PIV als Prüfstelle für Bauprodukte bestätigt
Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) darf gemäß dem Deutschen Institut für Bautechnik weiterhin Bauprodukte prüfen und zertifizieren.
Dank des neuen Bescheids über die Notifizierung darf das PIV damit weiterhin als Produktzertifizierungsstelle sowie als Prüflabor gemäß EU-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung) tätig sein.
Zu den prüfbaren Bauprodukte in der PIV Prüfstelle zählen
- EN 13830 Vorhangfassaden
- EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen
- EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen
- EN 1935 Einachsige Tür- und Fensterbänder
- EN 12209 Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche
- EN 14351-1 Fenster und Außentüren
- EN 14846 Elektromechanische Schlösser und Schließbleche
Ebenso verfügt das Prüfinstitut mit diesem Bescheid auch weiterhin über die Ermächtigung nach Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 der EU-Bauproduktenverordnung, Prüfungen beim Kunden vor Ort durchführen zu dürfen.
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