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Klare Ansage

Ob Hotel, Flughafen, Einkaufszentrum oder Sportstadion – wenn sich im Brandfall Menschen in betroffenen Gebäuden aufhalten, gilt nur eines: so schnell wie möglich raus! Bei der Suche nach dem kürzesten Weg ins Freie zählt dann jede Sekunde. Nur wenn Brandmelde- und Sprachalarmanlage eine Einheit bilden, kann die umgehende Evakuierung sichergestellt werden.

Im Gefahrenfall zählt bei der Evakuierung jede Minute.
Im Gefahrenfall zählt bei der Evakuierung jede Minute.

Gerade jetzt zieht es viele von uns in die Ferne. Wir verbringen Zeit in Hotels, Bars oder Freizeitparks und besuchen vielleicht das ein oder andere Konzert. Eines eint uns dabei alle: Wir begeben uns auf unbekanntes Terrain. Was tun, wenn die sommerliche Unbeschwertheit durch ein diffuses Alarmsignal unterbrochen wird? Ist es wirklich ein Gefahrenfall, dem wir uns gegenüber sehen, oder doch nur ein Fehlalarm? Insbesondere in solchen Fällen kann die Alarmierung mittels Sprache einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit aller Beteiligten leisten.

Keine Gefahr in Sicht

Die Vielzahl an verwendeten Alarmtönen und Signalen konventioneller Alarmierungssysteme macht die individuelle Zuordnung zum auslösenden Gefahren- oder Brandfall schwierig. Kann das Signal nicht eindeutig gedeutet werden, überzeugen wir uns mit einem schnellen Blick – vielleicht aus dem Fenster – davon, ob Gefahr besteht. Wird dabei weder Rauch, noch Feuer wahrgenommen, wähnen wir uns in Sicherheit. Eventuell bleiben auch die mittlerweile eintreffenden Rettungs- und Einsatzkräfte unbemerkt. Wichtige Minuten, in denen Evakuierungsmaßnahmen bereits hätten eingeleitet werden können, verstreichen ungenutzt. Tritt dann zum Beispiel sichtbarer Rauch auf, begeben sich Menschenmengen desorientiert und in Panik möglicherweise direkt in den Gefahrenbereich. Hier können elektroakustische Anlagen, die durch eine Brandmeldeanlage angesteuert werden, einen entscheidenden Beitrag zur Verkürzung der Wahrnehmungszeit durch das unmittelbare und begründete Informieren aller Beteiligten leisten.

Wirkungsvoller Informationsgeber

Das Zusammenspiel zwischen Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlage beginnt bereits beim frühen Erkennen der Gefahrensituation durch die Brandmeldeanlage und führt unmittelbar weiter zur Sprachalarmanlage. Diese sorgt durch akustische Sprachsignale dafür, dass die im Gebäude befindlichen Personen informiert werden und der Gefahrenbereich schnellstmöglich verlassen wird. In immer komplexeren Gebäudestrukturen bedeutet eine klare Übertragung von Sprache somit eine schnellere Rettung. Es ist erwiesen, dass das Warnen durch eine menschliche Stimme eindeutiger und gleichzeitig beruhigender ist, als ein rein mechanisches Warnsignal. Mithilfe mehrsprachig hinterlegter und auf den jeweiligen Gefahren- oder Brandfall angepasster Meldungen können Schutzmaßnahmen gezielt und unverzüglich eingeleitet werden. Die Übertragung von Handlungsanweisungen ist für die Betroffenen dabei nachvollziehbarer und die jeweilige Botschaft, im Vergleich zur Alarmierung mittels konventioneller Signalgeber, aussagekräftiger. Im Rahmen eines ganzheitlichen Evakuierungskonzeptes können Rettungs- und Einsatzkräfte mittels Live-Durchsagen oder über zusätzliche Gegensprechanlagen die Gefahrensituation verifizieren und angepasste Rettungsmaßnahmen steuern. So kann eine geordnete und stufenweise Gebäudeevakuierung rechtzeitig eingeleitet und Menschleben gezielt geschützt werden.

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Gesetzgeber regelt Richtlinien

Basierend auf den jeweiligen Landesbauordnungen (zum Beispiel Versammlungsstätten- verordnung, Schulbaurichtlinie) kann die Installation einer Sprachalarmanlage bereits bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sein. Der Verantwortungsbereich der Bundesländer unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Zum Schutz der Öffentlichkeit soll so gewährleistet werden, dass alle Beteiligten unverletzt und ohne fremdes Zutun einen Gefahrenbereich unverzüglich verlassen können. Im Zuge fortschreitender Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung und Vernetzung kommen Brandmelde- und Sprach alarmanlage immer häufiger gekoppelt zum Einsatz. Eine Anwendungsrichtlinie für Errichter und Planer bildet hierbei die VDE 0833-4, die unter anderem die Planung sowie den Aufbau und Betrieb für Gefahrenmeldeanlagen und die Sprachverständlichkeit innerhalb des Sprachalarmkonzeptes klärt. Zusätzlich gilt die DIN 14675 für Errichter und Planer als Grundlage für die Zertifizierung der Firma und der nötigen Fachkraft. Die Ansteuerung der Sprachalarmanlage erfolgt durch eine Brandmeldeanlage gemäß DIN VDE 0833-2. Die einzelnen Komponenten der Sprach alarmanlage gelten als zulässiges Gesamtsystem nach europäischem Standard, wenn die harmonisierten Produktnormen DIN EN 54-4 (Energieversorgungseinrichtungen), DIN EN 54-16 (Sprachalarmzentralen) und DIN EN 54-24 (Lautsprecher) erfüllt sind. Neben dem Einsatz zertifizierter Produkte, muss überdies die gesamte Sprachalarmzentrale für deren Betrieb zertifiziert sein. Durch die Einhaltung dieser und weiterer Normen ist der korrekte Betrieb der Sprachalarmanlage, auch im Gefahrenfall, jederzeit gewährleistet.

Franziska Becker, Marketing & PR, TOA Electronics Europe GmbH

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