen auch in der Lage, bei dem Hilfesuchenden Einzelheiten zu erfragen.

Egal, ob dieser sich in einem Flur, dem Lehrerzimmer oder in einem Unterrichtsraum aufhält. Auch wenn der Absender des Notrufs nicht antwortet, kann die Leitstelle die Situation vor Ort akustisch über ein Mikrofon mitverfolgen und passende Maßnahmen einleiten. Diese reichen vom Polizeiruf bis hin zum direkten Kontakt mit potenziellen Gewalttätern. So kann das Sicherheitsteam beispielsweise bereits aus der Distanz einen Aggressor ansprechen und die Situation auf diese Weise entspannen oder sogar auflösen. Auf der anderen Seite verhindert die akustische Prüfung durch die Sicherheitszentrale kostenintensive Fehlalarme.

Gute Aussichten für Service-Anbieter

In diesem Zusammenhang ergeben sich für spezialisierte Dienstleister vielversprechende neue Geschäftsmöglichkeiten. Beispiele sind etwa die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Notfall- und Gefahren-Reaktionssystemen. Generell wichtig: Eine Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie besteht formal nicht. Jedoch wird in zahlreichen Gesetzen gefordert, dass bei der Erstellung eines Gewerks eine „erforderliche Sorgfalt“ zu gelten habe oder „anerkannte Regeln der Technik“ zu beachten seien. Landesbauverordnungen sind dafür häufig gute Beispiele. Kommen darin die genannten Formulierungen zum Tragen, ist haftungsrechtlich die Einhaltung von Normen gefordert.

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