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Brandaktuelle Themen

Wie gewohnt bis auf den letzten Platz gefüllt waren die Vortragsräume beim BHE-Fachkongress Brandschutz am 7. und 8. März 2017 in Fulda. Natürlich nutzten die teilnehmenden Facherrichter, Brandschutzbeauftragten und Anwender den sechsten BHE-Fachkongress Brandschutz wieder zum Netzwerken und Diskutieren.

In Kooperation mit der vfdb fand der BHE-Brandschutzkongress in Fulda nunmehr zum sechsten Mal statt.
In Kooperation mit der vfdb fand der BHE-Brandschutzkongress in Fulda nunmehr zum sechsten Mal statt.

Wer noch einen Sitzplatz ergattern konnte, der konnte beim ersten Vortrag des Tages in Block B von Norbert Schaaf (Atral-Secal) erfahren, welche Risiken vernetzte Rauchwarnmelder mit sich bringen. „Wird bei funkvernetzten Rauchwarnmeldern die Funkverbindung nicht überwacht, entsteht ein rechtliches Problem“, erläuterte Schaaf. „Bei einer Funkunterbrechung passiert nichts mehr, das Schutzziel ist nicht erreicht. Wer funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert, muss eine dauerhafte Überwachung und eine frühzeitige Detektion sowie Warnung für solche Fälle nachweisen.“ Das bedeute unter anderem, dass in regelmäßigen Abständen ein Statussignal bestätigt werden und eine Störungsmeldung bei einem Fehler übermittelt werden müssen – und das über mindestens ein Redundanzkabel.

Darüber hinaus wurde erläutert, und wann ein Rauchwarnmelder, eine Brandalarmierungsanlage oder eine Brandmeldeanlage die richtige Wahl sei. Mehr erfuhren die Teilnehmer auch über die Hausalarm-Anwendungsrichtlinie des BHE, über ungeregelte Bereiche wie Schulen, Kindergärten, Senioren- oder Flüchtlingsheime, die eine „abgespeckte Brandmeldeanlage“ zu vertretbaren Kosten nutzen könnten.

Vernetzte Evakuierung

Daniel Rebhandl (Dormakaba Deutschland) gab Einblicke in die Anforderungen an Türen in Flucht- und Rettungswegen, vernetzte Fluchtwegsicherungssysteme und die Richtige Planung im Zusammenspiel mit Gebäudemanagementlösungen. Dass dabei Türen leicht, in voller Breite in Fluchtrichtung zu öffnen sein müssen, ist zwar baurechtlich geregelt, wird aber leider nicht immer berücksichtigt. Rebhandl zeigte, dass Fluchtwegsicherungssysteme untereinander vernetzt werden oder über eine Evakuierungssoftware Fluchtwege gelenkt werden können, wenn sich zum Beispiel im Ernstfall Schleusentüren automatisch für den Flüchtenden öffnen.

Alarmübertragung über Ersatzweg

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Der Vortrag von Willi Vautz (Telefonbau Arthur Schwabe) rückte die Alarmübertragung im Zeitalter der NGV-Umstellung in den Mittelpunkt. So zeigte er auf, welche Alarmübertra-gungswege aus Brandmeldeanlagen auch nach der Netzumstellung durch die Deutsche Telekom noch sicher betrieben werden können. Dabei muss teilnehmerseitig mindestens ein Übertragungsweg netzstromunabhängig sein. „Dabei ist ein ISDN/Analog-Anschluss keineswegs IP-unabhängig“, warnte er. Bei einem IP-Ausfall sei einfach beides weg. NGV-Anschlüsse eigneten sich nicht zur Alarmübertagung mittels Analog- oder ISDS-Übertragung, da es weder Notstromspeisung noch ein Freizeichen gebe. Zukunftsfähig sei hingegen die Alarmübertragung über IP oder UMTS jeweils im Zusammenspiel mit GPRS als Ersatzweg zwischen dem Übertragungsgerät im Objekt und dem Alarmempfang in der Leitstelle. Und er riet zur Vorsicht: „GSM-Netze werden in der Schweiz bereits abgekündigt.“

Faulende Kiwis als Übeltäter

Moderator und Referent Sascha Puppel vom gleichnamigen Sachverständigen- und Planungsbüro aus Erkelenz widmete sich der neuen DIN VDE 0833-2 für Brandmeldeanlagen. Er legte die wesentlichen Änderungen dar, die damit einhergehen – von neuen Definitionen („Einrichtungen“ wurden als technische Systeme erklärt) über Umbenennungen (so wurde in der Norm aus „Zwischenboden“ der „Doppelboden“) bis hin zur neuen Aufnahme von CO-Sensoren.

Neu ist auch die Montagevorgabe für barrierefreie Druckknöpfe von Handfeuermeldern auf einer Höhe von einem bis 1,60 Metern, wobei Sascha Puppel eine Empfehlung von 1,20 Metern als behindertengerechte Höhe empfahl. Den Teilnehmern wurden darüber hinaus spannende Einblicke in die Erfahrungen des Sachverständigen gegeben, wo sich beispielsweise bei einem Lebensmittel-Einzelhändler faulende Kiwis als die Ursache wiederkehrende CO-Täuschungsalarme herausstellten. Die Teilnehmer konnten sich auch über Falschalarmstatistiken, Brandursachenermittlungen, die Brandschutz-Sanierung der Uni Duisburg-Essen und Brandschutz in Shopping Malls informieren.

Der zweite Kongresstag stand im Zeichen der Rechte und Verordungen: Dr. Ulrich Dieckert (Dieckert Recht und Steuern GbR) stellte nicht nur die relevanten Aspekte der Bauprodukten-verordnung für ausschreibende Stellen vor, sondern klärte in einem zweiten Vortrag auch die Rechtsfragen zum Brandmeldertausch nach DIN 14675. Ebenso wurden die technischen Aspekte des Brandmeldertausches beleuchtet und in der abschließenden Podiumsdiskussion die Frage gestellt, ob der Brandschutz in Deutschland mit seinen vielen Richtlinien, Normen und Verordnungen überreguliert sei.

Geballtes Wissen konnten sich die rund 430 Teilnehmer nämlich nicht nur in den gut besuchten Vorträgen, sondern auch bei den 30 Ausstellern holen, die sich zwischen Tagungsräumen über dem Foyer präsentierten. Hier zeigten unter anderem die Firmen Bosch, Dormakaba, Honeywell, Securiton, Hekatron, BKH, Schraner und Pfannenberg ihre aktuellen technischen Lösungen für den Brandschutz. Das weit umspannende Themennetz rund um Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung, Flucht- und Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Normen und Richtlinien sorgte dafür, dass sich der zweijährig stattfindende Branchentreff den Besuchern wieder als eine gelungene Kombination aus aktuellen Themen und eine hochkarätige Fachausstellung präsentieren konnte.

Britta Kalscheuer

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