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Brandschutz 17. September 2021

Dienstleistungsfeuerwehren

ergänzen Betriebs- und Werkfeuerwehren

Dienstleistungsfeuerwehren sind kompetente Partner für Betriebs- und Werkfeuerwehren. Eine Analyse zu ihren Aufgaben und zu ihrer Rolle im Brandschutzwesen.

Auch dafür sind Werkfeuerwehren zuständig: Rettungskräfte-Übung. Im Notfall zählt jede Sekunde (Foto entstanden vor der Coronapandemie).
Auch dafür sind Werkfeuerwehren zuständig: Rettungskräfte-Übung. Im Notfall zählt jede Sekunde (Foto entstanden vor der Coronapandemie).

Welche Aufgabe haben Dienstleistungsfeuerwehren und wie unterstützen sie die Betriebs- und Werkfeuerwehren? Deutschland verfügt über einen schlagkräftigen Brand- und Katastrophenschutz. Mehr als eine Million Menschen sind haupt- und ehrenamtlich in Feuerwehren aktiv. Getragen wird das Feuerwehrwesen von Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie Betriebs- und Werkfeuerwehren. Mit Blick auf letztere kommen zusätzlich die „Dienstleistungsfeuerwehren“ zum Tragen: Sie können die Betriebs- und Werkfeuerwehren ergänzen oder auch deren Leistungen in Gänze übernehmen. Die Beauftragung an Dritte ist dabei in den meisten Landesbrandschutzgesetzen vorgesehen, aber unterschiedlich geregelt.

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz durch Betriebs- und Werkfeuerwehren

Dienstleistungsfeuerwehren sind dabei ein Angebot aus der Sicherheitswirtschaft. Sie unterstützen den Betreiber einer Betriebsfeuerwehr oder das behördlich mit dem Betrieb einer Werkfeuerwehr beauflagte Unternehmen beim vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Ergänzend umfasst das Aufgabengebiet die Erstellung individueller Risikoanalysen und darauf basierender Brandschutzkonzepte, Maßnahmen zur Brandlastenreduzierung und Zündquellenvermeidung sowie das Kennzeichnen, Festlegen und Freihalten von Rettungswegen. Im Vordergrund stehen aber immer die Brandbekämpfung sowie das Schützen, Retten und Bergen von Menschenleben sowie die Schadensverhütung und nötigenfalls -minderung.

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Kötter fordert Sicherheitsagenda zur Bundestagswahl
Friedrich P. Kötter ist überzeugt: Die neue Normalität erfordert jetzt Lösungen. Sein Unternehmen präsentiert zur Bundestagswahl eine Sicherheitsagenda.

Welche Aufgaben Feuerwehrkräfte privater Dienstleister dabei konkret übernehmen können, richtet sich nach den jeweiligen Landesbrandschutzgesetzen und den individuellen Anforderungen des Auftraggebers. So reicht das potenzielle Einsatzspektrum von der Bereitstellung von Material und Geräten sowie Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung über die Unterstützung der unternehmenseigenen Betriebs- oder Werkfeuerwehr bei der direkten Brandbekämpfung bis zum Aufbau und Betrieb der gesamten Betriebs- und Werkfeuerwehr – inklusive des betrieblichen Rettungsdienstes von Sanitätsdienst bis zum Werksrettungsdienst mit eigenen Notärzten.

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Dienstleistungsfeuerwehren mit zentraler Bedeutung für den Brandschutzsektor

Das Tätigkeitsfeld der Dienstleistungsfeuerwehren ist dabei genau dort, wo die Gefahren für Menschenleben, aber auch die wirtschaftlichen Schäden besonders massiv sein können – etwa bei Bränden, Explosionen und schweren Unfällen auf Werksgeländen beispielsweise der produzierenden Industrie oder von Chemie- und Stahlwerken. Bei solchen Schadensgroßereignissen gehen allein die finanziellen Folgen häufig in den zweistelligen Millionenbereich; teilweise sind die Auswirkungen durch Produktionsausfälle und daraus gegebenenfalls resultierende Kundenverluste oder aber Know-How-Verluste so gravierend, dass die betroffenen Firmen in eine existenzbedrohliche Schieflage geraten können.

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Bei einer Schiffsbrandbekämpfung sind Know-how, modernstes Equipment und regelmäßiges Training entscheidend. Sicherheitsdienstleister müssen das beherzigen.

Gut ausgebildete Kräfte und hochmoderne Technik

Gut qualifizierte Einsatzkräfte und modernste Technik sind daher entscheidende Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben im Brand- und Katastrophenfall. Dies gilt auch für die Dienstleistungsfeuerwehren, deren Einsatz- und Führungskräfte analog zu den öffentlichen Feuerwehren nach den länderspezifischen Regelungen ausgebildet sind. Gleichzeitig bringen ihre Einsatz- und Führungskräfte oftmals sehr langjährige und differenzierte Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren mit.

Eine weitere zentrale Anforderung betrifft die regelmäßige Aus- und Weiterbildung. Bei den Praxisschulungen werden daher unter anderem Großsimulatoren oder Einrichtungen von spezialisierten Anbietern und Berufsfeuerwehren eingebunden, in denen unter der Simulation realer Bedingungen Einsätze zur Brandbekämpfung in Gebäuden und Anlagen trainiert werden.

Die zweite entscheidende Säule für den reibungslosen Betrieb einer Dienstleistungsfeuerwehr ist der Einsatz qualitativ hochwertiger Technik. Sie umfasst Großfahrzeuge, Gerätewagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen, ausfahrbare Teleskopmastbühnen, Drohnen und vieles mehr. Die technische Ausstattung muss dabei immer lagebild- und anforderungsgerecht ausgerichtet sein, da ein Chemiekonzern unter anderen Voraussetzungen und Auflagen agiert als eine Werft oder ein Autobauer.

Plädoyer für verstärkte Vernetzung im Feuerwehrsektor

Was können Dienstleistungsfeuerwehren leisten? Und wie können sie stärker in unser Brand-schutzwesen integriert werden?

  1. Dienstleistungsfeuerwehren können unternehmenseigene Betriebs- und Werkfeuerwehren unterstützen oder deren Komplettbetrieb übernehmen. Die Kosten des Personaleinsatzes sowie die Kosten für die Ausrüstung der Feuerwehr sind hierbei aus Sicht des Kunden direkt abzugsfähige Betriebskosten. Ein eigenes Invest und eine Kapitalbindung entfallen somit für den Auftraggeber bei einer Komplettgestellung durch einen Dienstleister.
  2. Für eine stärkere Integration von Dienstleistungsfeuerwehren in das länderspezifische Brand-schutzwesen sind folgende Aspekte von Relevanz:
  • Die Einbindung der Dienstleistungsfeuerwehren ist in den jeweiligen Landesbrandschutzgesetzen unterschiedlich geregelt. Es stellt sich die Frage, wie diese Einbindung in unserem föderalen System stärker harmonisiert werden kann.
  • Verbunden damit ist eine deutlich umfassendere Einbindung der Dienstleistungsfeuerwehren in Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie eine enge Verzahnung mit öffentlichen Feuerwehren notwendig. Ziel ist es, durch neue Möglichkeiten und Kooperationen die bewährten Brandschutzstandards in Deutschland auch im Rahmen der sich verändernden demografischen Strukturen weiter sicherzustellen. Heute schon kommen Werkfeuerwehren nach den jeweiligen Landesgesetzen auf Anforderung der Behörden auch außerhalb des Werksgeländes zum Einsatz. Das heißt: Schon jetzt wäre es möglich, dass eine Gemeinde in die Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes eine Werkfeuerwehr, also auch eine Dienstleistungsfeuerwehr, ein-bindet. Dies könnte nachhaltig dazu beitragen, auch in Zukunft die 24/7-Einsatzfähigkeit und Tagesverfügbarkeit des deutschen Brandschutzwesens zu erhalten. 

Zahlen und Fakten

Der Feuerwehrsektor in Deutschland umfasst rund 110 Berufsfeuerwehren, circa 23.000 freiwillige Feuerwehren und fast 18.000 Jugendfeuerwehren. Zudem gibt es hierzulande über 1.000 Betriebs- und Werkfeuerwehren. Deren Einsatz- und Führungskräfte sind unter anderem gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet.

Fritz Rudolf Körper, Staatssekretär a. D., Experte für Kooperation von staatlichen Institutionen und Privatwirtschaft; Dirk H. Bürhaus, Geschäftsführer der Kötter Fire & Service GmbH & Co. KG.

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