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Biogasanlagen 17. März 2009

Gefahrenpotezial bei regenerativer Energieerzeugung

Die Bedeutung von Biogasanlagen als regenerative Energieerzeuger hat aufgrund steigender Energiepreise in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Seit der Einführung des überarbeiteten Erneuerbare-Energiegesetzes (EEG) zum 1. Januar 2009 rechnet die Branche mit Wachstum.

Biogas ist einer der erfolgreichsten erneuerbaren Energieträger. Bereits über 3.700 Anlagen wie hier produzieren heute Strom und Wärme aus Biogas.
Biogas ist einer der erfolgreichsten erneuerbaren Energieträger. Bereits über 3.700 Anlagen wie hier produzieren heute Strom und Wärme aus Biogas.

Kostengünstige Energie

Biogas ist ein hochexplosives Gemisch aus den Hauptbestandteilen Methan und Kohlen-dioxid sowie aus einer geringen Menge anderer Gase wie Stickstoff, Ammoniak, Schwefel-wasserstoff. Das Gas entsteht in einem Vergärungsprozess von organischen Stoffen, wie Gülle oder Planzenresten in einem Gärbehälter, dem Fermenter.

Biogas kann in unterschiedlicher Weise energetisch genutzt werden. In den meisten Fällen wird das Gas verstromt. Das heißt, es wird einem speziellen Verbrennungsmotor zugeführt, der mit einem Generatoraggregat gekoppelt ist. Diese Einheit wird Blockheizkraftwerk (BHKW) genannt. Die erzeugte Elektroenergie wird ins öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Ein Teil der entstehenden Wärme wird verwendet, um einerseits den Gärprozess aufrecht zu erhalten und andererseits über Nahwärmeleitungen Gewächshäuser, Ställe oder Wohnsiedlungen mit Heizwärme zu versorgen.

Gefahren des Biogases

Die größte Gefahr einer Biogasanlage geht vom hochexplosiven Biogas selbst aus. Tritt durch einen technischen Defekt Gas aus, besteht Explosionsgefahr in den angrenzenden Räumen und auch im Freien, im Bereich der sogenannten Abblasvorrichtung. Durch die giftige Wirkung des Schwefelwasserstoffs und des Kohlendioxids besteht zusätzlich akute Erstickungsgefahr. Grundsätzlich müssen Biogasanlagen den „Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen“ des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften entsprechen. Hier wird weiterführend auch auf die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften für den Bau und den Betreib von Biogasanlagen verwiesen.

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Die hauptsächlichen Sicherheitsmaßnahmen bestehen derzeit im baulichen Brandschutz. So sind zum Beispiel BHKW sowie Schaltschränke und E-Verteilung in eigenen Brandabschnitten (F90) zu installieren.

Zusätzlicher Schutz

Verschiedene Institutionen, zum Beispiel Versicherungen oder die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, veröffentlichen Empfehlungen und Sicherheitsregeln, um die Sicherheitsstandards von Biogasanlagen zu verbessern. Brandmeldeanlagen (BMA), Gaswarnanlagen oder automatische Löscheinrichtungen sind per Gesetz nicht vorgeschrieben. Betreiber können jedoch mit zusätzlichen Sicherheitsanlagen den Arbeitsschutz für ihre Mitarbeiter verbessern und ihre Investition schützen.

Maschinenräume können zum Beispiel mit optischen Rauchschaltern oder einer Brandmeldeanlage ausgerüstet werden. Bei Rauchentwicklung wird dann die Biogasanlage herunter gefahren und ein Notruf abgesetzt. Entstehungsbrände werden frühzeitig erkannt, und größere Schäden verhindert. Als Schutz vor Sabotage sind die äußeren Zugänge mit stabilen Türen auszurüsten und die gesamte Anlage mit einer geeigneten Zaunsicherung zu umgeben. Zugänge und Zaunsicherung können zusätzlich elektronisch überwacht werden.

Je nach Anlagengröße gibt es unterschiedliche Möglichleiten. Betreiber von Biogasanlagen sollten sich von Sicherheitsfachleuten beraten lassen.

Michael Orth

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