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Rauchwarnmelderpflicht 13. November 2015

Flächendeckend auf Qualität setzen

In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder mittlerweile Pflicht, in einigen von ihnen laufen die Übergangsfristen für die Nachrüstung von Bestandbauten allerdings erst in den nächsten Jahren ab. Hersteller, Fachhandel und mit der Installation und Wartung befasste Facherrichter haben viel zu tun, um der damit verbundenen Nachfrage nachzukommen.

Mittlerweile gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland fast bundesweit in 13 von 16 Bundesländern.
Mittlerweile gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland fast bundesweit in 13 von 16 Bundesländern.

Rauchwarnmelder-pflicht ist Ländersache – und inzwischen haben schon 13 von 16 Bundesländern in ihren Landesbau-ordnungen eine Rauchwarnmelder-pflicht für Wohnungen verankert. Sie gilt für alle Eigentümer von Wohnungen, also nicht nur für Vermieter, sondern auch beispielsweise für Eigenheimbesitzer. Eine bundesweit fast flächendeckende Verpflichtung also, die eigentlich jeden betrifft – trotzdem gibt es noch viel Informations- und Handlungsbedarf bezüglich ihrer Umsetzung, wie eine Ende 2014 im Auftrag der Zurich Versicherung von der GfK durchgeführte Umfrage zeigt. Demnach haben 41 Prozent aller Haushalte noch keinen Rauchwarnmelder, obwohl 85 Prozent aller Deutschen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht befürworten.

Offensiv auf Pflicht hinweisen

Und obwohl die Rauchwarnmelderpflicht mittlerweile nahezu in ganz Deutschland gilt, wissen 38 Prozent der Befragten noch nicht einmal etwas von ihrer Existenz. Für den Fachhandel und für Serviceunternehmen ist es also erfolgversprechend, dieses Thema offensiv anzugehen und die Kunden immer wieder auf die bestehende Rauchwarnmelderpflicht hinzuweisen.

Mehr, als die LBO verlangt

Zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern heißt es sinngemäß in den meisten Landesbauordnungen: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Viele Sicherheitsexperten betrachten dies allerdings lediglich als Minimallösung und würden im Sinne eines optimalen Schutzes gerne außerdem Wohnzimmer, Arbeitszimmer sowie gegebenenfalls Dachboden und Keller durch Rauchwarnmelder überwacht sehen.

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Für Neu- und Umbauten begann die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder in allen Bundesländern im direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Passage der LBO. Für die Nachrüstung von Bestandbauten gibt es von Land zu Land unterschiedlich lange Übergangsfristen, die in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg schon abgelaufen sind. Lediglich im Saarland betrifft die Rauchwarnmelderpflicht nur Neu- und Umbauten – nach Angaben des Forums Brandprävention e.V. ist aber auch in diesem Bundesland eine Regelung zur Nachrüstung von Bestandsbauten in Sicht.

In Sachsen, Berlin und Brandenburg besteht noch keine Rauchwarnmelderpflicht, deshalb appellieren die Feuerwehren und die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ an die Hauseigentümer und Vermieter, im eigenen Interesse – auch bei fehlender rechtlicher Verpflichtung – freiwillig Rauchwarnmelder zu installieren.

Höchste Qualität, effiziente Wartung

Gerade angesichts der mit der Rauchwarnmelderpflicht verbundenen Nachfrage kommt es ganz entscheidend auf die Qualität der verbauten Rauchwarnmelder an, damit sie zuverlässig alarmieren und im Ernstfall wirklich Leben retten können. Für höchste Qualität steht hier das „Q“ in Verbindung mit dem langjährig bekannten VdS-Prüfzeichen: So gekennzeichnete Rauchwarnmelder haben die weltweit härtesten Qualitätsprüfungen – vfdb-Richtlinie 14-01 – bestanden. Mit dem „Q“ gekennzeichnete Melder wie der Genius H und der Genius Plus von Hekatron oder der funkvernetzbare Genius Plus X gewährleisten maximale Alarmsicherheit im Brandfall. Dank permanenter Selbstüberwachung müssen sie zudem nur einmal im Jahr gewartet werden und auch ihre Batterie muss nicht ausgetauscht werden, da sie eine Lebensdauer von zehn Jahren hat.

Da mit der Anzahl der Melder auch die Anzahl der damit verbundenen regelmäßigen Wartungstermine zunimmt, ist es wichtiger denn je, dass jeder dieser Wartungstermine effizient und professionell erfolgt. Dementsprechend ermöglichen die smarten Genius Plus Rauchwarnmelder in Kombination mit dem Prüfgerät Genius eine überaus schnelle und effiziente Wartung ohne Leiter. Alle für die Beurteilung des Melderzustandes nötigen Daten werden dabei akustisch vom Rauchwarnmelder auf ein mit der Genius Pro App ausgestattetes Smartphone übertragen. Die App erstellt ein umfassendes technisches Wartungsprotokoll, das der Wartungsprofi um Ergebnisse der Sichtprüfung ergänzen und als PDF per E-Mail versenden kann.

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