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Mit Sicherheit qualifiziert

Für das private Sicherheitsgewerbe in Deutschland ist eine geregelte Berufsausbildung erst innerhalb der letzten 15 Jahre entstanden. Die Möglichkeiten zur Ausbildung von Mitarbeitern sind mit den Anforderungen von Auftraggebern und Staat gewachsen.

Für die Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern gibt es heute vielfältigen Möglichkeiten zur Fortbildung.
Für die Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern gibt es heute vielfältigen Möglichkeiten zur Fortbildung.

Um die Jahr- hundertwende bildete sich mit dem Wegfall des kommunal beschäftigten Nachtwächters in Deutschland der privatwirtschaftlich organisierte Wirtschaftszweig heraus – im Jahr 1901 gründete ein Unternehmen den ersten Sicher-heitsdienst des Landes. Angesichts der heutzutage umfassenden Regulierung von Ausbildung und Betriebsführung verwundert es allerdings, dass über 80 Jahre lang kaum staatliche Vorgaben für die Qualifikation von Sicherheitskräften gemacht wurden.

Das ausdifferenzierte Tätigkeitsfeld privater Sicherheitsunternehmen – hier seien allein die unterschiedlichen Anforderungsprofile zwischen Objektschutz, Revierschutz und Veranstaltungsschutz genannt – führte Anfang der 1980er Jahre dazu, dass in der Wirtschaft Forderungen nach einheitlichen Ausbildungsstandards laut wurden. Die Prüfung zur Werkschutzfachkraft im Jahr 1983 gilt als erster Meilenstein der Berufsausbildung in der Branche.

Da die Fortbildungsmaßnahme als Reaktion auf den Bedarf der Auftraggeber eingeführt wurde, ließ ein gesetzlicher Ausbildungszwang immer noch auf sich warten.

Erste Mindestqualifikation

Erst im Jahr 1995 erfolgte durch den Erlass der Bewachungsverordnung (BewachV), nach der Sicherheitsdienste ihren Betrieb zu organisieren haben, eine erste flächendeckende staatliche Regulierung des Sicherheitsgewerbes. Ein Jahr später wurde mit der verpflichtenden Unterrichtung nach §34a GewO (Gewerbeordnung) aller mit Bewachungsaufgaben betrauten Personen eine Mindestqualifikation für Mitarbeiter gesetzlich festgeschrieben.

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Zählte Deutschland Mitte der 1990er Jahre immer noch zu den europäischen Ländern mit den geringsten Grundvoraussetzungen für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe, wurde mit dem Beginn des neuen Jahrtausends ein umfassendes Ausbildungs- und Qualifizierungssystem entwickelt. Neben der 2003 eingeführten Sachkundeprüfung nach § 34a GewO markiert vor allem die Schaffung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Professionalisierung im deutschen Qualifizierungssystem.

2002 wurde die zweijährige Ausbildung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ und die dreijährige Ausbildung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ eingeführt. Beide Ausbildungsgänge erfolgen im dualen Berufsausbildungssystem. Darauf aufbauend kann eine Ausbildung zum „Meister für Schutz und Sicherheit“ absolviert werden.

Detaillierte Anforderungen

Mit den vielfältigen Möglichkeiten zur Qualifikation von Sicherheitspersonal in Deutschland gehen nunmehr auch gesteigerte Ansprüche des Staates und der Auftraggeber einher. Beide Akteure stellen, in Abhängigkeit von Einsatz und Aufgabe, bisweilen detaillierte Anforderungen an den Ausbildungsstand und etwaige Zusatzqualifikationen.

Gerade für Sicherheitsdienstleister mit einem großen Personalpool oder einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit Subunternehmern ergibt sich daraus die Herausforderung eines effektiven Qualifikationsmanagements. Es gilt für solche Unternehmen sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter stets über die notwendige Qualifikation für ihre Schicht verfügen.

Die Dienstplanmacher haben mit der von ihnen angebotenen Software für Personaleinsatzplanung durch die Integration der Kategorien der „qualifizierten Schicht“ und des „qualifizierten Mitarbeiters“ den Verwaltungsaufwand für Personaldisponenten merklich reduziert. Gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation können mit jeder zu planenden Schicht im System verknüpft werden.

Dadurch, dass bei allen im System erfassten Angestellten der aktuelle Ausbildungsstand hinterlegt ist, werden dem Planer bei der Erstellung des Dienstplans automatisch nur geeignete Mitarbeiter für einen Einsatz vorgeschlagen. Auch Subunternehmer können diese Daten für ihr Personal in das System einspielen.

Simon Schneider, Gründer und Inhaber von Dienstplanmacher

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