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BDSW/Kötter 9. Dezember 2014

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe

Nach den Skandalen um Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften beschäftigen die erforderlichen Konsequenzen weiter die öffentliche Diskussion. Experten sehen die Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe zu verändern.
Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des Kötter Sicherheitsbeirats.
Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des Kötter Sicherheitsbeirats.

Hierzu hat der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) mit seinem 12-Punkte-Programm die Eckpfeiler für neue Sicherheitsstandards in Asylbewerberunterkünften dargelegt. Gleichzeitig unterstreichen nicht zuletzt diese unentschuldbaren Vorkommnisse zusätzlich die Notwendigkeit veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe.

Mit Blick auf den geforderten neuen rechtlichen Rahmen für das Sicherheitsgewerbe sieht BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht. Sie habe sich bereits im Koalitionsvertrag selbst das Ziel gesteckt, an Sicherheitsdienstleister verbindliche Anforderungen zu stellen.

Leider habe sie ihre eigenen Vorgaben bisher nicht ansatzweise aufgegriffen. Man hoffe, dass die Vorschläge jetzt endlich zum Tragen kämen und die Politik das Sicherheitsgewerbe auf die Prioritätenliste nehme.

Diese erhebliche Relevanz hebt auch Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des Kötter Sicherheitsbeirates und Leitender Polizeidirektor/Kriminaldirektor i. R. hervor. Man brauche verbindliche Regelungen, durch die „schwarzen Schafen“ endgültig das Handwerk gelegt werde.

Zugangsvoraussetzungen im Fokus

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Im Mittelpunkt stehen Reformen bezüglich der seit 1927 für die Sicherheitsbranche geltenden Gewerbeordnung. Den aktuellen Herausforderungen der inneren Sicherheit werde diese seit fast 90 Jahren geltende Grundlage an vielen Stellen immer weniger gerecht, so Janiesch. Darauf müsse man entsprechend reagieren.

Konkrete Vorschläge hierzu sowie zur Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen, zum Beispiel mit Blick auf die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen oder den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), liegen seit Langem auf dem Tisch. So habe zum Beispiel die Innenministerkonferenz (IMK) zuletzt im Jahr 2013 beschlossen, die Anforderungen an Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe unter anderem durch Änderungen im Gewerberecht zu erhöhen.

Jetzt gehe es darum, dies gesetzgeberisch auszufeilen, zu verabschieden und dann in der Praxis umzusetzen.

Zentraler Bestandteil ist die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zum Sicherheitsgewerbe. Statt der zurzeit als Mindestvorgabe geltenden 40-stündigen Unterrichtung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) fordert der BDSW, dass − bis auf wenige Ausnahmen − alle Sicherheitsmitarbeiter die Sachkundeprüfung bei den IHK zu erbringen haben.

Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einem mündlichen Teil von zirka 15 Minuten. Gegenstand sind folgende Sachgebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen (insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen) sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.

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