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VdS 2. Januar 2018

Neue Richtlinien für die Videoüberwachung veröffentlicht

Änderungen der Video-Norm DIN EN 62676-4 haben Anpassungen der VdS-Richtlinien 2366 für die Planung und den Einbau von Videoüberwachungsanlagen erforderlich gemacht. Die aktualisierten Hilfestellungen beinhalten eine verbandsübergreifende Anlagenbeschreibung für BHE, Polizei, ZVEI und VdS, ein überarbeitetes Testbild und Umsetzungsbeispiele für Errichter.

Die Richtlinien VdS 2366, „Planung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen“, wurden aktualisiert.
Die Richtlinien VdS 2366, „Planung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen“, wurden aktualisiert.

Die Zahl der durch optisch-elektronische Einrichtungen geschützten Orte nimmt immer weiter zu. Auch die Abgeordneten des Bundestages haben einer Ausweitung von Videoüberwachungs-anlagen (VÜA) zugestimmt. Die Regierung erhofft sich davon eine Stärkung des Sicherheitsniveaus in Deutschland. Die Polizei unterstützt den Einsatz von VÜA ebenfalls, weil die Systeme dank schneller Alarmverifizierung eine effektive Intervention ermöglichen.

Die zahlreichen Wünsche des privaten wie gewerblichen Marktes nach mehr Kameraüberwachung führen zu einer enormen Vielfalt der angebotenen Techniken – was in Kombination mit besonders schnelllebigen Produktzyklen die komplexen Projektierungen und Installationen durch VÜA-Errichter deutlich erschwert. Deshalb können diese Experten zur Vereinfachung und Absicherung ihrer Leistungen die VdS-Richtlinien 2366, „Planung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen“ nutzen, die unter anderem durch konkrete Handlungsleitfäden ein wichtiges Hilfsmittel darstellen.

VdS-Richtlinien decken stets die gültigen europäischen Normen mit ab – und oft machen die praxisnahen VdS-Vorgaben die komplexen Normen laut Anbieter erst handhabbar. Geänderte Begriffe in der Leitnorm IEC 62676-4 machten nun auch eine Überarbeitung der VdS 2366 nötig, die jetzt in einer neuen Fassung vorliegen.

„Die Erstausgabe von 2004 musste aufgrund ihrer offenen und funktionalen Formulierungen erst jetzt aktualisiert werden“, betont Richtlinien-Mitentwickler Günter Grundmann, Leiter der VdS-Laboratorien für elektronische Sicherungstechnik. „Wir haben diese Gelegenheit genutzt, um auch zahlreiche Wünsche unserer Errichterschaft zur Optimierung der täglichen Arbeitspraxis in das Werk einfließen zu lassen. Eine wichtige Neuerung ist das gemeinsam mit den Verbänden BHE und ZVEI sowie der Polizei abgestimmte Anlagenattest. Künftig entfallen somit zeitraubende Umschreibungen und viel Dokumentationsaufwand.“

Der Kernfokus der VdS 2366 liegt weiter auf der bewährten schutzzielorientierten Herangehensweise. Angepasst wurde unter anderem das Testbild zur einfachen Prüfung der gewünschten Auflösung. Diese Entwicklung wird laut VdS mittlerweile von Video-Experten auf der ganzen Welt zur Qualitätssicherung genutzt und hat, nur leicht verändert, Eingang in die Europäische Norm gefunden. Dieser Unterschied ist nun behoben, was die Arbeiten von Errichtern und Betreibern weiter erleichtern sollte. Auch aktuelle, von den anerkannten VdS-Partnern für wichtig erachtete, Umsetzungsbeispiele wurden in Kooperation mit der Polizei in die neuen Richtlinien eingearbeitet.

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