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VdS 25. April 2018

Innovationspreis für Richtlinien zur DSGVO erhalten

Mit der „Best of“-Auszeichnung des Innovationspreises wurden die Richtlinien VdS 10010 zum praxisgerechten Erfüllen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) prämiert.

VdS-Geschäftsführer Thomas Urban (rechts) und Markus Edel freuen sich über die Auszeichnung.
VdS-Geschäftsführer Thomas Urban (rechts) und Markus Edel freuen sich über die Auszeichnung.

Die DSGVO muss am 25. Mai in jedem Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, vollständig umgesetzt sein. Die Auswirkungen der 300-Seiten-Verordnung auf Organisation und IT der Betriebe sind äußerst tiefgreifend, weshalb vor allem viele kleinere Firmen noch nicht auf die sehr bald geltende Rechtslage vorbereitet sind. Hier unterstützt VdS mit seinen kostenlos zur Verfügung gestellten Richtlinien, welche die Forderungen der DSGVO speziell für KMU in klar strukturierte, branchenunabhängige Vorgaben übersetzen – auf kompakten 32 Seiten.

„Gerade kleinere Firmen betonen, der Management-Systemansatz VdS 10010 mache die DSGVO für sie überhaupt erst anwendbar“, betont Markus Edel, Abteilungsleiter Cyber-Security bei VdS und Mitentwickler der Richtlinien. „Wir freuen uns sehr, dass unser Einsatz zum Entlasten der KMU jetzt auch mit dem hochwertigen IT-Preis der Initiative Mittelstand honoriert wird – eine „Best of“-Bestätigung direkt aus den Reihen unserer wichtigsten Partner! Unser besonderer Dank gilt den zahlreichen an der Erstellung des Leitfadens beteiligten Experten: Ihr Einsatz hat sich gelohnt.“

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