Dabei werden die Kfz-Nummernschilder erfasst und die Daten gespeichert, oft mit den entsprechenden Zeitangaben. Meistens wissen die Fahrzeugfahrer allerdings nicht, dass sie soeben erfasst und registriert wurden.
Das ruft nun die Datenschützer auf den Plan. Am Hamburger Flughafen findet beispielsweise eine solche Nummernschilderkennung statt – bisher aber ohne Wissen der Nutzer. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte prüft derzeit, ob das zulässig ist.
Strittig ist unter Datenschutzexperten, ob die Kfz-Daten so schutzwürdig sind wie andere personenbezogene Daten, beispielsweise Name und Adresse. Über das Kennzeichen gelangt man leicht zu den Daten des Fahrzeughalters, so die Ansicht der Erfassungs-Skeptiker; manche Bundesländer sind in dieser Hinsicht sensibilisiert und hinterfragen in Einzelfällen den Einsatz solcher Systeme durch private Betreiber. In wieder anderen Bundesländern dagegen ist man noch nicht auf dieses Thema aufmerksam geworden.
Das Bundesverwaltungsgericht schließlich hat gerade vor wenigen Tagen den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei in Bayern, beispielsweise im Kampf gegen Kfz-Diebstahl, für zulässig erklärt, da die Daten nicht gesuchter Fahrzeuge auch nicht gespeichert würden. Gegen eine massenhafte Nummernschilderfassung und -speicherung durch die Polizei hatte sich bereits 2008 das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen – auf die private Erhebung solcher Daten wurde dabei allerdings nicht eingegangen.
Unstrittig ist bei den meisten Beteiligten, dass die erhobenen Daten möglichst schnell wieder gelöscht werden sollen. Denn ansonsten wäre das Erstellen eines „Bewegungsprofils“ für ein Kraftfahrzeug durchaus denkbar. Daher sollte schnellstens eine bundeseinheitliche Regelung erfolgen: Welche Daten wo wie lange gespeichert werden und wer Zugriff darauf haben darf.
Annabelle Schott-Lung