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BDSW und BVSW 8. Juli 2015

Kooperation mit der Politik intensiviert

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat eine Pilot-Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und seiner Landesgruppe Bayern sowie dem Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) abgeschlossen.

Wolfgang Wipper, Vorsitzender des Vorstandes des BVSW, Gregor Lehnert, BDSW-Präsident, Innenminister Joachim Herrmann, Hubertus Andrä, Polizeipräsident München, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Schmidbauer, Roman Fertinger, Polizeivizepräsident Mittelfra
Wolfgang Wipper, Vorsitzender des Vorstandes des BVSW, Gregor Lehnert, BDSW-Präsident, Innenminister Joachim Herrmann, Hubertus Andrä, Polizeipräsident München, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Schmidbauer, Roman Fertinger, Polizeivizepräsident Mittelfra

Die Kooperation soll der Gewährleistung und weiteren Stärkung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, erklären die Verbände. Um dies in einem Höchstmaß sicherstellen zu können, bedürfe es der Zusammenarbeit und Mitwirkung aller gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere auch der aus der privaten Sicherheitswirtschaft. Aufgrund ihrer gewerblichen und professionellen Aufgabenwahrnehmung seien private Sicherheitsdienstleister deshalb potenzieller Kooperationspartner der Polizei.

„Die privaten Sicherheitsdienstleister haben sich durch ihre professionelle präventive Aufgabenwahrnehmung zu einem kompetenten Kooperationspartner entwickelt“, lobte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann während des 4.. Gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstags. Das staatliche Gewaltmonopol bleibt selbstverständlich unangetastet – denn die privaten Kooperationspartner erhalten durch eine solche Vereinbarung keine zusätzlichen Befugnisse. „Die Zusammenarbeit bezieht sich im Wesentlichen auf den Austausch von Informationen über Wahrnehmungen bei der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, so BDSW Landesgruppenvorsitzender Ameis.

Für die Sicherheitsunternehmen erfolgt dies auf der Basis des Leitmottos „Beobachten, Erkennen, Melden“. Daraus ergibt sich eine Ergänzung des polizeilichen Lagebildes durch Informationen, die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit an die Polizei weiterleiten. Im Einzelfall werden die an der Kooperationsvereinbarung zugelassenen privaten Sicherheitsdienstleister die Polizei bei Öffentlichkeitsfahndungen unterstützen und eine zentrale Leitstelle einrichten, die für die Polizeieinsatzzentrale Ansprechpartner ist.

Die Mitarbeiter der beteiligten Firmen stehen auch als Ansprechpartner für hilfe- und ratsuchende Bürger zur Verfügung. Jeder Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern findet unter Einhaltung des Datenschutzes und unter der Wahrung berechtigter Interessen Dritter statt.

Die Beteiligung von privaten Sicherheitsdienstleistern an der Kooperationsvereinbarung ist an das Vorhandensein strenger Teilnahme- und Qualitätskriterien geknüpft, wie etwa die zwingende Mitgliedschaft im BDSW/BVSW, Zuverlässigkeit, Tariftreue, Vorhandensein einer 24-Stunden-Notruf- und Serviceleitstelle, Einsatz qualifizierten Personals, Zertifizierung nach DIN ISO 9001 ff., Vorhandensein einer Alarmempfangszentrale gemäß EN 50518 oder einer nach VdS-Richtlinie 2172 anerkannten Interventionsstelle und einer Ausbildung der Alarm- und Streifenfahrer nach VdS-Richtlinie 2172. Ähnliche Kooperationsvereinbarungen bestehen in den Städten Hannover, Essen, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie den Bundesländern Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

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