Foto: Securitas

Sicherheitsdienstleister

Herausforderungen für das Sicherheitsgewerbe 2020

Wie wird das Sicherheitsgewerbe auch im neuen Jahrzehnt den sich verändernden Herausforderungen begegnen?

Das Sicherheitsgewerbe ist am Beginn des neuen Jahrzehnts gut aufgestellt, wird allerdings mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert.

Die für die Sicherheit in Deutschland zuständigen Innenminister bescheinigen der Sicherheitswirtschaft, eine stabile Säule der Architektur der Inneren Sicherheit zu sein. Der Umsatz der Branche ist im ersten Halbjahr 2019 um 4,4 % gestiegen und hat sich binnen zehn Jahren verdoppelt. Treiber dieser positiven Entwicklung in einer eher schwächelnden Konjunktur insgesamt ist vor allem ein deutlich steigendes Gefahren- und Sicherheitsbewusstsein der Unternehmer. Dies gilt insbesondere für die mittelständische Wirtschaft, in der die kleineren Unternehmen in aller Regel über keine eigene Sicherheitsorganisation verfügen und auf Beratung durch die Sicherheitswirtschaft angewiesen sind. Hinzu kommt aufgrund terroristischer Anschläge ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Großveranstaltungen. Weitere Treiber sind massive Störungen in Fußballstadien, der boomende Flugverkehr und die zunehmende Aggressivität verärgerter Leute in Notfallambulanzen oder Jobcentern. Der Rückgang der Schutzaufträge für Flüchtlingsunterkünfte wird dadurch mehr als ausgeglichen. Wird das Sicherheitsgewerbe auch 2020 in der Erfolgsspur bleiben? Die Ungewissheit darüber beruht auf einer Reihe von Herausforderungen, die nicht leicht zu bewältigen und zu kalkulieren sind.

Sicherheitsgewerbe leidet unter leer gefegtem Arbeitsmarkt

Da ist zunächst einmal der Mangel an geeigneten Bewerbern und Fachkräften. Der Aufschwung am Arbeitsmarkt ist zwar abgeflaut. Die Zahl der Arbeitslosen ist nach langjähriger beständiger Abnahme im Januar 2020 erstmals leicht gestiegen. Dennoch zeigt eine Erhebung des DIHK bei 23.000 Mitgliedsfirmen, dass jedes zweite Unternehmen selbst im eingetrübten Konjunkturumfeld offene Stellen längerfristig nicht besetzen kann. Als eine gewichtige Ursache wird die im Durchschnitt älter werdende Bevölkerung angenommen. In der Sicherheitsbranche ist die Zahl der offenen Stellen binnen eines Jahres um 7,6 % auf über 12.600 zum Ende des dritten Quartals 2019 gewachsen. Vor allem für anspruchsvollere Tätigkeitsbereiche, in denen die Fähigkeiten einer Fachkraft oder einer Servicekraft für Schutz und Sicherheit verlangt wird, fehlt es an ausgebildeten Kräften. Dies betrifft zum Beispiel Tätigkeiten, die den Umgang mit digitalisierter Sicherheitstechnik voraussetzen. Die viel zu hohe Abbrecherquote in der Ausbildung zur Fachkraft oder zur Servicekraft verstärkt diesen Mangel zusätzlich.

Dennoch: Er darf nicht schicksalhaft hingenommen werden. Die Verpflichtung von Subunternehmen ist keine echte, dauerhafte Alternative, höchstens eine vorübergehende Notlösung. Anzahl, Fähigkeit und Niveau der Anstellungsbewerber dürfen nicht dem Zufall überlassen werden. Sie verlangen vielmehr eine offensive Strategie der Nachwuchsgewinnung, die einschließlich der Kontrolle ihrer Umsetzung „Chefsache“ sein muss. Ehrlichkeit, Offenheit und Fairness sind Grundkriterien einer solchen Strategie. Die Nachwuchsgewinnung darf auch nicht zur Vernachlässigung des Preemployment Screening führen, um die Einstellung von Bewerbern mit gravierenden charakterlichen Mängeln, krimineller Vergangenheit, extremistischer Einstellung oder Beziehung unbedingt zu vermeiden. Als drei Säulen einer offensiven Nachwuchsgewinnung möchte ich bezeichnen:

Eine ständige Optimierung der Attraktivität des Sicherheitsunternehmens als Arbeitgeber im Hinblick auf angemessene, auch familiäre Notlagen berücksichtigende Arbeitszeiten, das Betriebsklima am Arbeitsplatz, eine faire Entlohnung und interessante, anspruchsvolle Tätigkeitsbereiche. Diese Attraktivität sollte intensiv propagiert werden.

Die direkte Ansprache von Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt, vor allem im Bereich der Schulabgänger unter Einbeziehung der sozialen Medien

Eine Personalentwicklungskonzeption mit entsprechenden Angeboten der Weiterbildung und Qualifizierung, möglichst in einer vom BDSW zertifizierten Akademie.

Das Bewacherregister als große Herausforderung

Eine weitere große Herausforderung, die in diesem Jahr unbedingt bewältigt werden muss, ist die Funktionsfähigkeit des neuen Bewacherregisters. Es sollte für mehr Transparenz sorgen, Bürokratie abbauen und so vor allem die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerbern vereinfachen und beschleunigen. Mangelhafte Koordinierung zwischen BMWi und den Landesbehörden im Implementierungsprozess und unzureichende Vorbereitung und Schulung der zum Handeln verpflichteten Wohnsitzbehörden haben aber zu einem Desaster geführt. Bis zum Januar 2020 waren erst 191.000 Personal-Datensätze eingepflegt und von diesen nur 88.000 freigeschaltet. Die Zuverlässigkeit noch nicht freigeschalteter Sicherheitsmitarbeiter muss bei einem Arbeitgeberwechsel von der Wohnsitzbehörde komplett neu überprüft werden. Der Bürokratieabbau wird so ins Gegenteil verkehrt. Der BDSW darf keine Gelegenheit ungenutzt lassen, auf diesen gravierenden Mangel hinzuweisen und Unterstützung anzubieten.

Eigenständiges Gesetz für Sicherheitsdienstleistungen

Von dem 2018 im Koalitionsvertrag angekündigten eigenständigen Gesetz für das Sicherheitsgewerbe, mit dem die Sicherheitsstandards verbessert werden sollten, um für noch mehr Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Sicherheitsgewerbes zu sorgen, fehlt bis heute jede Spur. Wenn es in dieser Legislaturperiode noch erlassen werden soll, muss es in diesem Jahr 2020 den Bundestag erreichen. Es ist eine große Herausforderung für die Sicherheitswirtschaft und ihren Bundesverband, dies durch beständige Forderung gegenüber der Politik und durch das Angebot der fachlichen Unterstützung der Gesetzgebungsarbeit zu erreichen. Seine Vorstellungen von den notwendigen substantiellen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Funktionalität des Sicherheitsgewerbes als Teil der Architektur der Inneren Sicherheit hat der BDSW in einem Eckpunktepapier vorgestellt und einen entsprechenden informellen Entwurf eines Gesetzes mit Durchführungsverordnung (DVO) erarbeiten lassen. Zu diesen Eckpunkten gehören:

  • höhere Anforderungen an die Gründung und Führung eines Sicherheitsdienstleistungsunternehmens im Hinblick auf Qualifikation, betriebliche Ausrüstung und Haftpflichtversicherung, um Unterwanderungen dieser Standards durch unseriöse Firmen möglichst auszuschließen.
  • Verbindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung und Weiterbildung der Sicherheitsmitarbeiter für Kritis-Bereiche und Einbeziehung unternehmenseigenen Personals in diese Anforderungen.
  • Gestaltung des Streikrechts so, dass der Schutz von Kritis-Objekten auch im Streikfall gewährleistet werden kann.
  • Gestattung der Beleihung von Sicherheitsmitarbeitern, die im Auftrag von Kommunen zur Unterstützung der Ordnungsämter und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden sollen, mit „niedrigschwelligen“ hoheitlichen Befugnissen der Personalienfeststellung, des Platzverweises, der Feststellung von Verstößen gegen Park- und Haltevorschriften und der gebührenpflichtigen Verwarnung durch den Gesetzgeber.
  • Übergang der Kontrolle und Betreuung des Sicherheitsgewerbes vom Geschäftsbereich der Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder in den Geschäftsbereich der Innenminister wegen der Rolle, die das Sicherheitsgewerbe mit 267.000 Beschäftigten zur Unterstützung der Polizeien und zur Stärkung auch der öffentlichen Sicherheit spielt.

Vermutlich liegt der Hauptgrund für die Verzögerung des erkennbaren Beginns der Gesetzesvorbereitung darin, dass der Bundesinnenminister Wert darauf legt, zunächst die Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters vor dessen Übernahme in den eigenen Geschäftsbereich abzuwarten.

Schluss mit der Auftragsvergabe zu Dumpingpreisen

Zu den Eckpunkten des BDSW für ein neues Gesetz gehört die Forderung, dass mindestens bei der Ausschreibung öffentlicher Stellen von Aufträgen zum Schutz von Kritis-Bereichen die Vergabe an eine Gewichtung der Qualitätskriterien bei der Preisgestaltung von mindestens 60 % gebunden wird. Überhaupt müssen die Rahmenbedingungen im Vergabeverfahren so verändert werden, dass Dumpingpreise ausgeschlossen werden. Das kann insbesondere geschehen durch

  • eine bestimmtere Fassung des unbestimmten Rechtsbegriffs „wirtschaftlichstes Angebot“ in § 97 Abs.5 Kartellgesetz,
  • eine Ausweitung der Verfahrensart des wettbewerblichen Dialogs,
  • eine Verpflichtung zur Zulassung von Nebenangeboten,
  • eine Änderung der Kannvorschrift zur Ablehnung des Zuschlags an ungewöhnlich niedrige Angebote in § 60 Abs.3 Satz 1 VgV in eine Mussvorschrift und
  • ein Register kriminalitätsbelasteter Unternehmer mit Abfragepflicht.
  • Diese Veränderungen muss der BDSW 2020 einfordern. Dumpingpreise führen zu Dumpinglöhnen; der Auftragnehmer muss Schritt für Schritt Weiterbildungsmaßnahmen einschränken, die Infrastruktur des Unternehmens und der Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeiter vernachlässigen und die Arbeitsbedingungen verschlechtern, um der Insolvenz zu entgehen.

Bei der Darstellung dieser besonders wichtigen Herausforderungen sollen andere nicht unerwähnt bleiben:

  • die Fortführung des „Paradigmenwechsels“ von der Leistung bloßer „Personalstunden“ hin zum Angebot ganzheitlicher Sicherheitslösungen von der Sicherheitsberatung über Investition bis hin zu Betrieb und Wartung der eingesetzten Sicherheitstechnik.
  • Der schwierige Transformationsprozess von der analogen in die digitale Welt, in der Infrastruktur wie im Leistungsspektrum der Sicherheitsunternehmen.
  • Die Verbesserung und Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Passagier- und Gepäckkontrollen im Flugverkehr.

Viel zu tun gibt es also in diesem schon angelaufenen Jahr 2020 für das Sicherheitsgewerbe, seinen Bundesverband und jedes einzelne Sicherheitsunternehmen, um alle diese Herausforderungen aufzugreifen und möglichst zu bewältigen.

Jens Müller, COO Securitas Deutschland, Vizepräsident BDSW

Foto: Schott-Lung

Verbände

Sicherheitsgewerbe wird beim BMI angesiedelt

Die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe wechselt am 1. Juli 2020 vom Wirtschafts- in das Bundesinnenministerium (BMI).

Foto: Heiko Kueverling stock.adobe.com

Verbände

BDSW begrüßt Razzien im Sicherheitsgewerbe

Der BDSW begrüßt die vom Zoll und der Steuerfahndung durchgeführten Durchsuchungen wegen organisierter Schwarzarbeit im Sicherheitsgewerbe ausdrücklich.

Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDGL) soll für mehr Qualität in der Sicherheitsbranche sorgen.
Foto: sdecoret - stock.adobe.com

Verbände

Sicherheitsgewerbegesetz: Mehr Qualität in der Sicherheit?

Das Sicherheitsgewerbegesetz soll für mehr Qualität in der Sicherheitsbranche sorgen, allerdings lässt die Umsetzung noch auf sich warten.

Foto: Schott-Lung

Verbände

BDSW fordert neue gesetzliche Grundlage

Wie sieht künftig die Rolle der Sicherheitsdienstleister aus? Am Vortag der Jahresmitgliederversammlung beantworteten die Verantwortlichen des BDSW diese und weitere Fragen.