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DGUV 5. Februar 2013

DNEL-Datenbank hilft bei der Gefahrstoffbeurteilung

Die europäische Reach-Verordnung will den Umgang mit Chemikalien sicherer machen. Diesem Zweck dienen unter anderem neue Werte zur Beurteilung chemischer Stoffe, so genannte DNEL-Werte, die nun in einer DGUV-Datenbank hinterlegt sind.

Chemikalien dürfen in Europa nur vermarktet werden, wenn ausreichend Informationen über die schädliche Wirkung der Stoffe auf lebende Organismen vorliegen.
Chemikalien dürfen in Europa nur vermarktet werden, wenn ausreichend Informationen über die schädliche Wirkung der Stoffe auf lebende Organismen vorliegen.

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt DNEL-Werte ab sofort in einer Datenbank kostenlos zur Verfügung. Betriebe, Behörden und andere Interessierte können so schnell und einfach danach suchen, um das Gefahrenpotenzial von Stoffen am Arbeitsplatz zu bewerten. Das betrifft vor allem Chemikalien, für die nationale Arbeitsplatzgrenzwerte fehlen.

DNEL-Werte, vom englischen Derived No-Effect Level (abgeleitetes Null-Effekt-Niveau), beschreiben die Konzentration eines chemischen Stoffes, der ein Mensch maximal ausgesetzt sein sollte. DNEL-Werte sind damit eine wichtige Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Sie helfen insbesondere beim Umgang mit Stoffen, für die in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte gelten.

DNEL-Werte werden von den Herstellern oder Importeuren der Chemikalien aufgestellt. Die Werte stehen auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur Echa öffentlich zur Verfügung. Die Suche danach ist jedoch aufwändig; eine systematische Zusammenstellung fehlte bisher. Die neue Gestis-DNEL-Datenbank beim IFA schafft Abhilfe und bietet einen schnellen Zugang zum gesuchten Wert.

Zurzeit enthält die IFA-Datenbank DNEL-Werte zu circa 1.000 Stoffen, Tendenz steigend. Sie beziehen sich, wie vorhandene deutsche Grenzwerte, auf die inhalative Langzeitexposition, also auf eine umgebungsluftbedingte Belastung über ein ganzes Arbeitsleben. Dabei wird unterschieden zwischen einem DNEL für die Stoffwirkung am Ort der Aufnahme und einem Wert für die Wirkung auf andere Organe im Körper.

Die Europäische Verordnung zu Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz: Reach) garantiert seit Juni 2007, dass Hersteller und Importeure von Chemikalien ihre Produkte nur dann in Europa vermarkten können, wenn ausreichend Informationen über die schädliche Wirkung der Stoffe auf lebende Organismen vorliegen, also auch auf den Menschen. Eine Voraussetzung für die Ermittlung eines DNEL ist ein abgesicherter Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkung.

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