Die DIN EN 50518 legt fest, welche baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen Alarmempfangsstellen erfüllen müssen. Das betrifft alle Leitstellen, bei denen Signale eingehen, die im Ernstfall eine umgehende Reaktion notwendig machen – etwa von Einbruch-, Brand- oder Überfallmeldeanlagen. Die VdS Richtlinien 3138 regeln das weitere Vorgehen in den Notruf- und Serviceleitstellen, sobald ein Alarm eingeht. Das betrifft Aspekte wie Alarmierung, Intervention und Reporting. So leiten die Wisag-Mitarbeiter im Alarmfall umgehend die mit dem Auftraggeber für diesen Fall vereinbarten Maßnahmen ein, um potenzielle Schäden möglichst gering zu halten. Das beinhaltet häufig, die bundesweit tätigen Revier- und Interventionsdienste des Unternehmens zu aktivieren.
Neben der Alarmaufschaltung von Einbruch-, Brand- oder Überfallmeldeanlagen bietet die Wisag Sicherheit & Service Holding über ihre Leitstelle Video- und Einzelarbeitsplatz- überwachungen sowie GPS-Ortungen aber auch die Aufschaltung von Aufzugnotrufsystemen an. Die Wisag Sicherheit & Service hatte die ESU Control aus Meinhard Anfang 2016 erworben.