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Banknoten-Recycling 8. Oktober 2013

Neue Herausforderung für Dienstleister

Der Geld- und Wertbereich stellt extrem hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit und Vertrauen. Diese Anforderungen müssen kontinuierlich erfüllt werden, auch wenn die Bargeldlogistikkette keinen Stillstand kennt und aus neuen Rahmenbedingungen neue Aufgaben für die Geld- und Wertdienstleister entstehen.

Die Mitarbeiter müssen sich mit der neuen Zählmaschine vertraut machen.
Die Mitarbeiter müssen sich mit der neuen Zählmaschine vertraut machen.

Ein aktuelles Thema, welches es derzeit im Geld- und Wertbereich umzusetzen gilt, ist das Banknoten-Recycling. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich mit der Verabschiedung des EZB-Beschlusses zum Banknoten-Recycling durch die Europäische Zentralbank (EZB) im September 2010 geändert. Mit diesem Beschluss bestehen seit dem 1. Januar 2011 einheitliche Regelungen und Verfahren zur Prüfung und Wiederausgabe von Euro-Banknoten.

Erweitertes Aufgabenfeld

Parallel dazu gibt es seitens der Bundesbank Umstrukturierungsmaßnahmen, welche die Geld- und Wertdienstleister dazu bewegt haben, aus Wirtschaftlichkeits- und Effizienzgründen Dienstleistungen, die bis jetzt durch die Bundesbank durchgeführt werden, selbst in die Hand zu nehmen – so zum Beispiel bereits seit 2010 das Münzgeld-Recycling und nun mittelfristig angestrebt das Banknoten-Recycling.

Dabei ist die Erfüllung des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtgesetz) durch den Geld- und Wertdienstleister unabdingbar. Die im § 19, Absatz 1 des ZAG geregelte Agentenbeauftragung wird beispielsweise bereits seit 2010 durch die Zusammenarbeit der Sparkasse Mülheim an der Ruhr mit der S Bargeldlogistik GmbH erfüllt. Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Banknoten-Recyclings gegeben.

Jetzt geht es darum, die technischen Voraussetzungen zu erbringen. Das Equipment muss den neuen Leistungsanforderungen angepasst werden. Die Zeit vor der Umstellung wird für Probeläufe genutzt und eine neue Maschine für die Testphase angeschafft. Die BPS C4 unterscheidet sich entscheidend von den aktuell eingesetzten Zählmaschinen, indem sie nicht nur die Notengelder zählt und das Falschgeld aussortiert, sondern auch umlauffähige von nicht umlauffähigen Banknoten mit der „Fit“/„Unfit“ -Anzeige automatisch erkennt.

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Diese Unterscheidung geschieht bis jetzt bei der Bundesbank, mit der Übernahme des Banknoten-Recyclings durch den Geld- und Wertdienstleister muss dieser diese Aufgabe auch durchführen.

Einbindung der Mitarbeiter

Mit einer neuen Maschine allein ist es allerdings nicht getan. Wesentlich, um reibungslose Abläufe zu sichern, ist die frühzeitige und fundierte Einarbeitung der Kassenmitarbeiter in die neuen Abläufe sowie in den Umgang mit den neuen Maschinen. Die revisionssichere Verbuchung der recycelten Gelder muss ebenfalls garantiert sein, um eine Vermischung der Kundengelder auszuschließen.

Durch die Gesellschafterstruktur der S Bargeldlogistik und deren Anbindung an die FI (Finanzinformatik) der Sparkasse werden schon heute alle diese Anforderungen erfüllt. Bereits jetzt die Zukunftsausrichtungen erkennen und darauf vorbereitet sein, um effiziente, transparente und sichere Abläufe entlang der Bargeldlogistikkette zu gewährleisten – dies ist die Firmenphilosophie der S Bargeldlogisitk GmbH. Denn es soll nicht nur reagiert, sondern vorausschauend agiert werden.

Wolfgang Demand, Geschäftsführer der S Bargeldlogistik GmbH, www.sbargeldlogistik.de

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