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Unternehmen 20. August 2021

PIV als Prüfstelle für Bauprodukte bestätigt

Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) darf gemäß dem Deutschen Institut für Bautechnik weiterhin Bauprodukte prüfen und zertifizieren.

Das PIV ist als notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach Bauproduktenverordnung durch DIBt bestätigt worden.
Das PIV ist als notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach Bauproduktenverordnung durch DIBt bestätigt worden.

Dank des neuen Bescheids über die Notifizierung darf das PIV damit weiterhin als Produktzertifizierungsstelle sowie als Prüflabor gemäß EU-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung) tätig sein.

Zu den prüfbaren Bauprodukte in der PIV Prüfstelle zählen

  • EN 13830 Vorhangfassaden
  • EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen
  • EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen
  • EN 1935 Einachsige Tür- und Fensterbänder
  • EN 12209 Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche
  • EN 14351-1 Fenster und Außentüren
  • EN 14846 Elektromechanische Schlösser und Schließbleche
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Zum 75-jährigen Bestehen des FVSB fanden Mitgliederversammlung und Vorstandswahl aufgrund der Corona-Pandemie digital in einer Webkonferenz statt.

Ebenso verfügt das Prüfinstitut mit diesem Bescheid auch weiterhin über die Ermächtigung nach Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 der EU-Bauproduktenverordnung, Prüfungen beim Kunden vor Ort durchführen zu dürfen.

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