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IT-Sicherheit 9. März 2021

Krankenhauszukunftsgesetz für mehr Digitalisierung

Experten von NTT zeigen Impulse auf, die das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für die Digitalisierung von Krankenhäusern und Kliniken setzt.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bietet Kliniken die Chance, mehr in Digitalisierung und IT-Sicherheit zu investieren.
Das Krankenhauszukunftsgesetz bietet Kliniken die Chance, mehr in Digitalisierung und IT-Sicherheit zu investieren.

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die dringend notwendige Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser vorantreiben. Der Digitalisierungsbedarf in deutschen Krankenhäuser und Kliniken ist groß. Allzu oft werden Patientendaten noch auf Papier erfasst und Prozesse nicht sauber dokumentiert. Gelungene Cyberattacken und ihre Folgen machen deutlich, dass es um die Absicherung der IT-Systeme nicht zum Besten bestellt ist. Bereits im Herbst 2020 lag die Zahl der erfolgreichen Attacken auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Gesundheitsbereich laut der Bundesregierung bei 43, nachdem es im gesamten Vorjahr nur 16 waren.

Geld für Krankenhäuser für mehr Digitalisierung

Mit dem im Oktober in Kraft getretene KHZG bietet sich Krankenhäusern und Kliniken nun jedoch die große Chance, ihre Digitalisierung entscheidend voranzutreiben. Mit dem KHZG zeigt der Gesetzgeber, dass er den digitalen Nachholbedarf im Gesundheitsbereich erkannt hat und Krankenhäuser bei der Modernisierung ihrer veralteten IT-Infrastrukturen und dem Aufbau neuer Systeme, die digitale Services für Krankenhausmitarbeiter und Patienten ermöglichen, unterstützt. Insgesamt 4,3 Mrd. EUR stehen dafür bereit: 3 Mrd. EUR kommen vom Bund, weitere 1,3 Mrd. EUR sollen Länder und Krankenhausträger beisteuern.

Schwerpunkt bei IT-Security

Mindestens 15 % der Fördermittel müssen in die Verbesserung der IT-Sicherheit fließen. Mit dieser Vorgabe reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass Krankenhäuser digitale Attacken oft nicht oder zu spät entdecken und im Zuge von Covid-19 noch stärker ins Visier von Cyberkriminellen geraten sind. Nun sollen sie in den Schutz von Daten und Systemen investieren – schließlich arbeiten sie mit sensiblen Patientendaten, deren Zahl im Zuge der neuen Digitalisierungsvorhaben noch zunehmen wird. Eine zeitgemäße Vernetzung und neue digitale Systeme sollen zudem in Krankenhäusern für schlankere Prozesse sorgen, Behandlungsfehler verhindern und dem Personal mehr Zeit für die Patientenversorgung verschaffen. Dazu können beispielsweise digitale Systeme für die Aufnahme und Entlassung von Patienten, die Dokumentation von Behandlungen sowie die Verwaltung von Ressourcen wie Betten oder Medikamenten beitragen, aber auch Anwendungen, die Personal bei Entscheidungen unterstützen, Lösungen für Telemedizin und Service-Portale für Patienten.

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Wegen der großen Dringlichkeit der Digitalisierung von Krankenhäusern steckt das KHZG einen recht engen Zeitrahmen. Krankenhäuser melden ihren Förderbedarf bei den Ländern an, die dann bis spätestens 31. Dezember 2021 einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellen müssen.

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