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Mehr Zeit für Evakuierung

Im Ergebnis des demografischen Wandels gibt es immer mehr ältere Menschen mit Einschränkungen in ihrer Reaktions- und Bewegungsfreiheit, welche bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung bei entsprechenden Hilfestellungen führen können.

Eine Möglichkeit des Brandschutzes bieten Sprinkler.
Eine Möglichkeit des Brandschutzes bieten Sprinkler.

Zu diesen Hilfestellungen gehören bauliche, wie rollstuhlgerechte Aufzüge, organisatorische, wie Betreuungs- und Hilfspersonal sowie gegenseitige Anwohnerhilfe, und technische, wie Notrufsysteme und Brandmeldeanlagen. Staatliche Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere in den Landesbauordnungen (LBO) und deren Sonderbauvorschriften beziehen sich hier bisher auf größere Einrichtungen mit mehreren Personen (über zwölf) oder größeren Flächen mit mehreren 100 Quadratmetern. Für alle anderen Bereiche gelten die eigentlich für Wohnräume ausgelegten Bestimmungen aus der jeweiligen LBO, welche nur von einem geringen Personenanteil mit körperlichen Einschränkungen ausgeht.

Die sich bereits geänderte und sich weiter ändernde Bevölkerungspyramide führt neben dem erhöhten Bevölkerungsanteil an unterstützungsbedürftigen Personen gleichzeitig dazu, dass bei den vorwiegend jüngeren Rettungs- und Einsatzkräften der Feuerwehr, der Krankendienste und der Polizei die Anzahl des Personals nicht steigt, sondern weiter abnimmt. Notwendig sind Maßnahmen, die sowohl bei Neubauten aber auch gerade bei Bestandsbauten dazu dienen, allen Personen eine gesicherte Entfluchtung zu gewähren und den Rettungskräften eine Chance einzuräumen, gehandicapte Menschen im Brandfall aus ihren Wohnungen zu evakuieren – selbst dann, wenn sie in der Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sind.

Weder Richtlinie noch Gesetz

In den meisten Bundesländern wurde bereits eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern beschlossen. Insbesondere für Menschen ohne Einschränkungen ergibt sich durch Umsetzung dieser technischen Maßnahme eine erhebliche Verbesserung für die rechtzeitige selbstständige Evakuierung und somit zum Schutz der persönlichen Gesundheit und des Lebens. Im Gegensatz zu den Richtlinien oder gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern (USA, nordische Länder) existieren in Deutschland keine Regelungen zum technischen Brandschutz speziell für Wohnraumgebäude. Allerdings wird seit einigen Jahren durch die VdS Schadenverhütung GmbH an einer entsprechend auf die deutschen Verhältnisse angepassten Richtlinie gearbeitet. Je nach Größe der Wohnanlage und dem Risiko erfolgt eine Abgrenzung zu den Regelungen der VdS CEA 4001 und unterschiedliche Auslegung der Wasserlöschanlagen. Zur Zeit werden folgende Ansätze verfolgt:

  • Die Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften in Wohnbereichen, wie Einteilung in Räume mit zum Beispiel geringen Flächen oder niedriger Brandlast.
  • Die Begrenzung des Brandes auf einen Raum, um so eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.
  • Einteilung in drei Gebäudetypen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Gebäude mit begrenzter Geschosszahl und Fläche sowie Gebäude für Personen, die zum Verlassen des Gebäudes Hilfe benötigen).
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Staatliche Projektgruppe

Für einen speziellen Teil der in den Gebäudetyp 3 fallenden Wohnungen und Einrichtungen, nämlich in denen sieben bis zwölf volljährige Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gepflegt oder betreut werden, erarbeitet derzeit eine staatliche Projektgruppe unter Führung der Obersten Bauaufsicht Hamburg eine Muster-Verordnung für besondere Wohnformen (MWoPV).

In Zusammenarbeit mit diesen beiden Arbeitsgruppen bringt der Arbeitskreis „Sprinkler in Wohnräumen“ des BVFA das gesamte Fachwissen der in diesem Verband organisierten VdS-zugelassenen Hersteller- und Errichterfirmen von Feuerlöschanlagen ein. Folgende Ansätze werden verfolgt:

  • Wasserversorgung über einen optisch im Gemeinschaftsraum integrierbaren kompakten Schrank mit allen Funktionsgruppen der Wasserversorgung.
  • Vorzugsweiser Einsatz von C-Stahl- oder Edelstahlpressrohren zur Verringerung der Gewichtsbelastung des Gebäudes, der Verringerung der Querschnitte und einer günstigen optischen Gestaltung.
  • Einstufung des Risikos in Analogie zur VdS CEA 4001 in die Brandgefahrenklasse LH mit einer Mindestwasserbeaufschlagung von 2,25 Millimetern pro Minute.
  • Ausführung als Nassanlagensystem.
  • Einsatz von bereits zugelassenen Bauteilen zur Kostenreduzierung.
  • Errichtung der Anlagen durch VdS-zertifizierte Firmen für Sprinkleranlagen, um damit die Qualität der Systeme zur Menschenrettung sicherzustellen.
  • Installation einer Brandmeldeanlage nach VdS 2095 oder DIN 14675 und Weitermeldung des Löschalarms zu einer ständig besetzten Stelle.

Installation einer Musteranlage

Zum Nachweis der Wirksamkeit und als Referenz- und Anschauungsobjekt des vorgelegten Konzeptes laufen zwischen der Obersten Bauaufsicht Hamburg und dem Team des Arbeitskreises des BVFA unter der Leitung des Obmannes, Roger Hoffmann von der Mitgliedsfirma HT Protect GmbH, die Vorbereitungen zur Installation einer Musteranlage im Bereich Hamburg.

Die wichtigen Komponenten der Wasserversorgung werden auf engstem Raum, nämlich in einem „Sprinklerschrank“, zusammengefasst und in den Schutzbereich vollständig integriert. Zusätzliches und jederzeit verfügbares Personal zur Hilfestellung der Rettung im Gefahrenfall wird vermieden und somit werden langfristig Kosten gespart, da die Wasserlöschanlage nur minimale Betriebskosten erzeugt.

Dieses Konzept dient vorrangig dem Ziel, den Rettungskräften die erforderliche Zeit zu verschaffen, um Menschen mit eingeschränkter oder fehlender körperlicher Beweglichkeit aus gefährdeten Räumen evakuieren zu können und Entstehungsfeuer wirksam zu kontrollieren. Das beschriebene System ist nicht angedacht, bauliche Mängeln zu kompensieren.

Hans-Jürgen Vogler, freier Journalist in Biebergemünd

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