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Gefahrenmeldetechnik 10. Oktober 2019

Neuordnung der Sicherungskette bei der Gefahrenmeldung

Warum ist die Sicherungskette bei Gefahrenmeldeanlagen (GMA) vom Errichter bis zum Nutzer so geregelt wie sie es ist? Und wie wird sie sich künftig ändern?

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Die Antwort auf die Frage, warum die Sicherungskette im Bereich Gefahrenmeldeanlagen (GMA) heute so ist, wie sie ist, gestaltet sich komplexer. Historisch bedingt ist heute eindeutig der Facherrichter von Gefahrenmeldeanlagen für die Objektsicherheit seiner Kunden zuständig: Dies betrifft Planung, Montage und Wartung, also alle Bereiche, die dem Kunden wieder ein sicheres Gefühl vermitteln und die Voraussetzungen dafür schaffen, weiterempfohlen zu werden. Natürlich muss ein Alarm im Fall des Falles schnell und sicher zu einer hilfeleistenden Stelle übertragen werden. Prädestiniert dafür waren hier immer die Notruf- und Service-Leitstellen (NSL), die idealerweise in der Region oder zumindest regional mit eigenen Interventionskräften ansässig waren.

Gefahrenmeldeanlagen und die private Sicherheitswirtschaft

Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Alarmen und Störungen nach Kundenvorgabe sowie die Durchführung gefahrenabwehrender Interventionen war und ist das Geschäftsmodell der privaten Sicherheitswirtschaft. Und dies war bisher ein höchst personalintensives Geschäft mit zwingender Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft. Auch technisch waren die Zuständigkeiten bisher klar geregelt (siehe untenstehende Grafik 1) Der Errichter war bis zur Übertragungseinrichtung (ÜE) in seinem Schutzobjekt verantwortlich, das Sicherheitsunternehmen für die Alarmempfangstechnik in seiner Leitstelle. Die Übertragungswege dazwischen sind aber oft Niemandsland und werden überwiegend auf den Kunden abgewälzt. Obwohl die DIN EN 50136 klar die Verantwortung dem Betreiber der Alarmempfangsstelle zuweist.

Neuordnung: Neue DIN-Normen verschieben Grenzen

Mit der neuen Normen-Lage, dargestellt durch die DIN EN 50136-1/A1 und durch die in Kürze erscheinende neue DIN EN 50518, werden Zuständigkeiten zunehmend verschwimmen. Relevante Teile der Sicherungskette werden in die Cloud verlagert, mit der Folge, dass deren Funktionalitäten hochverfügbar und vollkommen ortsungebunden sein werden. Ein ATSP (Alarm-Transmission-Service-Provider) wird obligatorisch.

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Bereits verfügbare Automatisierungs-Werkzeuge im Bereich der Alarmbearbeitung (Alarmdienst i.S.d. VdS 3138-1) machen für praktisch alle strukturierten Abläufe eine vollständige Automatisierung möglich. Diese könnte heute schon von technikaffinen Endkunden selbst initiiert werden (Customer-Self-Management), auf jeden Fall aber von den versierten Fachkräften der Errichterschaft im Selbstverständnis eines Sicherheits-Systemhauses.

Ein ganz neues Denken zieht zunehmend bei den Kunden selbst ein, die mehr und mehr ihrer Haustechnik selbst via App unter Kontrolle und Aufsicht haben wollen, die eigenen Abläufe parametrieren und sich zu jeder Zeit die Entscheidung über Maßnahmen jeder Art vorbehalten. Die neue Alarmbearbeitungstechnik wird für genau solche Kunden offene und dennoch hochsichere Portale zur Verfügung stellen.

Errichter müssen Prozesse zeitsparend optimieren

Auch bei den Facherrichtern zeichnet sich schon seit über einem Jahrzehnt ein klarer Trend zum Sicherheits-Systemhaus ab, dessen Charakter gerade dadurch geprägt wird, dass die Gesamtheit technisch-organisatorischer Sicherheit in einer Hand bleibt. Zugegeben, dies ist bisher ein Trend bei größeren Kunden. Aber das könnte sich ändern (siehe Grafik 2). Sei es als Kundenbindungsinstrument oder aus dem Bestreben heraus, seine eigenen Wertschöpfungspotenziale auszudehnen. Dies ist schon allein deswegen hochspannend, weil dadurch bei den Errichterprozessen Zeit und Geld gespart werden kann.

Betrachten wir einmal die „normale“ Aufschaltung einer ÜE via AES zur NSL. Der Errichter plant die GMA, kauft Komponenten ein, einschließlich der ÜE und der Monteur schaltet nach Inbetriebnahme die ÜE zur NSL. Dazu benötigt er ID-Nummer, IP-Adresse, Schlüssel und einen verfügbaren Mitarbeiter in der NSL. Er muss dort anrufen, und nach Absprache die Aufschaltung vornehmen. Das dauert im Optimalfall zehn Minuten, oft genug aber auch Stunden. Um wieviel einfacher wäre die Situation, wenn diese Aufschaltung ohne Kontakt mit NSL-Mitarbeitern vollkommen automatisch und online überwacht vollzogen werden könnte?

Wie ändert sich die Sicherungskette bei Gefahrenmeldeanlagen?

Oder wie interessant wäre es, wenn Alarme sachgerecht und automatisch verifiziert (etwa gemäß VdS 3415) direkt an den Kunden, den Kunden-Beauftragten oder einen externen Intervenierer übertragen werden würden? Natürlich mit einem detaillierten Arbeitsauftrag. Warum diesen Vorgang in einem personellen Alarmdienst eigentlich nochmal in die Hand nehmen, Kosten produzieren und erst danach mit Zeitverzug manuell an den Intervenierer weitergeben? Ist das wirklich noch zeitgemäß? Diese Frage wird nicht jedem gefallen, aber wenn wir gemeinsam keine guten Antworten darauf finden, werden das andere tun.

Es ist meine Überzeugung, dass die Entwicklung der Sicherungskette zur Version 4.0 sehr viele Neuerungen bis hin zur Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gepäck haben wird und die Verantwortlichkeiten dramatisch auf den Kopf gestellt werden. Das gemeinsame Ziel der zukünftigen Gestaltung muss es sein, dem Kunden tatsächliche und nicht nur vorgegaukelte Sicherheit anzubieten, Kosten zu optimieren, weiteren Nutzen zu generieren und vor allem den Kunden auf diesem Weg intensiver einzubinden.

Wolfgang Wüst

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