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Begrüßenswertes Pilotprojekt

Hilfspolizei für Großraum- und Schwertransporte

In der Sicherheitswirtschaft ist der „Beliehenen Status“ sowie der Status des Verwaltungshelfers für Sicherheitsmitarbeiter seit langer Zeit anerkannt. Einen neuen Weg geht jetzt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, in dem es in einem Pilotprojekt Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen zu Hilfspolizisten ausbilden und ernennen will.

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Großraum- und Schwertransporte: In Niedersachsen künftig auch mit „Hilfspolizisten“ statt mit regulären Polizisten zulässig.
Großraum- und Schwertransporte: In Niedersachsen künftig auch mit „Hilfspolizisten“ statt mit regulären Polizisten zulässig.

Diese werden eigenständig, ohne Anwesenheit der Polizei, alle Großraum- und Schwertransporte auf niedersächsischen Straßen begleiten und den Verkehr regeln. Mitarbeiter der Sicherheits-unternehmen erhalten somit hoheitliche Aufgaben und Rechte. Dieses Projekt stellt aus Sicht des VSWN eine begrüßenswerte Weiterentwicklung dar, denn eine Entlastung der Polizei in Verbindung mit hoheitlicher Rechteübertragung ist nachvollziehbar. Auch die beiden Polizeigewerkschaften GdP sowie DPolG begrüßen diese Initiative von Innenminister Boris Pistorius. Wünschenswert wäre es, wenn das Bundesverkehrsministerium dieses Projekt auf ganz Deutschland überträgt.

Das Innenministerium Hannover erläuterte dazu: „Großraum- und Schwertransporte (GST) ab einem gewissen Gewicht und einer bestimmten Breite und Höhe müssen in Deutschland auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch die Polizei begleitet werden. Die Belastung ist dabei in Niedersachsen seit 2010 sukzessive angestiegen.

Alleine 2014 wurden durch die Polizei 19.563 Transporte begleitet, was einer Zunahme von mehr als 13% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das bedeutet etwa 50 Transporte pro Tag, die von entsprechend vielen Streifenwagen begleitet werden mussten. Um diese Belastung zu vermindern, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ein Konzept entwickelt, in dessen Rahmen die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Begleitung der GST voraussichtlich ab Ende Februar auf Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten übertragen werden kann. Niedersachsen bestellt damit als erstes Bundesland die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Begleitfirmen zur Durchführung von GST zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten.

Das Pilotprojekt ist zunächst als Übergangsregelung geplant, bis der Bund eine entsprechende Regelung gefunden hat, um die Begleitung der GST komplett auf Private zu übertragen bzw. übertragen zu können.“ Während der zunächst zweijährigen Pilotphase kann eine begrenzte Anzahl geeigneter Personen durch die niedersächsische Polizei beschult und zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten bestellt werden. Diese bestellten Personen sollen anschließend eigenverantwortlich die Begleitung übernehmen. Voraussetzung ist jedoch unter anderem eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung in diesem Bereich. Das soll sicherstellen, dass die zukünftigen Begleiterinnen und Begleiter für die Ausbildung und anschließende Aufgabe qualifiziert sind.

Die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten sollen dabei ausnahmslos für die Begleitung bestellt werden und erhalten dementsprechend auch nur eingeschränkte Befugnisse, ausschließlich für den Bereich der Verkehrsregelung. Dennoch handelt es sich bei diesen Personen um Hilfskräfte der Polizei, deren Weisungen im Verkehr Folge zu leisten sind. Es ist vorgesehen, während der Pilotphase nur ausgewählte Transporte und besondere Strecken durch die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten begleiten zu lassen. Die Polizei wird auch weiterhin – dann aber in einem geringeren Umfang – Transporte begleiten und auch Kontrollen durchführen.

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Klaus Kapinos

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