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Sprachalarmierung 6. August 2012

Qualifizierte Weiterentwicklung

Beim Thema DIN 14675 und Zertifizierung für den Bereich Sprachalarmierung herrscht aufgrund unterschiedlicher Aussagen hier und da Verwirrung im Markt. PROTECTOR sprach mit Jörg Crauser, Leiter Technik beim BHE, über den aktuellen Stand der Normierung und Zertifizierungsmöglichkeiten.

Jörg Crauser, Leiter Technik
Jörg Crauser, Leiter Technik

PROTECTOR: Welche aktuellen Neuerungen gibt es im Zusammenhang mit der DIN 14675?

Jörg Crauser: Die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb“ ist als konsolidierte Fassung im April 2012 erschienen und beinhaltet die Änderungen A1 bis A3, das heißt, sämtliche bisherigen Änderungsanhänge sind in das Gesamtexemplar 2012-04 aufgenommen worden.

Welche zentralen Inhalte wurden in der aktuellen DIN 14675 geändert?

Die Änderungen zur bisherigen Version sind in der DIN 14675 (2012-04) nach dem Vorwort aufgeführt. Neu aufgenommen wurden die Anforderungen an die Qualifikation von Fachfirmen und Personen für den Bereich Sprachalarmierungsanlagen. Hierbei sind vor allem folgende Textpassagen von Relevanz:

  • Punkt 4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz: „Eine BMA-zertifizierte Fachfirma kann ihr bestehendes BMA-Zertifikat optional um den Bereich SAA erweitern. Für diese Zertifikatserweiterung ist als Kompetenznachweis eine SAS-Fachkundeprüfung erforderlich.“
  • Punkt 7.6: „Verfügt eine BMA-zertifizierte Fachfirma nicht über das SAS-Zertifikat, kann sie eine geforderte SAA auch durch eine SAS-zertifizierte Fachfirma ausführen lassen.“
Auf Drängen des BHE wurde in der Norm verankert, dass eine BMA-zertifizierte Fachfirma nicht zwingend auch eine SAS-Zertifizierung realisieren muss, sie kann hier durchaus auch mit Partnerunternehmen zusammenarbeiten.

Warum musste eine zweimalige Schlichtungsverhandlung durchgeführt werden?

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Hauptstreitpunkt bei der Überarbeitung der DIN 14675 waren die zu erwartenden hohen Kosten für ein zusätzliches SAS-Zertifizierungsverfahren sowie die Ungewissheit, ob am Markt überhaupt die für die Aufrechterhaltung der SAS-Zertifizierung erforderlichen Anlagen nachgefragt werden. Im Ergebnis hätten die von der Normenkommission festgelegten Regelungen dazu geführt, dass eine ungerechtfertigte Benachteiligung der kleinen und mittleren Errichter am Markt entstanden wäre.

Im Schlichtungsergebnis und damit in der Norm wurde nunmehr auf unseren Vorschlag hin die Vereinbarung getroffen, dass SAS-zertifizierte Errichter im Zertifizierungszeitraum nicht zwingend eine Sprachalarmanlage nachweisen müssen. Konkret bedeutet dies: Punkt L.2.1 Grundsätzliches: „Hat die Fachfirma für SAA für die Phasen 6 - 9 und 11 im Zertifizierungszeitraum keine Leistungen erbracht, so muss durch ein Fachgespräch zwischen der verantwortlichen Fachkraft und der betreffenden Zertifizierungsstelle die Fachkompetenz nachgewiesen werden.“

Wenn sich eine Firma gemäß DIN 14675 (2012-04) für den (optionalen) Bereich SAA zertifizieren lassen möchte, wie ist hierzu die weitere Vorgehensweise?

Wie bereits ausgeführt, muss gemäß Pkt. 4.2 für eine Zertifikatserweiterung unter anderem die hauptverantwortliche Person SAS als Kompetenznachweis eine Fachkundeprüfung ablegen. Seit der Einführung des Zertifizierungsverfahrens für Brandmeldetechnik mit der DIN 14675 im Jahr 2003 wurde hierzu ein verbändeübergreifender und neutraler Prüfungsfragenkatalog für die Prüfung der „verantwortlichen Person nach DIN 14675“ ausgearbeitet. Dieser Prüfungsfragenkatalog wurde bislang durch einen bei der DGA (Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbH) ansässigen neutralen Arbeitskreis fortlaufend gepflegt und betreut.

Aufgrund neuer Zuständigkeiten ist nun nicht mehr die Datech für diesen Arbeitskreis zuständig, sondern die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (Dakks). Die weitere Fortführung dieses neutralen Arbeitskreises ist derzeit nicht konkret geklärt, hierzu laufen bereits Gespräche für unterschiedliche Lösungsansätze (Verbleib des Arbeitskreises bei der Dakks oder Einbettung in eine sonstige, neutrale Rechtspersönlichkeit). Nach Etablierung muss dieser neutrale Arbeitskreis dann die Prüfungsfragen sowie die Prüfungsordnung für den Fachbereich Sprachalarmierung ausarbeiten. Bis dato liegt kein verbändeübergreifender und neutraler Fragenkatalog für die Prüfung der „verantwortlichen Person SAS nach DIN 14675“ vor. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Zertifizierung/Prüfung von Fachfirmen SAA nach DIN 14675 realisierbar!

Welchen Stellenwert haben der Besuch von diversen SAS-Seminaren und die dort angebotenen Abschlussprüfungen?

Neben der BHE-Akademie-GmbH bieten diverse Veranstalter derzeit spezielle Lehrgänge zum Thema Sprachalarmierung an. Im Rahmen des BHE-Aufbauseminars SAS im März 2012 wurde eine Abschlussprüfung angeboten, bei deren Bestehen eine der Voraussetzungen zur Erlangung des Qualitätssiegels „BHE-zertifizierte Fachkraft SAA“ erbracht werden konnte. In der Seminareinladung wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Prüfungsfragen DIN 14675/SAS zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen und daher bei diesem Seminar noch keine Prüfung nach DIN 14675/SAA vorgenommen werden konnte.

Das Qualitätssiegel „BHE-zertifizierte Fachkraft SAA“ ist eine freiwillige Zusatzqualifikation und ist nicht mit dem Verfahren DIN 14675 gleichzusetzen. Andere Seminarveranstalter weisen auf diese Besonderheiten nach unserem Informationsstand nicht so explizit hin. Aus Sicht des BHE sollte im Zusammenhang mit einer geplanten Zertifizierung nach DIN 14675/SAS auf diese Besonderheit geachtet werden.

Sobald der verbändeübergreifende und neutrale Fragenkatalog für die Prüfung der „verantwortlichen Person SAS nach DIN 14675“ verfügbar ist, muss diese bei einer angestrebten Firmen-Zertifizierung nach DIN 14675/SAS erneut abgelegt werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass diese Prüfung durch eine dafür akkreditierte Stelle (zum Beispiel VdS, Tüv) abgenommen werden muss.

Jörg Crauser, Leiter Technik beim Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen e.V. (BHE)

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