Fachlosvergabe für Sicherungsanlagen empfohlen
Aus Vereinfachungsgründen wird bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen häufig ein Objekt als Gesamtanlage oder alle Elektroarbeiten in einem gesamten Los ausgeschrieben. Der BHE weist darauf hin, dass dies oft zu Problemen in der Auftragsausführung führt.
Denn weder die Interessen der Kunden werden zufriedengestellt noch finden die besonderen Erfordernisse der Errichter Berücksichtigung. Aus juristischer Sicht verstößt die Generalunternehmer-vergabe laut BHE ohnehin häufig gegen die VOB/A, hier ist in § 5 (Vergabe nach Losen) geregelt, dass Bauleistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.
Aufgrund einer fehlenden oder mangelhaften Kalkulation des Generalunternehmers für das Gewerk Sicherheit wird der Errichter als Subunternehmer in aller Regel fachlich, zeitlich und finanziell derart unter Druck gesetzt, dass ein eigentlich sinnvolles Sicherungskonzept kaum mehr realisierbar ist.
Neben den daraus resultierenden Nachteilen für den Kunden sind unter Umständen durch diese Vorgehensweise auch die Versicherungsauflagen sowie die Anforderungen behördlicher Stellen, zum Beipsiel der Bauaufsicht, der Feuerwehr oder der Polizei, gefährdet.
Die derzeitig häufig angewandte Praxis birgt darüber hinaus die Gefahr, dass Sicherungskonzepte unnötigerweise einem unkontrollierbar breiten Personenkreis zugänglich werden. Der BHE empfiehlt aus vorgenannten Gründen dringend, bei allen Ausschreibungen das Fachlos Sicherungsanlagen gesondert auszuschreiben und auf die Umsetzung durch entsprechende Fachplaner zu achten.
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