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Optimierungspotenzial vorhanden

Der Luftverkehr ist Teil der kritischen Infrastruktur, die es besonders zu schützen gilt: unerlässlich für die Mobilität der Menschen und der Wirtschaft, zugleich in höchstem Maße gefährdet durch technisches und menschliches Versagen, vor allem aber bedroht durch terroristische Anschläge. Sicherheitsdienstleistungen sind daher ein Baustein einer umfassenden Sicherheitsstrategie.

Die Aufgaben der Sicherheitsdienstleister am Flughafen sind weit gefächert – sie reichen von der Fluggastkontrolle...
Die Aufgaben der Sicherheitsdienstleister am Flughafen sind weit gefächert – sie reichen von der Fluggastkontrolle...

Die Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs ist wegen der hohen Passagierzahlen, der Masse an Gepäck und Frachtgut (2015 über 100 Millionen Passagiere und 4,5 Millionen Tonnen Fracht auf deutschen Verkehrsflughäfen), engen Zeitfenstern und starken Frequentierungs-schwankungen ein hochkomplexes Aufgabenspektrum.

Breites Leistungsspektrum

Neben der Bundespolizei, den Landespolizeien, den Flughafenbetreibern und den Airlines leisten die privaten Sicherheitsdienstleister einen erheblichen Beitrag. Mehr als 7.000 Mitarbeiter führen beispielsweise Passagierkontrollen mit akribischer Gründlichkeit durch, und weitere 10.000 Beschäftigte des Gewerbes nehmen im Auftrag von Flughafenbetreibern, Fluggesellschaften und Luftfrachtunternehmen Sicherheits- und Servicedienstleistungen an Flughäfen wahr. Am Leistungsangebot des Unternehmens Securitas, das mit rund 3500 spezialisierten Mitarbeitern auf allen großen deutschen Flughäfen präsent ist und international mit rund 25.000 Einsatzkräften an rund 200 Flughäfen in 25 Ländern Luftsicherheit gewährleistet, wird die Bandbreite der Leistungen deutlich:

  • Fluggast- und Gepäckkontrollen im Auftrag der Bundespolizei
  • Personal- und Warenkontrollen im Auftrag von Flughafenbetreibern
  • personelle und technische Überwachung nicht allgemein zugänglicher Flughafenbereiche
  • Luftfrachtkontrollen
  • Flugzeugdurchsuchung, -bewachung und Zugangskontrollen im Auftrag von Airlines
  • Dokumentenberatung und Profiling von Fluggästen bei anzunehmenden Risiko-ansätzen
  • Detektionseinsätze mit qualifizierten und zertifizierten Sprengstoffspürhunde-Teams

Hohe Wirksamkeit

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Die Wirksamkeit der Passagier- und Gepäckkontrollen durch Beschäftigte von Sicherheitsunternehmen zeigt sich an den Kontrollergebnissen. Nach dem Jahresbericht der Bundespolizei wurden bei den Fluggastkontrollen im Jahr 2014 fast 340.000 verbotene Gegenstände sichergestellt. Darunter waren 1110 Schusswaffen und 5770 explosionsgeeignete Substanzen und Munitionsteile. Seit vielen Jahren ist von keinem deutschen Verkehrsflughafen aus ein Anschlag auf den Luftverkehr erfolgt. Auch nach Meinung des Expertenausschusses der EU- Kommission wird ein hoher Sicherheitsstandard erreicht.

Für die Luftsicherheit ist es keinesfalls relevant, ob die Kontrollen durch Angestellte des Bundes oder private Sicherheitsunternehmen vollzogen werden, im Vordergrund steht vielmehr die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Sicherheitsdienstleisters. Es kommt nicht darauf an, wer die Luftsicherheitskontrollen durchführt, sondern wie sie durchgeführt werden. Um qualifizierte Passagier- und Gepäckkontrollen auch weiterhin zu gewährleisten, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es sollten nur leistungsstarke Sicherheitsunternehmen beauftragt werden, die durch vorausschauende Personalplanung über genügend Personalressourcen geeigneter und qualifizierter Mitarbeiter verfügen, um die starken Tages- und Saisonschwankungen auffangen zu können.
  • Durch zügige Zuverlässigkeitsüberprüfungen unter Nutzung von Verfassungsschutzerkenntnissen muss ausgeschlossen werden, dass unzuverlässige Personen eingesetzt werden.
  • Es dürfen nur Sicherheitsunternehmen beauftragt werden, die sicherstellen können, dass die einzusetzenden Kräfte qualifiziert sind und regelmäßig weitergebildet werden. Vor allem müssen die Kontrollkräfte die Detektionstechnik und ihre Auswertung sicher beherrschen. Die einzusetzende Detektionstechnik muss auf dem neuesten Stand sein.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen darf nicht der Preis, sondern muss die Qualität entsprechend der DIN 77200 ausschlaggebend sein. Beispielgebend hat sich die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im Auftrag der Bundeswehr entwickelt, bei der bis zu 80 Prozent die Qualität berücksichtigt wird. Dies sollte auch im Bereich der Luftsicherheit Standard sein.
  • Wichtig ist, dass das zu beauftragende Sicherheitsunternehmen ein nachhaltiges Qualitätsmanagement mit vielfältigen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle nachweist.
  • Die beauftragten Unternehmen müssen mit den Ministerien, der Bundespolizei, den Behörden der Luftsicherheitsaufsicht, den Flughafenbetreibern, den Fluggesellschaften und den Luftfrachtunternehmen vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Flughafensicherheit optimieren

Vor dem Hintergrund der sich permanent verändernden Bedrohungslage gibt es ein beträchtliches Optimierungspotenzial, vor allem für die Flughafensicherheit, die sich in der Risikoanalyse und der daraus zu entwickelnden Sicherheitsstrategie von der Luftverkehrssicherheit unterscheidet. Die Kontrollen der Passagiere, ihres Gepäcks und der Luftfracht, die etwa zur Hälfte in Passagiermaschinen transportiert wird, muss ebenso wie die Zugangskontrolle und Überwachung des nicht allgemein zugänglichen Flughafenbereichs lückenlos sein und darf durch keinen risikobasierten Ansatz aufgeweicht werden.

Zwar macht es Sinn, auch bei den Passagier- und Handgepäckkontrollen das Erscheinungsbild und das Verhalten der zu Kontrollierenden zu beobachten, um in Fällen von Auffälligkeiten besonders akribisch zu kontrollieren. Aber Sprengstoff oder gefährliche Gegenstände sind auch dann eine große Gefahr für die Luftsicherheit, wenn sie beispielsweise von einem Passagier transportiert werden, der selbst nicht als Täter in Betracht kommt, aber sein Handgepäck eine Zeitlang unbeaufsichtigt gelassen hatte oder in naiver Hilfsbereitschaft Gegenstände von Unbekannten übernommen hat. Anders als die Luftverkehrssicherheit ist die Flughafensicherheit im allgemein zugänglichen Bereich derzeit eher kritisch zu betrachten.

Eine Evaluierung der Maßnahmen sollte sich an der jeweiligen Bedrohungslage orientieren. Hierzu gilt es, die bestehende Sicherheitsarchitektur durch intelligente, neue Maßnahmen zu ergänzen. Dazu gehören neben einer kritischen Evaluierung eine an aktuelle Bedrohungsszenarien zu optimierende Aus- und Fortbildung, bei der auch die Qualitätssicherung sowie das Serviceverhalten den Anforderungen anzupassen sind. EU-Inspektionen und nationale Audits – sowohl angekündigt, wie auch unangekündigt – werden auch von Securitas befürwortet und ergänzen die eigenen lokalen sowie internationalen Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Kritisch hinterfragt werden kann aber, welche Standards dabei zur Anwendung kommen und ob hier alle Akteure der Sicherheit gleichermaßen dieser behördlichen Betrachtung unterliegen. Grundsätzlich scheint es auch in Deutschland möglich, ja vielleicht sogar sinnvoll, die Kontrollen an Flughäfen zu erweitern und zu optimieren. Dabei sollten Videoüberwachung mit intelligenter Analysesoftware und sofortige Interventionsmöglichkeiten ebenso wie Trusted-Traveller-Konzepte, professionelle Verhaltensbeobachtung und nicht vorhersehbare Kontrollen – im Anfahrtsbereich bis hin zum Außen- und Innenbereich der Terminals – in Erwägung gezogen werden, um das Sicherheitsniveau an deutschen Flughäfen angemessen und fortlaufend an heutige Bedrohungsszenarien anzupassen.

Dirk Fischlein, M.A., Geschäftsführer Securitas Aviation

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