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Enormes Schadenpotential

Teil 2

Blitzschutz in Gebäuden

Veranstaltungen in Gebäuden finden in der Regel in genehmigten Versammlungsstätten statt, welche mit Blitzschutzsystemen ausgestattet sein müssen. Diese werden nach den VDE Blitzschutznormen geplant und errichtet und bieten bei zweckbestimmter Nutzung den Besuchern und Mitwirkende ausreichend Schutz. Bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem können im Falle eines Blitzeinschlags Schäden am Gebäude und an Personen im Inneren auftreten. Gleichzeitig ist der Aufenthalt im Gebäude aus festen Baustoffen sicherer als im Freien. Bei Gebäuden aus Holz oder nicht festen Baustoffen muss man davon ausgehen, dass kein Schutz vor Blitzeinwirkungen vorhanden ist.

Versammlungsstätten werden in der Regel nach der Blitzschutzklasse III ausgerichtet. Dies entspricht als Beispiel einer Blitzschutzkugel mit einem Radius von 45 Metern und einer Einfangwirksamkeit von 91 Prozent. Für den Personenschutz ist mindestens die Blitzschutzklasse I erforderlich mit einer Blitzschutzkugel von Radius 20 Metern mit einer Einfangwirksamkeit von 99 Prozent. Eine höhere Blitzschutzklasse ist nach aktueller Norm nicht existent.

Blitzschutz in Zeltbauten

Zeltbauten ohne metallene Tragkonstruktion bieten keinen Schutz vor Blitzeinwirkungen. Bei Zeltbauten mit Metallkonstruktion muss sichergestellt sein, dass im Falle eines Blitzeinschlags in die Metallkonstruktion die Blitzströme ohne Personengefährdung in die Erde abgeleitet werden:

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  • Die Metallkonstruktionsteile (Dachbereich, Stützen) können als Bestandteil eines Blitzschutzsystems betrachtet werden, sofern sie durchverbunden sind und Querschnitte entsprechend der Blitzschutznorm aufweisen. Die maximale Maschenweite von 15 mal 15 Meter muss eingehalten werden.
  • Ein Standsicherheitsnachweis nach DIN EN 13782 oder DIN 4112 ist vorhanden.
  • Die Abdeckung der Metallkonstruktion durch eine Zeltplane ist aus Blitzschutzsicht nicht relevant und gilt nicht als Isolierung gegen Blitze. Die Zeltkonstruktion dient weiterhin als Blitzschutzsystem.
  • Ein Nachweis über die Schwerentflammbarkeit B1 (nach DIN 4102-1) der Zeltplane muss vorliegen.
  • Beim Blitzschutz-Potentialausgleich müssen metallene Installationen wie Bühnen und Schrankaufbauten, Bodenunterkonstruktionen, Lüftungs- sowie Klimaleitungen, Stiegen- und Tribünenkonstruktionen sowie Rohrleitungen miteinander und mit der Erdungsanlage verbunden werden. Aktive Leiter, insbesondere von sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie ELA, Sicherheitsbeleuchtung, BMA, sind mit Überspannungsschutzgeräten zu beschalten.

Blitzgefahrenplanung

Der Blitzgefahrenplan ist eine grafische Darstellung der durch Blitzeinwirkungen gefährdeten Bereiche. Er unterstützt die Blitzschutzfachkraft bei der Festlegung eventuell notwendiger Schutzmaßnahmen und richtet sich an Veranstalter und Sicherheitsgewerke. Die Herangehensweise wird in dem VDE/ABB Merkblatt beschrieben. Für die Erstellung dieser Bewertung stehen seit April 2014 qualifizierte VDE geprüfte Blitzschutzfachkräfte für Veranstaltungen zur Verfügung.

Am Ende des VDE/ABB Merkblattes steht die sogenannte Risiko-Matrix zur Verfügung. In dieser Matrix werden die einzelnen Gefährdungen gegenüber der Nutzungsart sowie der typischen Bereiche, dem Ausgangsrisiko, den möglichen Schutzmaßnahmen, sowie dem verbleibenden Restrisiko gegenübergestellt und verhilft so dem Verwender sein Risiko besser einzustufen um mögliche Schutzmaßnahmen zu definieren.

Sicherheitsorganisation

Die richtige Verwendung zugelassener Technik, die Bestellung qualifizierten technischen Personals und die Einrichtung eines erfahrenen, geschulten und ausreichend dimensionierten Ordnungsdienstes gewährleisten eine Einhaltung der Schutzziele und die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen. Neben der täglichen Übung und regelmäßigen Sicherheitsbesprechungen sowohl während der Planungsphase als auch während der Durchführung sollten bei größeren Veranstaltungen oder bei entsprechender Gefahrenlage Lage- und Führungszentren beim Betreiber oder beim Veranstalter eingerichtet und betrieben werden.

Aufgabe dieser Lage- und Führungszentren ist auch die regelmäßige Wetterbeobachtung und die Unterrichtung der Veranstaltungsorganisation zum aktuellen und perspektivischen Wettergeschehen. Für den Fall, dass keine Lage- und Führungszentren unterhalten werden, sollte diese Verantwortlichkeit im Bereich des Veranstaltungsmanagements geschaffen werden.

Technische Möglichkeiten

Im technischen Blitzschutz unterscheidet man zwischen innerer und äußerer Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz dient dazu den direkten Blitzeinschlag an der Außenseite des Gebäudes abzuleiten, sowie um Personen und Sachwerte im Gebäude zu schützen. Der innere Blitzschutz dient vorwiegend dazu elektrische Geräte vor Blitzströme und Überspannungen zu schützen. Dieser innere Blitzschutz dient auch als Schutz für die Personen, die während einer Blitzeinwirkung elektrische Geräte berühren.

Neben den technischen Lösungen für den festen Bestand, gibt es auch temporäre Schutzgeräte für den Energie-, Daten-, Kommunikationsbereich. Für einen sicheren Betrieb der Kommunikationsgeräte und erforderlichen Gerätschaften einer Sicherheitszentrale sind solche Schutzeinrichtungen erforderlich.

Veranstaltungsbereiche welche keinen wirksamen Blitzschutz beziehungsweise keine ausreichenden Schutzbereiche haben, können eventuell auch mittels taktischer Anordnung vorhandener Einbauten wie Lichtmasten, Bühnen, Ständen Schutz vor direkten Blitzschlag bieten. So können Fahnenmasten aus GFK mit einem innenliegenden Blitzableiter als Fangeinrichtung dienen. Auch die Auswahl eines geeigneten leitenden oder isolierenden Bodens, ist ein Teil eines wirksamen Blitzschutzes (Schrittspannung).

Michael Öhlhorn, Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH

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