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Arbeitsschutz 23. Juli 2019

Nicht im Stich lassen

Bestimmte Berufsgruppen wie Polizei und Rettungskräfte sind besonders häufig mit Extremsituationen konfrontiert, die die betroffenen Einsatzkräfte anschließend verarbeiten müssen, um das Auftreten psychischer Probleme zu vermeiden.

Doch auch in anderen Berufen können Personen Opfer traumatischer Ereignisse werden, etwa bei einem Banküberfall, gewalttätigen Übergriffen am Arbeitsplatz, bei schlimmen Unfällen oder „Großschadensereignissen“. Als traumatisches Ereignis wird dabei „das direkte persönliche Erleben oder Beobachten einer Situation, die mit dem Tod oder seiner Androhung, einer schweren Verletzung, einer anderen Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit oder schweren Leides der eigenen oder einer anderen Person zu tun hat“ bezeichnet (DSM IV).

Das Verhalten der von extremen Ereignissen Betroffenen erscheint häufig für Außenstehende nicht nachvollziehbar, mutet bisweilen skurril an. Ein ausgebildeter psychologischer Ersthelfer kann als kollegialer Ansprechpartner Betroffene dabei unterstützen, das eigene Verhalten zu verstehen und dieses zu entpathologisieren.

Hier gilt das Prinzip „nicht Du bist nicht normal, sondern das, was Du erlebt hast, war nicht normal“. Gerade bei Ereignissen wie Gewalt am Arbeitsplatz, bei denen Betroffene im Fokus polizeilicher Aufarbeitung stehen (Zeugenbefragung, Schadensermittlung), können die psychologischen Ersthelfer eine Lotsenfunktion für Betroffene einnehmen, da sie ausschließlich für die Betroffenen da sind und keinerlei andere Forderungen stellen. Das wichtige Signal für den Betroffenen ist hierbei: „Du bist nicht allein.“ Zu den weiteren Aufgaben eines kollegialen Ansprechpartners können die Gewährleistung von emotionalem Beistand, die Begleitung zu einem Arzt, in Absprache mit dem Betroffenen die Information Angehöriger und die Begleitung in das private Umfeld gehören. Das Konzept des „Kollegialen Ansprechpartners“ bietet unter anderem den Vorteil, dass dieser dem Arbeitsumfeld des Betroffenen angehört und daher betriebliche und kollegiale Zusammenhänge bekannt und für diesen einschätzbar sind.

Wie wichtig der richtige Umgang mit einschneidenden Ereignissen ist, zeigt auch die Forschung, gerade im Hinblick darauf, was den Betroffenen hilft. Hier sind vor allem die Wiederherstellung von Sicherheit und die Beruhigung, die Förderung der Eigenwirksamkeit, die Förderung von Kontakt und Anbindung sowie von Hoffnung zu nennen. Damit psychologische Ersthelfer ihre Arbeit im Ereignisfall ungehindert aufnehmen können, muss der Arbeitgeber die notwendigen Strukturen schaffen, etwa in Bezug auf Abkömmlichkeit des Ersthelfers von seinem Arbeitsplatz oder die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt interessierten Arbeitgebern hierzu Tipps und Informationen. 

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