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BMI

Gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr

Ab heute bis zum 9. März 2017 werden die Polizeibehörden in Bund und Ländern zum ersten Mal gemeinsam mit der Bundeswehr die Zusammenarbeit bei der Terrorabwehr üben.

Zum ersten Mal halten die Polizeibehörden in Bund und Ländern gemeinsam mit der Bundeswehr eine Übung ab.
Zum ersten Mal halten die Polizeibehörden in Bund und Ländern gemeinsam mit der Bundeswehr eine Übung ab.

An der als „Getex“ (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise) bezeichneten Übung werden die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein teilnehmen.

Auf Seiten des Bundes sind das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden beteiligt.

Deutschland steht im Zielspektrum des internationalen Terrorismus. Das mussten wir zuletzt vor Weihnachten in Berlin auf schreckliche Weise erfahren. Eine frühzeitige und intensive Vorbereitung der Sicherheitsbehörden auf terroristische Anschläge ist unverzichtbar. Die handelnden Behörden müssen Kooperation, Koordination und gemeinsame Reaktion einüben.

Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr in einer Terrorlage ist noch nicht geübt worden. Nach geltendem Verfassungsrecht kann die Bundeswehr - neben Maßnahmen der technisch-logistischen Amtshilfe - unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung eines besonders schweren Unglücksfalls, das heißt auch einer terroristischen Lage, wahrnehmen.

Die Streitkräfte handeln unter der Gesamtleitung der Polizei und nach Maßgabe des Gefahrenabwehrrechts des Landes. Angesichts des sich hieraus ergebenden spezifischen Übungsbedarfs ist im Rahmen der Erstellung des Weißbuches zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr im August 2016 mit den Landesregierungen eine gemeinsame Übung vereinbart worden.

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Die Getex-Übung wird für die Bevölkerung nicht sichtbar werden. Es handelt sich um eine „Stabsrahmenübung“, bei der es vor allem um die Einübung der Verfahrens- und Kommunikationswege zwischen den für die Einsatzkoordination verantwortlichen Stäben und Lagezentren geht. Einsatzkräfte „auf der Straße“ wird es daher nicht geben.

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