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Brandschutz 16. Januar 2020

Brand von E-Autos kaum zu löschen

E-Autos zu löschen, stellt die Feuerwehr vor neue Herausforderungen. Fangen Akkus an zu brennen, ist der Brand mit herkömmlichen Mitteln kaum zu bekämpfen.

Die neuen alternativen Antriebsarten der Kraftfahrzeuge bringen es mit sich, dass man sich auch über brandschutztechnische Fragen Gedanken machen muss, beispielsweise der Brand eines E-Autos zu löschen ist. Auch wenn Antriebsalternativen zu Benzin oder Diesel auf Deutschlands Straßen zwar noch stark in der Minderheit sind, nutzen sie dieselben Parkmöglichkeiten wie herkömmliche PKWs. Für E-Autos stellen Ladesäulen an Parkplätzen einen besonderen Service dar, wie er auch in vielen Parkanlagen bereitgestellt wird. Aus Fahrzeugnutzersicht ist dies praktisch, denn so hat man die Möglich-
keit, sein abgestelltes Fahrzeug direkt wieder aufzuladen.

Brand von E-Autos entwickelt starke Hitze

Doch brandschutztechnisch stellen E-Fahrzeuge und Fahrzeuge, die mit Wasserstoff oder Erdgas betrieben werden, Eigentümer und Betreiber von Parkanlagen sowie die Feuerwehren vor neue Herausforderungen. Denn sollte es beispielsweise zu einem Brand eines E-Fahrzeugs (sowohl Vollelektro als auch Elektro-Hybrid) kommen, kann dieser nicht herkömmlich etwa über ein Sprinklersystem gelöscht werden. Schuld daran sind die Akkus. Fangen diese Feuer, beginnt eine chemische Reaktion, die mit herkömmlichen Mitteln kaum zu löschen ist. Vielmehr müssten die Akkus über einen längeren Zeitraum – bis zu 48 Stunden und mehr – heruntergekühlt werden. Denn der brennende Akku kann unter Umständen bis zu 1.000 °C heiß werden. Daneben entstehen noch hochgiftige Gase sowie Flusssäure – beides Faktoren, die eine effektive Brandbekämpfung gerade in Tiefgaragen bedeutend erschweren.

Andere Antriebsarten wie Wasserstoff oder Flüssiggas als Antriebsstoff kommen hierzulande zwar vergleichsweise selten vor, doch auch solche Fahrzeuge können Parkanlagen nutzen, das gleiche gilt für Erdgas-PKW. Austretender Wasserstoff kann in einer Tiefgarage beispielsweise eine explosionsfähige Atmosphäre bilden und ist zudem geruchlos. Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich beispielsweise in unteren Ebenen von Tiefgaragen.

Löschen mit herkömmlichen Mitteln kaum möglich

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Diese Faktoren müssen Errichter und Betreiber von Parkanlagen verstärkt im Blick haben. Bei Ladesäulen und dem „Betanken“ von E-Autos können hauptsächlich zwei Risiken auftreten: Ein defektes Elektroauto, das in der Tiefgarage geparkt wird, oder ein mechanischer Defekt an der Ladesäule können zu einem Brandereignis führen. Daher gilt es, zunächst zu prüfen, ob die installierte Brandmeldeanlage überhaupt auf E-Ladesäulen anwendbar ist. Gewöhnliche Rauchmelder reagieren erst dann, wenn der Ausbruch des Brandes bereits fortgeschritten ist. Dies bedeutet im Falle eines E-Fahrzeugs, dass es dann höchstwahrscheinlich bereits zu spät ist, um noch wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Die Feuerwehr würde solche Fahrzeuge dann in der Regel kontrolliert abbrennen lassen und dazu diese, wenn möglich, aus der Parkanlage ziehen.

Daher sollten E-Ladeplätze nach Möglichkeit in der Nähe der Zufahrten installiert werden, damit im Brandfall die Feuerwehr oder gegebenenfalls das Abschleppunternehmen Fahrzeuge schnell ins Freie befördern können. Ferner wäre gerade bei der Neukonzeption von Parkanlagen zu prüfen, ob gesonderte Stellplätze für E-Autos und Ladestationen baulich von anderen zu trennen sind. In solchen Bereichen könnten etwa besondere Vorrichtungen für das Abführen der Wärme oder giftiger Gase installiert werden. Auch der Einsatz einer entsprechenden Rauchabsaugung sollte je nach Bauart und Nutzung der Anlage in Erwägung gezogen werden.

Technische Lösungen vorhanden

Um einen Entstehungsbrand eines E-Fahrzeugs und der Ladeinfrastruktur möglichst frühzeitig zu erkennen, können Ansaugrauchmelder eine Lösung sein, denn diese entdecken bereits kleinste, unscheinbare Rauchentwicklungen im Material, bevor es zu einer Brandentstehung kommt. Solche Systeme bieten Betreibern die Möglichkeit, im Alarmfall sofort die Feuerwehr zu informieren sowie eine fortlaufende Stromzufuhr der Ladestation zu unterbinden. Je nach System empfiehlt sich die Verknüpfung mit einer Videoüberwachungsanlage solcher Stellplätze, um im Alarmfall unmittelbar ein Auge auf die Situation zu haben.

Michael Heiermann, Leiter Technik und Leitstand der B+B Parkhaus GmbH

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