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Gefahrenmeldetechnik 10. Juli 2020

Entscheidungsunterstützungssystem für Einsatzkräfte

Entscheidungsunterstützungssysteme erhöhen die öffentliche Sicherheit und verkürzen die Reaktionszeit von Einsatzkräften.

Die Millionen-Metropole Chicago setzt zur Verbrechensbekämpfung auf Strategic Decision Support Center (kurz SDSC); diese helfen Einsatzkräften mittels Entscheidungsunterstützungssystemen dabei, in kritischen Situationen schneller die richtigen Entscheidungen zu treffen, sich ein umfassendes Gesamtbild vom Ort des Geschehens zu verschaffen und mit den gewonnenen Daten für künftige Krisenszenarien vorzusorgen.

Was sind SDSCs und was leisten sie?

Strategic Decision Support Center, kurz SDSC sammeln und analysieren sicherheitsrelevante Daten aus zahlreichen Quellen im Einsatzgebiet. Dazu gehören Systeme für Videoüberwachung, Zutrittskontrolle oder automatische Nummernschilderkennung. In den USA werden noch weitere Systeme wie Datenbanken für Straftäter implementiert. SDSCs decken im täglichen Betrieb gleich zwei zentrale Aufgaben ab:

  • Entscheidungsunterstützung in Echtzeit in kritischen Situationen:
    Das System visualisiert alle Ereignisse auf einer kartengestützten Oberfläche und unterstützt Sicherheitskräfte so dabei, im Ernstfall alle vorliegenden Daten schneller auszuwerten und die richtigen Entscheidungen hinsichtlich relevanter Informationen und der Anzahl entsendeter Einsatzkräfte zu treffen.
  • Prozessoptimierung bei Beweissicherung und Ermittlung:
    Im Anschluss an ein kritisches Ereignis erfolgt in der Regel die Nachbereitung. Dafür müssen große Datenmengen aus zahlreichen Quellen ausgewertet und korreliert werden. SDSCs helfen dabei, entsprechende Korrelationen zu erkennen und passende Daten (etwa abgelehnte Zutrittsversuche mit den passenden Videosequenzen) zusammenzuführen. Darüber hinaus kann Beweismaterial aus externen Quellen wie Handyvideos angefordert und in das System eingefügt werden.

Eingesetzt werden inzwischen mehrere lokale SDSCs in verschiedenen, als Problemviertel bekannten Stadtteilen, um die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Seit der Inbetriebnahme der SDSC konnten die Reaktionszeiten in zwei der gefährlichsten Bezirke um bis zu 39 % reduziert werden. Darüber hinaus nahm die Zahl der Gewalttaten um 24 % ab. Die allgemeine Mordrate sank um insgesamt 43, die durch den Einsatz von Schusswaffen verzeichneten Morde sogar um 70 %.

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Förderung der Zusammenarbeit aller Einsatzkräfte

Der erste Schritt bei der Implementierung eines SDSC ist es, die einzelnen Sicherheitssysteme zu zentralisieren und auf einer Oberfläche zu vereinen. Das gelingt mit einem Entscheidungsunterstützungssystem (Decision Support System, DSS). Es verbindet die computergestützten Dispatch-Systeme mit den diversen Überwachungssystemen sowie der Datenbank. Nutzer erhalten so einen besseren Einblick in alle Abläufe, erkennen relevante Informationen früher und können diese mit weiteren Beteiligten wie Einsatzkräften vor Ort oder externen Behörden und Institutionen austauschen.

Dieser einheitliche Ansatz ermöglicht es im Optimalfall, proaktiv auf Gefahrensituationen zu reagieren, die operative Intelligenz zu steigern und das Ressourcenmanagement zu optimieren. Darüber hinaus profitiert auch die institutionsübergreifende Zusammenarbeit von einem zentralen Sicherheitsmanagement. Durch den gemeinsamen Zugriff auf ein einziges System haben alle beteiligten Verantwortlichen die Möglichkeit, Daten aus unterschiedlichen Quellen hochzuladen und mit anderen relevanten Stakeholdern zu teilen. Das können Handyvideos, Aufnahmen von Body-Cams oder Fahrzeugkameras, Ergebnisse von automatischer Nummernschilderkennung, Protokolle oder Tonaufnahmen von Zeugenbefragungen sein.

Entscheidungsunterstützungssysteme zur Beweismittelsicherung

Moderne DSS-Lösungen bieten sogar die Möglichkeit, externen Personen eingeschränkten Zugriff auf das System oder bestimmte Fälle zu geben. Meldet sich beispielsweise im Anschluss an einen Verkehrsunfall ein Zeuge, der von dem Ereignis zufällig ein Video aufgenommen hat, muss dieser nicht mehr persönlich mit dem Handy vorstellig werden. Der Polizeibeamte kann einen Link verschicken, durch den der Zeuge direkten Zugriff auf das DSS-System erhält, um dort alle relevanten Daten hochzuladen. Weitere Beweismittel sehen externe Personen nur, wenn der Polizeibeamte sie dafür im System freischaltet. Zudem wird der Zugriff in der Regel zeitlich begrenzt.Führen die eigenen Ermittlungen nicht zum gewünschten Erfolg, ist der letzte Schritt oft eine öffentliche Fahndung.

DSGVO-Richtlinien einhalten

Da die DSGVO bei der Nutzung von Videoüberwachung in der Europäischen Union keine spezifischen Regelungen vorgibt, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) am 29. Januar dieses Jahres Leitlinien zur Videoüberwachung beschlossen. Dabei geht es unter anderem um Themen wie die Weitergabe von Videoaufnahmen, die Verarbeitung personenbezogener Daten, Rechte von Betroffenen oder die Speicherdauer der Aufnahmen.

Vernünftige SDSC-Lösungen sollten also DSGVO-konform arbeiten. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen. Ein Merkmal solcher Systeme kann das europäische Datenschutzsiegel (EuroPriSe) sein, das von der EU im Rahmen des „eTEN“-Programms gefördert wird. Es untersucht alle Facetten von Überwachungssystemen, von der Aufnahme bis zur Speicherung, auf die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien.

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