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Die Straße im Blick

Der Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union bedeutet auch, dass sich Kriminelle über Grenzen hinweg relativ ungestört bewegen können. Die Polizei steht damit vor der Herausforderung, Fahndungen nach Tätern überall schnell und gezielt umzusetzen. Hierzulande sind daher automatische Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im Einsatz, die die Suche nach bestimmten Fahrzeugen ermöglichen.

Im Gegensatz zur mobilen Geschwindigkeitsmessung (Foto), arbeiten Kennzeichenerkennungssysteme oft verdeckt.
Im Gegensatz zur mobilen Geschwindigkeitsmessung (Foto), arbeiten Kennzeichenerkennungssysteme oft verdeckt.

Seit mittlerweile über zehn Jahren setzen einige Bundesländer zur Kriminalitäts- bekämpfung auch auf den Einsatz automatischer Kennzeichenlese- systeme (AKLS). Erste Anfänge gab es in Deutschland bereits 2002 in Bayern, bevor dann weitere Bundeländer begannen, solche Systeme zur Ermittlung von Fahrzeugen einzusetzen. Grundsätzlich ist die Feststellung eines zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichens für die Polizei von großem Interesse, weil hierüber nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch der tatsächliche Nutzer identifiziert werden kann. Außer bei Stichproben ist aber eine Überprüfung mit rein personellem Aufwand in der Regel nicht möglich, weswegen AKL-Systeme durch den automatisierten Prozess weit höhere Trefferquoten generieren können. Der Vorteil liegt auch darin, dass solche Kontrollen verdeckt, also für den Fahrzeugführer unbemerkt durchgeführt werden können, um diesen nicht vor einer polizeilichen Maßnahme zu warnen.

Polizeigesetze bilden Grundlage

Die Nutzung von AKL-Systemen regeln, wo vorhanden, die einschlägigen Polizeigesetze der Bundesländer. In Bayern ist beispielsweise in Art. 33 Abs. 2 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) definiert, unter welchen Umständen automatisierte Systeme zur Kennzeichenerkennung angewandt werden dürfen. Demnach dürfen über solche Systeme gestohlene Fahrzeuge ermittelt werden, sowie Personen, die zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben sind, aus Gründen der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung, zum Zweck der Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen und veranlasster polizeilicher Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen diese Personen. Aus Art. 13 PAG Abs. 1 ergibt sich ferner der Anlass zur Identitätsfeststellung. Die Identität darf zur Abwehr einer konkreten Gefahr festgestellt werden, so etwa an Orten, die als gefährlich oder gefährdet eingestuft werden, zur Verhinderung von Straften bei Versammlungen und bei drohenden Straftaten im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung. Wichtig ist, dass die Kennzeichenerkennung nicht flächendeckend und nur anlassbezogen durchgeführt werden darf. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg haben ähnliche Regelungen.

Umstrittener Einsatz

Die Nutzung von AKL-Systemen war und ist rechtlich umstritten, weil sie nach Auffassung von Experten gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Dieses Grundrecht ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I Grundgesetz (GG) als dessen Anwendungsfall entwickelt worden. Der Schutzbereich erstreckt sich auf das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Zu dieser Problematik hat es mittlerweile mehrere Urteile gegeben, unter anderem bereits 2008 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und von Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2014. Das BVerfG stellte demzufolge fest, dass das serielle Auslesen von Kennzeichen eine „Eingriffsmöglichkeit mit potentiell hoher Persönlichkeitsrelevanz“ darstellt, da sich theoretisch Bewegungsprofile ermitteln ließen, wenn die Daten gespeichert werden würden. Entscheidend ist auch die Frage des Anlasses. Ist ein solcher konkret nicht gegeben, können solche Maßnahmen abschreckend wirken, da sie sich nicht auf einen spezifischen Personenkreis beschränken, sondern eben jeden Verkehrsteilnehmer treffen können. Die anlassunabhängige Kennzeichenerkennung ist damit unzulässig. Dagegen sind aber anlassbezogene Datenerhebungen legitim, wenn sie unmittelbar nach dem Fahndungsabgleich technisch wieder gelöscht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht einfach Daten erhoben und gesammelt werden, sondern tatsächlich nur relevante Treffer, die das System feststellt, weitergeleitet werden. Durch das sofortige Löschen bleibt die Anonymität der anderen Verkehrsteilnehmer gewahrt und es kann kein Personenbezug hergestellt werden.

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Erfassung berücksichtigt Datenschutz

Vitronic ist ein Hersteller von AKL-Systemen, die die Polizei einsetzt. Das System lässt sich stationär, mobil vom Straßenrand, von Brücken oder aus einem Fahrzeug heraus einsetzen. Das System arbeitet mit Laser, der die Fahrspuren überwacht, wobei die stationären Anlagen auch mehrere Fahrspuren skalierbar überwachen können. Einbauten in den Fahrbahnbelag sind nicht nötig. Alle Varianten erfassen die Fahrzeuge mit LIDAR, das auch bei Geschwindigkeiten von 250 Km/h noch zu verlässig arbeitet und damit entsprechend auch viele Fahrzeuge erfassen kann. Alle Systeme sind ferner mit einer integrierten Beleuchtung im nicht-sichtbaren Infrarot-Bereich ausgestattet. Damit können auch Kennzeichen bei völliger Dunkelheit und allen Witterungsbedingungen gelesen werden.

„Die Ergebnisse werden bei den stationären Anlagen lokal mit zuvor eingespeisten Listen abgeglichen. Bei einem Treffer erfolgt eine Weiterleitung mit den Positionsdaten an die Einsatzzentrale, bei mobilen Systemen erfolgt die Trefferauswertung in einem Fahrzeug“, erläutert Wolfgang Lang, Leiter Vertrieb Poliscan Deutschland. Die Übermittlung der Daten von „Treffern“ erfolgt verschlüsselt. Ergibt sich beim Datenabgleich kein Treffer auf dem jeweiligen Rechner des AKLS, wird das aufgenommene Kennzeichen nach dem Abgleich automatisch aus dem Arbeitsspeicher gelöscht. Ein weitergeleitetes Kennzeichen wird dagegen von einem Polizeibeamten in Augenschein genommen, der das Ergebnis nochmal überprüft. Nur hierdurch lassen sich etwaige Fehler ausschließen, denn Faktoren wie Schmutz oder Schnee und bestimmte Zeichen können unter Umständen zu Fehltreffern führen, etwa wenn eine Null als „O“ erkannt wird. Stellt der Beamte einen Fehler fest, erfolgt die sofortige Löschung, sowohl beim Rechner des Beamten vor Ort, als auch im AKLS. Sollte sich ein Treffer als übereinstimmend mit den Fahndungsdaten herausstellen, erfolgt eine manuelle Abfrage aus der Fahndungsdatei, um Informationen über Anlass und Zweck der Fahndungsnotierung zu erhalten, da die Abgleichdatei ausschließlich die vollständigen alphanumerischen Kombinationen der Kennzeichen und daher keine Anhaltspunkte für das „Warum“ enthält. Anschließend speichert der Beamte den Vorgang und den Datensatz. „Das bedeutet auch, dass Kennzeichen, die nicht eindeutig lesbar sind, keinen Treffer erzeugen“, so Lang. Es werden also keine Teil-Treffer übermittelt, nur eindeutige Ergebnisse generieren einen Treffer und damit eine Weiterleitung.

Unterstützende Wirkung

Eine der spektakulärsten Fälle, die bislang mit Hilfe von AKL-Systemen aufgeklärt werden konnte, war der des „Autotransporter“-Falls, bei dem ein Unbekannter im Zeitraum 2008 bis 2013 mindestens 762 Mal auf Autotransporter geschossen hatte. Der Schütze verübte die Taten vermutlich aus einem Fahrzeug heraus. Im Zeitraum vom 3. Dezember 2012 bis 23. Juni 2013 wurden daher zur Ermittlung eines möglichen Täterfahrzeugs sechs verdeckte automatische Kennzeichenlesegeräte an strategischen Stellen postiert. Bei einer Meldung über einen neuen Zwischenfall wurden diese Daten mit der Fahrtroute des „Opfer-Lkw“ abgeglichen. Parallel wurden Verbindungsdaten von Funkzellenmasten entlang der Autobahn ausgewertet.

Durch diese Maßnahmen konnte schließlich eine verdächtige Person ermittelt werden, die sich auch als Täter erwies. Dass AKL-Systeme damit durchaus einen wichtigen Beitrag bei der Kriminalitätsbekämpfung leisten können, zeigen auch andere Beispiele in Europa. In Großbritannien etwa, das ohnehin verstärkt auf Videoüberwachung setzt, spielen AKL- Systeme eine wichtige Rolle. Dort sind seit 2006 die meisten Autobahnen, Landstraßen und Stadtzentren mit Kameras überwacht, die Kennzeichen auslesen können. Die britische Polizei setzt zusätzlich eigene Systeme ein, womit landesweit etwa zwischen 25 und 35 Millionen Datensätze am Tag generiert werden. Das Datum, die Uhrzeit und der Ort des aufgenommenen Fahrzeugs werden im nationalen APNR Datenzentrum für zwei Jahre gespeichert. Die tägliche Menge an erfassten Kennzeichen führt im Abgleich zur APNR Datenbank zu rund 25.000 Abfragen im nationalen Polizeinetz (PNC), an dem zahlreiche Datenbanken angeschlossen sind. Die britische Polizei kann mit dem System praktisch den Ort eines jeden Fahrzeugs im Land bestimmen und sieht das System als wichtigen Baustein im Kampf gegen die Kriminalität. Auch wenn die Polizei in Deutschland AKL-Systeme im Vergleich zu Großbritannien etwa nur im geringen Umfang einsetzt, kann es die Polizei auch hierzulande bei ihren Aufgaben durchaus unterstützen. Wichtig ist immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel, gerade was den Datenschutz betrifft. Deswegen hat das BVerfG 2008 den Sicherheitsbehörden auch Hürden auferlegt, damit es eben nicht zu einem flächendeckenden Einsatz vor dem Hintergrund allgemeiner Kriminalitätsbekämpfung kommt. Wichtig ist, dass solche Maßnahmen immer anlassbezogen und mit dem bestmöglichen Schutz der Persönlichkeitsrechte Unbescholtener durchgeführt werden, damit die Maßnahme letztlich auch auf Akzeptanz stößt.

Hendrick Lehmann

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