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Produkte 12. Mai 2022

Bewacherregister jetzt beim BMI

Das Bewacherregister geht nun in die Verantwortung des Statistischen Bundesamts/BMI über. Wird es zum digitalen Vorzeigeprojekt der Bundesregierung?

Wird das Bewacherregister, das jetzt beim BMI beziehungsweise Statistischen Bundesamt angesiedelt wird, ein digitales Vorzeigeprojekt der Bundesregierung?
Wird das Bewacherregister, das jetzt beim BMI beziehungsweise Statistischen Bundesamt angesiedelt wird, ein digitales Vorzeigeprojekt der Bundesregierung?

Das Bewacherregister (BWR) gibt es nunmehr seit drei Jahren und ist jetzt beim Bundesministerium des Innern (BMI) und dort beim Statistischen Bundesamt angesiedelt. Haben sich die Erwartungen an das BWR erfüllt? Funktioniert es zuverlässig?

Seit Wochen beschäftigten der Krieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten großen Flüchtlingsbewegungen die öffentliche Debatte und die deutsche Gesellschaft. Hierdurch kommt es auch zu einer verstärkten Nachfrage von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften. Die Sicherheitswirtschaft leidet aktuell unter einem hohen Personalmangel und darunter, dass geschultes und qualifiziertes Personal unter Einhaltung aller gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen nicht zeitnah rekrutiert werden kann. Personalreserven sind ebenfalls nicht vorhanden. Schulungen der Industrie- und Handelskammern für Sicherheitspersonal finden in der Regel nur in großen zeitlichen Abständen von mehreren Wochen oder Monaten statt. Zudem muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von neuen Sicherheitsmitarbeitern sowie deren Registrierung und Freigabe im digitalen BWR erfolgen. Funktionierende, schnelle digitale und nicht-digitale Verwaltungsprozesse sind daher für die Sicherheitswirtschaft unabdingbar, um die Sicherheit in Deutschland aktuell - speziell beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften - problemlos gewährleisten zu können.

Bewacherregister bald drei Jahre in Betrieb

Vor nun fast drei Jahren, am 1. Juni 2019, ging das BWR als Digitalisierungsprojekt der Bundesregierung mit Beteiligung der Länder an den Start. Ziel des Projektes war es insbesondere, Vor-Ort-Kontrollen bei der Umsetzung des Bewachungsrechts zu erleichtern und zu verbessern. Darüber hinaus sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Prozesse des Erlaubnisverfahrens vereinfacht und die Zuverlässigkeitsüberprüfungen beschleunigt werden. Der BDSW erhoffte sich im Mai 2019 durch das BWR mehr Transparenz über die auf dem Markt befindlichen Sicherheitsunternehmen und eine deutliche Verkürzung der häufig viel zu langen Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Beschäftigten. Setzt man diese Erwartungshaltungen in Relation zum Status Quo des BWR, so ist man diesen Zielen – nach einer mehr als ernüchternden Zweijahreszwischenbilanz – zwischenzeitlich etwas näher gerückt.

Dr. Berthold Stoppelkamp (l.) und Martin Hildebrandt wurden zu Geschäftsführern des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ernannt.
Stoppelkamp und Hildebrandt Geschäftsführer des BDSW
Dr. Berthold Stoppelkamp und Martin Hildebrandt wurden zu Geschäftsführern des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ernannt.
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BDSW schafft Problembewusstsein bei Bundesregierung

Bereits seit August 2018 hat der BDSW, als der führende deutsche Verband der Sicherheitswirtschaft, seine Mitglieder unter Federführung des Autors mit fachlicher Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK, vormals BMWI) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf den Start und den Betrieb des BWR vorbereitet und sie bei der Nutzung des BWR in Problemlagen auch individuell unterstützt. Dies drückt sich allein in über 470 schriftlichen Vorgängen und unzähligen Telefonaten aus. Durch den permanenten Austausch mit seinen Mitgliedern, auch im Rahmen von mehreren verbandsinternen Veranstaltungen mit insgesamt rund 600 Teilnehmern, speziell aber durch regelmäßige Mitgliederbefragungen und Bildung einer „AG - Taskforce - BWR“ konnte der BDSW die Problemlagen erheben, aufbereiten und an die Entscheidungsträger in Regierung, Ministerien, Behörden und auch Politik in Bund und Land adressieren. Ebenso wurde medial durch den BDSW auf die erkannten Probleme mit dem BWR aufmerksam gemacht. Der BDSW hat so die Begrifflichkeit „Dauerbaustelle BWR“ geprägt.

BMI ergreift Initiative zur Sachstandserhebung

Als zum 1. Juli 2020 der Ressortwechsel für die Regulierung des Sicherheitsgewerbes vom BMWK auf das BMI erfolgte, war auch vereinbart worden, dass das BWR 2022 beim Statistischen Bundesamt (Destatis) unter Fachaufsicht des BMI geführt werden wird. Vor dem Hintergrund der vom BDSW seit langem geäußerten Kritik und um bereits frühzeitig auch einen fundierten Überblick über den Status Quo des BWR aus der Perspektive der User zu erhalten, wurde Destatis unter Federführung des BMI beauftragt, eine Befragung zum Sachstand und zur Zufriedenheit mit dem BWR durchzuführen.

Anhand zweier von Destatis entwickelten Fragebögen wurden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 einerseits Unternehmen der Sicherheitswirtschaft (Wirtschaft) und andererseits die Vollzugsbehörden (Verwaltung) befragt. Seitens der Verwaltung konnten rund 1.200 Antworten, seitens der Wirtschaft rund 300 Antworten durch Destatis ausgewertet werden und flossen in den Ergebnisbericht mit ein. Dieser wurde im Juni 2021 veröffentlicht. 58 % der befragten Wirtschaftsvertreter stimmten der Aussage zu, dass das BWR zu einem besseren Vollzug des Bewachungsrechts geführt habe. 59 % der Wirtschaftsvertreter sind der Auffassung, dass das BWR sicherstellt, dass ausschließlich zuverlässiges Personal zum Einsatz kommt. Nur 21 % der Wirtschaftsvertreter teilt die Auffassung, dass durch das BWR eine einfachere und schnellere Überprüfung der Mitarbeiter erfolgt. Lediglich 37 % der Wirtschaftsvertreter stimmen der Aussage zu, dass das BWR einen Beitrag zur Entbürokratisierung leistet. 41 % stimmten dem ausdrücklich nicht zu. Dies bedeutet, dass es durch das BWR bisher im vorbezeichneten Befragungszeitraum aus Sicht der Wirtschaft weder zu einer signifikanten Beschleunigung der Überprüfungen von Mitarbeitern noch zu einer bemerkbaren Entbürokratisierung gekommen war.

Ergebnisse zur Globalzufriedenheit mit dem BWR

Die Mehrheit der Wirtschaft ist bei aller berechtigten Kritik an dem BWR im Großen und Ganzen einigermaßen zufrieden (32 % teils/teils beziehungsweise 35 % eher zufrieden). Allerdings ist die Bewertung differenziert nach der Nutzerhäufigkeit unterschiedlich. Bei denjenigen Wirtschaftsvertretern, die am häufigsten Mitarbeiter im BWR erfassen müssen, ist die Gruppe der Unzufriedenen am größten (29 %). Der Ergebnisbericht macht aber auch deutlich, dass die meisten Verbesserungsvorschläge der Wirtschaft zum BWR nicht das Bafa, sondern vielmehr die Vollzugsbehörden in den Ländern betreffen. Grund hierfür ist unter anderem die nach wie vor vielfach anzutreffende mangelnde personelle, technische und fachliche Ausstattung der kommunalen Verwaltungen, gerade in kleinen Gemeinden, durch die Bundesländer. So kommt es insbesondere hier teilweise nach wie vor zu einem massiven Bearbeitungsstau. Hier gilt es aus Sicht des BDSW, mit Nachdruck anzusetzen. Laut Ergebnisbericht sollen die gewonnenen Erkenntnisse auch in die Evaluierung des Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften, in den Staatssekretärsausschuss „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ sowie in die Erstellung eines Referentenentwurfs des BMI zum „Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG)“ einfließen. Dies ist ausdrücklich auch die Erwartungshaltung des BDSW an das BMI beziehungsweise die Bundesregierung.

Forderungen an die Bundesregierung

Durch die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse mit dem BWR sollte das Erlaubnisverfahren für die Sicherheitsunternehmen vereinfacht und die Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Mitarbeiter beschleunigt werden. Zudem sollte das Bund-Länder-Digitalisierungsprojekt BWR einen signifikanten Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Der Ergebnisbericht zeigt leider aus Sicht des BDSW, dass bis heute keines dieser mit der Einführung des BWR verfolgten Ziele wirklich erreicht wurde. Nach fast drei Jahren BWR ist aber im letzten halben Jahr erkennbar, dass die Benutzerfreundlichkeit des BWR für die Unternehmen stetig verbessert wurde. Es hat zumindest den Status der „Dauerbaustelle“ verlassen. Das neue Bundeskabinett hat bereits einen Gesetzentwurf zum Übergang des BWR vom Bafa auf Destatis als Registerbehörde verabschiedet, gegen den der Bundesrat keine Einwände erhoben hat. Am 7. April 2022 wurde dieser Gesetzentwurf vom Bundestag in erster Lesung an den Ausschuss für Inneres und Heimat zur weiteren Beratung verwiesen. Insofern wird schon bald die Verantwortung für das BWR im Geschäftsbereich des BMI liegen. Der BDSW fordert daher nunmehr vom BMI ein massives Einwirken auf die Bundesländer, ihre Vollzugsbehörden personell und technisch besser im Interesse der Sicherheitswirtschaft und Sicherheitsarchitektur Deutschlands auszustatten und diese zukünftig mindestens auf Kreisebene anzusiedeln. Nur so kann das BWR doch noch zum digitalen Vorzeigeprojekt der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung werden.

Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp, Geschäftsführer des BDSW, Berlin

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