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Unternehmen 29. August 2022

Notfallstufe Gasversorgung

Noch in diesem Winter sehen sich Unternehmen einer existenzbedrohenden Herausforderung gegenüber. Sie könnten von der Versorgung mit Gas ausgeschlossen werden.

Privathaushalte und Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen brauchen sich vorerst keine Sorgen um die Gasversorgung machen. Sie werden bevorzugt behandelt.
Privathaushalte und Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen brauchen sich vorerst keine Sorgen um die Gasversorgung machen. Sie werden bevorzugt behandelt.

Mit der im August beschlossenen Gasumlage soll der Zusammenbruch des Energiesektors verhindert und die Gasversorgung Deutschlands für die kommenden Jahre gesichert werden. Doch das Grundproblem bleibt, der Mangel an Gas. Zusätzlich zu den finanziellen Belastungen durch die Umlage schwingt über den Unternehmen damit latent das Damoklesschwert, von der Energieversorgung abgeschnitten zu werden, es droht eine Gas-Triage. Auf Tipps und Hilfen von Politik und Verbänden warten die Unternehmen dabei bislang vergeblich. Nicht nur Betriebe mit großem Energiebedarf und sensiblen Produktionseinheiten, sehen sich, wohl zu Recht, in der Existenz bedroht. Aktuell kann niemand vorhersehen, ob es zu der befürchteten Gasmangellage kommen wird, aber ausschließen kann man es nicht.

Angespannte aber sichere Gasversorgung?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Ende Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen (siehe unten). Grund dafür waren die stark eingeschränkten Gaslieferungen aus Russland. Das Land lieferte plötzlich 60 % weniger Gas. Trotzdem stuft die Bundesnetzagentur die Versorgung noch als sicher ein, bezeichnet die aktuelle Gasversorgung aber als angespannt.

Allerdings zeichnet sich für den kommenden Herbst sowie im Frühjahr 2023 eine Gasmangellage ab, darauf wies das Jülicher Institut für Techno-ökonomische Systemanalyse im Sommer hin. Fallen die Lieferungen aus Russland völlig aus, droht eine Gasmangellage, und damit die Stufe drei des Notfallplans. Auch die im Bau befindlichen zwei Terminals für verflüssigtes Erdgas (kurz: LNG) ändern daran nichts. Die Menge reicht nicht aus, das russische Gas vollständig zu kompensieren.

Die Forscher aus Jülich raten dringend zu harten Sparmaßnahmen schon im frühen Herbst, um die Speicher zu befüllen. Im Winter dürften dann Zwangsmaßnahmen folgen, wenn sich die Situation nicht entspannt.Da nach der Abschaltung der vorletzten drei Atommeiler Gas auch bei der Abdeckung der Grundlast für die Stromnetze von größter Wichtigkeit ist, könnte es im Winter neben einer Gasnotlage noch zu einem Blackout des Stromnetzes kommen. Solvente Mittelständler, die dem PROTECTOR bekannt sind, haben bereits im Frühsommer eigene Arbeitsstäbe eingerichtet, und mögliche Szenarien durchgespielt. Vorausgegangen waren Informationen ihres Gasversorgers, dass ihr Betrieb nicht zu den besonders geschützten Verbrauchern zählt, also von der Gasversorgung getrennt werden könnte. Für die betroffenen Betriebe bedeutet dies, dass weitläufige  Lagerhallen mit großen Brandlasten dann ohne Sprinkleranlage betrieben werden müssten. Bei Frost und ohne Heizung müssen diese entwässert werden, um ein Bersten der Leitungen bei tiefen Temperaturen zu verhindern. Experten empfehlen hier, rechtzeitig mit der Feuerversicherung Rücksprache zu halten. Einige der betroffenen Betriebe orderten bereits im Sommer eine zusätzliche Ölheizung mit entsprechenden Brennstoffmengen. Angesichts der angespannten Liefersituation dürfte es aktuell für diesen Schritt zu spät sein. Handwerker und kleine Gewerbebetriebe dürften organisatorisch und finanziell zudem überfordert sein, eine funktionierende Heizung durch eine zusätzliche zu ergänzen, die eventuell nicht benötigt wird. Vom erforderlichen Platz und der sicheren Brennstofflagerung einmal abgesehen.

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Ob, wann und wen es trifft, ist heute nicht zu vorherzusagen. Lokale Versorger haben aber bereits die Industriebetriebe gewarnt. Betroffen sind alle, die über leistungsgemessene, so genannte RLM Verträge verfügen, und nicht zu den besonders geschützten Verbrauchern zählen. Das sind zum Beispiel Krankenhäuser, aber auch Betreiber von Fernwärmenetzen. Sie werden, zusammen mit den privaten Verbrauchern, so lange versorgt, bis die Speicher leer sind. Welche Regeln aber im Winter 2022 konkret gelten werden, weiß heute niemand. Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte im August in einem ZDF-Interview, es werde im Falle einer möglichen Gasknappheit wichtig sein, dass schnell gehandelt werde. Womöglich habe man nur 24 Stunden Zeit, um bestimmte Entscheidung vorzubereiten, und noch weniger, sie zu treffen.

Zusammenbruch ganzer Liefer- und Produktionsketten droht

Sicher ist nur, dass überall die Temperaturen sinken werden. Welchen Einfluss dies auf den Krankenstand hat, bleibt in Corona-Zeiten abzuwarten. Sollte die Notfallstufe 3 ausgerufen werden, und es tatsächlich zu Abschaltungen kommt, dürften auch die dann gänzlich unbeheizten Bürogebäude ohne sanitäre Anlagen, ohne Wasserversorgung und Küche nach deutschem Arbeitsrecht nicht weiter betrieben werden.

Gesetze kann man ändern. Nicht ändern lassen sich dagegen die hohen Preise für Gas und Öl in Europa. Die Industrie beklagt die Folgen der hohen Energiekosten. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag reduziert fast jedes sechste Unternehmen die Produktion, manche geben sogar ganze Geschäftszweige auf. Verschärft sich die Situation, droht der Zusammenbruch ganzer Liefer- und Produktionsketten im Umfeld der chemischen Industrie. Darauf machte im Sommer der Chemiekonzern Covestro aufmerksam. Ob die dann drohenden Folgeschäden versichert sind, ist umstritten.

Ganz neu sind die Regelungen nicht. Gesetzliche Grundlage für die Sicherung der Gasversorgung im Krisenfall ist die im Jahr 2017 novellierte europäische Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung, auch SoS-Verordnung genannt. National sind deren Vorgaben der SoS-Verordnung t im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt, im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975 – EnSiG) und in der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (Gassicherungsverordnung – GasSV). Trotzdem scheint kaum ein Organ in Deutschland auf die Situation wirklich vorbereitet zu sein. Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) möchte auf Nachfrage öffentlich dazu keine Empfehlungen abgeben, da er über „keine eigenen Erkenntnisse verfüge”. Es sind aber gerade die Mittelständler, vor allem kleine Gewerbebetriebe, Handwerker, aber auch bedeutende Marktteilnehmer mit Produktionsschwerpunkt in Deutschland, die nicht wie Großkonzerne im Falle eines Gasnotfalls auf Standorte außerhalb von Zentraleuropa zurückgreifen können und in erhebliche Schwierigkeiten geraten könnten.

Sollte die Notfallstufe 3 ausgerufen werden, greift der Staat direkt in die Gasversorgung ein. Thermen könnten dann in bestimmten Unternehmen kalt bleiben.
Sollte die Notfallstufe 3 ausgerufen werden, greift der Staat direkt in die Gasversorgung ein. Thermen könnten dann in bestimmten Unternehmen kalt bleiben.

Versicherungen greifen wohl nicht

Wird die Stufe drei ausgerufen, verordnet der Staat zusätzlich „nicht-marktbasierte Maßnahmen“, um die Gasversorgung der Kernbereiche sicherzustellen. Gas wird dann rationiert, eine Maßnahme, die nur noch hochbetagte Senioren aus Kriegszeiten kennen, für die jüngeren aber völliges Neuland ist. Kommunen, Privathaushalte, Wohnungsgesellschaften oder Unternehmen können dann über ihren Verbrauch nicht mehr autonom bestimmen. Durchgesetzt werden die Maßnahmen von der Bundesnetzagentur. Deren Chef hat bereits deutlich gemacht, dass es in diesem Fall zu Abschaltungen kommen könnte. Im Fokus stehen Großverbraucher der Schwerindustrie, aber auch das gesamte übrige produzierende Gewerbe.

Doch wer haftet, wenn Produktionsstraßen stillstehen, Lager geräumt werden müssen oder Hochöfen oder  Schmelzöfen erkalten, und damit schwer geschädigt werden? Der Gesamtverband der Versicherer macht auf seiner Webseite klar, wie er die Dinge sieht: „Versichert sind solche Produktionsausfälle nicht”, steht dort. Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auf die viele Unternehmen setzen, würde in diesem Fall auch nicht greifen. Dass in den Policen Gefahren durch Krieg ausgeschlossen sind, ist vielen bekannt. Aber auch staatlich angeordnete Maßnahmen sind nach Meinung des Verbandes ausgeschlossen.  Eine typische Produktionsunterbrechung resultiere zum Beispiel aus einem Feuer. Diese Schäden seien dann abgedeckt, „Produktionseinbußen durch eine staatlich angeordnete und im Voraus geplante Rationierung von Rohstoffen hingegen nicht”, so der Gesamtverband, der sich bei dieser Aussage auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten stützt. Die Ratingagentur Fitch kommt in einer aktuellen Analyse zum gleichen Urteil: „Der Versicherungssektor wäre demnach nicht von Betriebsunterbrechungsschäden betroffen”, so Fitch.

Sie Versicherer sprechen in solchen Fällen von „Kumulrisiken”. Ähnlich wie bei Seuchen und Kriegen, würden sehr große Schäden bei sehr vielen Versicherten gleichzeitig auftreten Das Prinzip der Risikostreuung, auf dem die Versicherungswirtschaft beruht, würde dann nicht mehr funktionieren. Die Betroffenen dürften das anders sehen, und den Klageweg beschreiten. Völlig ungeklärt sind noch Folgeschäden, die aus nicht mehr funktionierenden Lieferketten resultieren.   

Bernd Schöne, freier Mitarbeiter PROTECTOR

Notfallstufen der Gasversorgung

Frühwarnstufe (Stufe 1)

Gasversorger und Betreiber der Gasleitungen sind dann zur regelmäßigen Einschätzung der Lage und Berichterstattung an die Bundesregierung verpflichtet. Sie versuchen, Lastflüsse zu optimieren und greifen auf Gasspeicher zurück. Der Staat greift nicht in das  Marktgeschehen ein. Stufe 1 wurde im März 2022 aktiviert.

Alarmstufe (Stufe 2)

Verpflichtung der Gasversorgungsunternehmen zur umfangreichen Unterstützung des BMWi. Verpflichtung zu täglichen Meldungen an das Ministerium. Die Möglichkeiten der Regelenergie werden genutzt. Das sind Energieprodukte, bei denen sich der Kunde zu kurzfristigen Abschaltungen verpflichtet, sollte dies notwendig sein. Die Sicherung der Versorgung liegt weiterhin in den Händen der Marktakteure, denen dafür die gleichen Instrumente wie in der ersten Stufe zur Verfügung stehen. Stufe 2 wurde im Juni 2022 aktiviert.

 Notfallstufe (Stufe3)

Wenn die Regierung per Verordnung die Notfallstufe ausruft, wird die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“. Der Staat greift in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern direkt in die Gasverteilung ein. Nicht systemrelevante Unternehmen werden nicht mehr beliefert. Soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und private Haushalte werden Stand August 2022, bis zuletzt beliefert.

Ob dies für private Haushalte uneingeschränkt und in jeder Menge gilt, ist politisch umstritten. Der Staat behält sich vor, selbst Gas zu erwerben und die Kosten auf die Verbraucher umzulegen, sowie insolvente Unternehmen zu enteignen, um die Infrastruktur (Verteilnetze) funktionsfähig zu halten.

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