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Pre-Invest Consulting 6. Februar 2012

Kluge Partnerschaft

Beim Pre-Invest Consulting geht es darum, als künftiger Betreiber von Sicherheitsausstattungen im Vorfeld der Investition eine herstellerunabhängige Beratung und Ideenfindung zu erhalten. Geeignet ist die Vorgehensweise für zentrale Handelsunternehmen, die als Vermittler für ihre freien Partner Investitionen vorbereiten.

Handelsunternehmen tun gut daran, im Vorfeld von Investitionen in die Sicherheitstechnik mit einem neutralen Berater zusammenzuarbeiten.
Handelsunternehmen tun gut daran, im Vorfeld von Investitionen in die Sicherheitstechnik mit einem neutralen Berater zusammenzuarbeiten.

Die Vorteile der frühen Partnerschaft zwischen Sicherheitsinvestor und Beratungsunternehmen liegen dabei klar auf der Hand: Kernpunkte bilden die Feststellung des Investitionsbedarfs, die Entwicklung einer unabhängigen Lösungsidee und die systematische Auswahl passender Partner für die Durchführung des Projektes. Dabei können ganz unterschiedliche Gewerke der Sicherheitstechnik (Video, Zutritt, Alarm) benötigt werden.

Phasenabschnitte

Pre-Invest Consulting durchläuft in aller Regel mehrere Phasenabschnitte:

  • Bedarfsanalyse: Grundlage für die Bedarfsanalyse sind die eigenen Erwartungen des Handelsunternehmens. Daneben sind vom Beratungsunternehmen die aufbau- und ablauforganisatorischen Ist- und Ziel-Zustände für die Implementierung der Sicherheitstechnik zu analysieren.
  • Lösungsentwicklung und Konzeption: Aus den bisher gewonnen Erkenntnissen entwickelt dann der Beratungspartner mit dem Handelsunternehmen eine gemeinsame Lösung. Dabei sollten bei den Überlegungen zunächst realistische Machbarkeitsaspekte eine tragende Rolle spielen. Dies gilt sowohl aus technischer Sicht als auch im Hinblick auf Kosten und nachhaltige Wirtschaftlichkeit von Anlagen und Systemen. Weiterhin sind die funktionellen Abläufe aufzudecken sowie die Vorteile und der Nutzenmehrwert herauszuarbeiten.
  • Anforderungsprofile/Angebotsbeschreibung: Die in der Konzeption erarbeiteten Systemfunktionen werden anhand eines Anforderungsprofils so detailliert wie möglich abgebildet. Diese können später auch in das Lasten-/Pflichtenheft übertragen werden. Dabei wird festgelegt, woraus die einzelnen Systeme und Produkte bestehen und was sie im Zusammenspiel leisten sollen.
  • Anbieterauswahl: Für die Suche nach dem passenden Anbieterpartner ist die Erstellung eines umfangreichen Bewertungskatalogs unerlässlich. Bewertet wird dabei die bestmögliche Abdeckung der festgelegten Kriterien. Diese Vorgehensweise erlaubt eine transparente Dokumentation der Entscheidungsfindung.

Praxisbeispiel Video

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Ein großes Handelsunternehmen beauftragte die Mario Fischer Unternehmensberatung mit einem Pre-Invest Cosulting. Es ging um eine Videoüberwachung in den Filialen. Als wichtiger Lösungsansatz galt die synchronisierte Anbindung der Kassensysteme mit einem Videoserver. Zusätzlich wurden Mehrwertfunktionalitäten erwartet. Hierzu gehörte die Ladenüberwachung, Diebstahlsprävention (Bildmonitor) sowie Aufschaltungsoptionen im Tag/ Nacht-Betrieb, insbesondere auch im Alarmfall. In diesem Fallbeispiel war aus verschiedenen Gründen eine dezentrale Lösung geeignet, die die verknüpften Video-und Kassensignale zur Dokumentation in den Filialen selbst belässt. Um die Bedürfnisse, den Ausstattungsgrad und die örtlichen Gegebenheiten aller Filialen zu berücksichtigen, bildete ein standardisiertes „Basispaket“ mit Videoserver/ Videodatenbank und entsprechenden Kameras die Grundausstattung für die meisten Filialflächen.

Für die Besonderheiten der einzelnen Filialen wurden weitere Optionspakete zusammengestellt. Sie betrafen die individuelle Installation vor Ort, die Kameraanzahl, die vorgehaltenen Speicherkapazitäten des Videoservers sowie die Datensicherung. Vollkommen offen war dabei zunächst der Lösungsansatz hinsichtlich einer Full-IP-Videolösung oder einer hybriden Anlagentechnik. Damit blieb ausreichend Flexibilität für die Entscheidungsfindung. Inzwischen wurden bereits weit über 100 Filialen mit entsprechender Videotechnik ausgestattet.

Praxisbeispiel digitale Schließanlage

In einem Einzelhandelsbetrieb wurde im Zuge wachsenden Artikelumschlags eine neue Zutrittslösung für den Warenund Lagerbereich notwendig. Hier arbeiteten zeitweilig bis zu zehn Mitarbeiter, deren feste Arbeitszeiten bisher nicht gesondert erfasst wurden. Als Mehrwertfunktionalität wünschte das Handelshaus eine flexiblere Arbeitszeitregelung und zudem aus Sicherheitsgründen den Wegfall der bisherigen vielen Schlüssel. Mit der neuen Schließanlage sollte somit auch eine Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung in kleinerem Umfang möglich sein.

Mit der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat wurde eine Lösung entworfen, die unter anderem eine flexible digitale Schließanlage beinhaltete. In die entsprechenden Türen wurden digitale Zylinder ohne Verkabelung montiert und Transponder vergeben. Außerdem konnte nunmehr ein Personalmitarbeiter die Schließ- und Zutrittsrechte am PC verwalten und dabei den Nutzern separate Zutrittsrechte für die sensiblen Bereiche sowohl räumlich als auch zeitlich zuweisen. Dies galt als ein enormer Vorteil, insbesondere bei häufig wechselnden Mitarbeitern. Nachdem die Anforderungen an die mechatronische Zutrittslösung fixiert wurden, konnten vom Consultant kompetente Anbieter empfohlen werden. Das System wurde erfolgreich installiert, arbeitet fehlerfrei und wurde von den Mitarbeitern gut angenommen. Inzwischen gab es ein Update, und das System wurde auf weitere Gebäudeteile erweitert.

Grenzen und Möglichkeiten

Die Investition von Sicherheitstechnik im Handel bedarf immer einer besonders sensiblen Vorgehensweise. Viele Handelsunternehmen verlangen neben dem zugesagten Funktionsumfang und der technischen Betriebssicherheit auch einen gewissen Umfang an Rechtssicherheit für deren Einsatz. Dies gilt insbesondere für die Videotechnik, die sowohl eine Überwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen als auch eine Überwachung im betrieblichen Umfeld darstellt. Der ausführende technische Consultant hat dazu nach Paragraph 11 BDSG entsprechende Informationspflichten gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Da er keine Rechtsberatung geben kann, empfiehlt sich für den Handel grundsätzlich eine abschließende Klärung durch die eigenen Rechtsbeistände.

Pre-Invest Consulting bietet jedoch einen erfolgreichen Weg, gemeinsam mit dem Beratungspartner eine unabhängige Lösung zu generieren und konzeptionell weiter zu entwickeln, Anforderungsprofile aufzustellen sowie die passenden Anbieter auszuwählen. Der Vorteil gegenüber konventioneller Beauftragung an einen Anbieter liegt nicht nur in einer möglichst weit hineinreichenden Unabhängigkeit während des Projektablaufs. Ein weiterer Vorzug ergibt sich insbesondere dann, wenn Unternehmen Investitionen für ihre vielen Handelspartner lediglich empfehlen und betreuen. Erst zu einem viel späteren Zeitpunkt werden die Handelspartner in ein Vertragsverhältnis mit dem vorausgewählten Anbieter treten, wobei dann weitere anlagentypische Projektphasen ablaufen können.

Mario Fischer, Mairo Fischer Unternehmensberatung

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