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Abus 10. April 2017

Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen ausgeweitet

Im März informierten das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe in einer gemeinsamen Erklärung, dass Investitionen in den Einbruchschutz nun bereits ab einer Summe von 500 Euro gefördert werden. Damit wurde die Mindestinvestitionssumme deutlich gesenkt – sie lag bislang bei 2.000 Euro.

Eigeninitiative beim Einbruchschutz wird belohnt.
Eigeninitiative beim Einbruchschutz wird belohnt.

Insgesamt stellen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro an Zuschüssen für Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung. Über die KfW kann ein Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.

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