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Brandschutz 5. August 2021

Brandmeldeanlagen in Lager und Logistikgebäuden

Lager und Logistikgebäude sind sehr komplexe Objekte, die einen angemessenen Schutz durch Brandmeldeanlagen benötigen.

Die Brandmeldeanlage ist integraler Bestandteil jedes Bandschutzkonzeptes – auch in Lager- und Logistikgebäuden.
Die Brandmeldeanlage ist integraler Bestandteil jedes Bandschutzkonzeptes – auch in Lager- und Logistikgebäuden.

Lager und Logistikgebäude stellen komplexe Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz, die sich mit entsprechenden Brandmeldern und Brandmeldeanlagen lösen lassen. Auf der einen Seite gibt es Lagerflächen und -systeme und deren unterschiedliche Umgebungsbedingungen, auf der anderen Seite gibt es den Verwaltungs- und Bürobereiche, Kantinen, Kaffeeküchen und andere Sozialräume aber auch Technik- und Serverräume.

Brandschutz ist hier dringend geboten, denn die globalisierte Welt führt dazu, dass ein Brand nicht nur vor Ort Schäden verursacht, sondern auch die Lieferkette trifft. Hinzu kommt die hohe Wertekonzentration auf engem Raum. So kostete ein Schadensfall durch Brand den Versicherer laut Allianz Global Corporate & Specialty im Schnitt 1,5 Mio. EUR. Rechnet man die sekundären Brandfolgen (zum Beispiel Betriebsunterbrechungen) dazu, verursacht ein einzelner Brand schnell drei Millionen Euro Sachschaden. Daher ist eine verlässliche Brandschutzlösung in Lagergebäuden Pflicht.

Brandmelder für die Detektion in Logistikgebäuden

Die „Grundlast“ der Branddetektion tragen in der Regel punktförmige Streulichtrauchmelder nach DIN EN 54-7 oder Mehrfachsensormelder mit Streulicht- und Wärmesensor nach EN 54-29. Mehrfachsensormelder haben den Vorteil, dass sie weniger empfindlich gegenüber Täuschungsalarmen sind. Über die Brandmelderzentrale kann eine zeitabhängige Sensorikanpassung vorgenommen werden. Tagsüber, wenn Störgrößen vorhanden sind, ist nur der Wärmesensor aktiv. Nachts dagegen, wenn diese Störgrößen nicht vorhanden sind, wird auch der Streulichtsensor aktiviert.

Es gibt auch Mehrfachsensormelder mit eingebauter Akustik, die den Tonalarm gleich mit „an Bord“ haben und im Alarmfall anwesende Personen warnen. Verwaltungsbereiche und Lagerflächen unter 12 m Raumhöhe ohne anspruchsvolle Umgebungsbedingungen sind ihr Einsatzgebiet.

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Ansaugrauchmelder für hohe Hallen und Lager

Hochregallager stellen allein schon wegen der Höhe der Hallen und der schweren Zugänglichkeit der Regale besondere Anforderungen an die Branddetektion. Für diese Einsatzgebiete sind Ansaugrauchmelder nach EN 54-20 besonders geeignet. Sie bestehen aus einer Auswerteeinheit mit eingebautem Ventilator und bis zu zwei Rauchmeldern und dem mit Ansaugöffnungen versehenem Rohrsystem. Hochregallager werden sowohl mit einer Decken- als auch mit einer Regalüberwachung abgesichert. Bei der Regalüberwachung werden Rohrleitungen in den Regalen installiert. Die Auswerteeinheit kann an einer leicht zugänglichen Stelle und vor Beschädigungen geschützt montiert werden kann. Mit der VdS-anerkannten Berechnungssoftware ASD-Pipeflow können die Ansaugrauchmelder optimal projektiert werden – insbesondere bei asymmetrischer Rohrverlegung. Details für die Auswahl und Platzierung von Brandmeldern in Hochregallagerns finden sich in der DIN VDE 0833-2.

Paternosterlager sind vertikale vollständig durch Blechummantelungen eingehauste Umlaufregale von bis zu 30 m Höhe. Auch hier sind Ansaugrauchmelder bestens geeignet. Die Rohrleitungen werden in der Ummantelung installiert, die Auswerteeinheit außen an leicht zugänglicher Stelle platziert.

In Tiefkühllagern mit den dort herrschenden Extrembedingungen bis zu minus 30 ° C können keine „normalen“ Rauchmelder installiert werden. Hier wird im Lagerbereich das Rohrsystem des Ansaugrauchmelders verlegt und wegen einer Gefahr der Vereisung, die Auswerteeinheit ebenfalls in der gleichen Klimazone montiert. Heizelemente an den Ansaugöffnungen wirken zusätzlich der Vereisung entgegen. Der Fernzugriff per Remote auf die Auswerteeinheit ermöglicht eine einfache und schnelle Instandhaltung.

Linienförmige Rauchmelder und Wärmemelder in die Brandmeldeanlage einbinden

Für hohe, weiträumige Lagerhallen sind linienförmige Rauchmelder nach dem Durchlichtprinzip gemäß EN 54-12 besonders prädestiniert. Sie sind wie eine Lichtschranke aufgebaut und überwachen große Strecken. Sie bestehen aus einem Sender, einem Empfänger und einer Auswerteelektronik. Der vom Sender ausgehende Infrarotstrahl durchquert den zu überwachenden Raum und nimmt an jeder Stelle die Informationen eines eventuell entstehenden Brandes auf. Der Empfänger nimmt die Auswertung des eintreffenden Lichtstrahles vor. Linienförmige Rauchmelder sind - je nach verwendetem Produkt - sehr täuschungsalarmsicher.

Auf Laderampen und in den angrenzenden Gebäudebereichen kann es durch Zugluft oder LKW-Abgase zu Täuschungsalarmen kommen. Linienförmige Wärmemelder nach EN 54-22 wie das ADW 535, sind hier die geeignete Wahl. Aber auch dort, wo aggressive und kritische Umgebungsbedingungen herrschen (z. B. hohe Luftfeuchtigkeit, Staubbelastung etc.) werden sie eingesetzt.

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse in Logistikgebäuden

Ab einer bestimmten Größe sind Lagergebäude in Brandabschnitte zu unterteilen. Betriebsnotwendige Öffnungen in Brandwänden müssen mit Feuerschutzabschlüssen versehen sein, um die Ausbreitung von tödlichen Rauchgasen über das gesamte Gebäude zu verhindern. Tür- und Toröffnungen in diesen Brandwänden müssen geschlossen sein. Dadurch werden solche Türen und Tore aber schnell zu Barrieren. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer bauaufsichtlichen zugelassenen Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offenstehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Brandfall garantiert ist. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Für Kühl- und Tiefkühllager, deren Feuerschutzabschlüssen aufgrund von Staplerverkehr offengehalten werden müssen, gibt zusätzlich die Möglichkeit, statt eines konventionellen Brandmelders einen Ansaugrauchmelder einzusetzen, der auf eine Brandmelderzentrale aufgeschaltet ist.

Feststellanlagen für Förderanlagenabschlüsse verhindern Brandausbreitung

In vielen Lagergebäuden werden Waren und Güter häufig über bahngebundene Förderanlagen transportiert. Hierbei passieren die Förderbänder Feuerschutzdurchbrüche, die mit besonderen Feuerschutzabschlüssen ausgestattet sein müssen, den Förderanlagenabschlüssen. Durch sie soll eine Brandausbreitung verhindert werden. Hierbei ist zu beachten, das sich im Brandfall innerhalb des Schließbereichs Ware oder Produktionsgüter befinden können. Der Abschluss würde dadurch nicht schließen.

Deshalb verfügen Förderanlagenabschlüsse über ein Steuerungssystem. Damit erfolgt eine Schließbereichsüberwachung durch Lichtschranken und das Schließen des Förderanlagenabschlusses im Brandfall. Das System agiert mit der Freifahrsteuerung der Förderanlage und sorgt so für das sichere Schließen des Abschlusses. Dabei greift das Steuerungssystem auf eine unabhängige Notstromanlage zurück, über die viele Förderanlagen verfügen. Bei sogenannten fahrerlosen Transportsystemen wird genauso verfahren.

Whitepaper zum Thema Brandschutz für Lager- und Logistikgebäude

Egal welchen Lagertypen man betrachtet, aus brandschutztechnischer Sicht bergen alle spezifische Risiken und stellen unterschiedliche Bedingungen an den Brandschutz. Die Brandmeldeanlage ist integraler Bestandteil jedes Bandschutzkonzeptes. Weitere Informationen zum Brandschutz für Lager- und Logistikgebäude finden sich in einem Hekatron Whitepaper zum Thema.

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