Direkt zum Inhalt
Brandschutz in Hotels 6. Dezember 2011

Gegen Fettbrand und Türkeil

Hotels sind mehr als nur Unterkünfte. Vorkehrungen für den Brandschutz sind mit besonderer Sorgfalt zu planen und zu realisieren. Schutzziele müssen genau definiert und umgesetzt werden, denn die Sicherheit für Gäste und Hotelangestellte ist oberstes Gebot. Wir stellen Punkte vor, die die Sicherungsmaßnahmen in diesem Umfeld beeinflussen und erläutern, welche Schwierigkeiten bei Planung und der Umsetzung zu überwinden sind.

Hotels gelten im Sinne des Bauordnungsrechts als Beherbergungsstätten. Es sind Gebäude besonderer Art und Nutzung – sogenannte Sonderbauten. Als Gästeunterkünfte führen größere Hotels meist einen Gaststätten- sowie einen Restaurant- und Barbetrieb. Hotels können außerdem als Veranstaltungszentren sowie als Tagungs- und Seminarstätten genutzt werden. In dieser Funktion gelten sie bauordnungsrechtlich als Versammlungsstätten.

Große Hotelgebäude können aber auch unter die Hochhaus-Richtlinie fallen. In dieser Vielfalt liegen die besonderen Anforderungen an das Brandschutzkonzept, das der Fachplaner für Brandschutz erarbeitet. Er sollte möglichst frühzeitig, bei einem Neubau schon bei der Grundlagenermittlung mitwirken, spätestens jedoch bei der Vorplanung.

Allgemeine Schutzziele

Diese sind in den Bauordnungen der Länder definiert: Grundsätzlich sind Maßnahmen vorzusehen, um der Entstehung von Bränden vorzubeugen. Im Brandfall, mit dem jederzeit gerechnet werden muss, ist der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenzuwirken. Die Flucht und die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr sind sicherzustellen. Gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz in Hotels sind die Muster-Beherbergungsstättenverordnung in der Fassung vom Dezember 2000 sowie die Bauvorschriften der Bundesländer.

Für Hotels, die ihren Gästen Seminar- und Tagungsräume anbieten, in denen mehr als 200 Personen Platz finden, gelten die Muster-Versammlungsstättenverordnung aus dem Jahr 2005 und die entsprechenden Verordnungen der Länder. Für Pensionen und Gasthöfe mit weniger als 13 Gastbetten gelten diese Vorschriften nicht. Stätten dieser Art haben keinen Hotelcharakter – die Verhältnisse sind mit denen in Wohngebäuden vergleichbar.

Anzeige

Verantwortlich für die Sicherheit der Gäste und des Personals ist immer der Betreiber, also Hotelmanagement oder Geschäftsführung. Von hier müssen Impulse für die Selbstvorsorge und das Risikomanagement ausgehen. Dazu gehören die regelmäßige Inspektion und Wartung aller technischen Anlagen durch qualifizierte Fachkräfte, besonders der brandschutztechnischen Installationen. Jeder Hotelbrand zieht meist hohe materielle Verluste nach sich. In jedem Fall jedoch ist ein Imageverlust die Folge, der nur schwer auszugleichen ist, besonders dann, wenn Menschenleben zu beklagen sind.

Brandgefahren

Als gefährdet gelten allgemein Lager- und Putzmittelräume, in denen leicht brennbares Material aufbewahrt wird. Auch Räume mit elektrischen Geräten, die der Hotelservice bietet, etwa PCs für den Internet-Zugang, Kopierer oder Beamer. Brandgefahr geht von Hotelküchen aus. Hier kann es zu Fettbränden, aber auch zu Bränden in verunreinigten Wrasenabzügen kommen. Häufige Brandursachen sind mangelhafte Elektrogeräte in den Gasträumen, etwa Fernseher.

Ein Brandrisiko können auch von Gästen mitgebrachte elektrische Geräte sein, wie Ladegeräte oder Netzteile für Mobiltelefone und Notebooks. Deren technischen Zustand kennt niemand, nur der Eigentümer selbst. Hier ist von jedem Gast eine Mitverantwortung für die Sicherheit aller zu fordern. Auch Brandstiftung und das gefürchtete Rauchen im Bett können als Ursache nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

1 - 2 nächste Seite

Passend zu diesem Artikel