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Veranstaltungsdienste 11. April 2013

Qualität hat ihren Preis

Trotz hoher Sicherheitsstandards hat die Vergangenheit auch in Deutschland bewiesen, dass große Menschenansammlungen und deren Bewegungsmuster in unterschiedlichen Situationen ein hohes Gefahrenpotential bergen.

Sorgfältig instruierte Sicherheitskräfte sichern den Mülheimer Rosenmontagszug.
Sorgfältig instruierte Sicherheitskräfte sichern den Mülheimer Rosenmontagszug.

Ganz entscheidend für den reibungslosen Ablauf einer Großveranstaltung ist daher die detaillierte Vorplanung aller involvierten Akteure. Das neue Jahr hatte gerade erst begonnen, da erreichen uns schockierende Bilder eines Diskothekenbrands mit über 200 toten Jugendlichen und zahlreichen verletzten und traumatisierten Personen in Brasilien. Schnell wurden fehlende Brandschutzeinrichtungen, verschlossene Notausgänge, aber auch das anfängliche Fehlverhalten der Sicherheitskräfte als verschärfende Kriterien der Katastrophe gemeldet.

Kardinalproblem

Ein großes Problem für die Sicherheitswirtschaft ist, dass viele Veranstalter immer noch dazu tendieren, möglichst günstiges Sicherheitspersonal zu engagieren. Mangelnde auftragsbezogene Fachkompetenz, fehlende Kommunikationsmittel und -strukturen sowie ein Nichteinhalten der zugesagten Personalstärke sind nur ein Teil des wettbewerbsverzerrenden Dilemmas. Häufig gelangt Personal zum Einsatz, welches kurzfristig als Aushilfe ohne jegliche Sicherheitsausbildung und untertariflicher Entlohnung rekrutiert wird. Verstöße gegen den je nach Bundesland spezifischen Mindestlohn und nicht vergütete Tarifzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sind leider nach wie vor an der Tagesordnung.

Dabei enthält das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unter § 23 Abs. 2 eine leider vielen Veranstaltern nicht bekannte Mithaftung und Prüfverpflichtung des Auftraggebers. Dem Veranstalter kann eine Beteiligung an der Mindestlohnunterschreitung vorgeworfen werden, unabhängig, ob er dem Sicherheitsunternehmen wissentlich oder durch fahrlässiges Nichtwissen den Auftrag erteilt hat. Die Zollbehörde „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) kann bei festgestellten Unregelmäßigkeiten Bußgelder zwischen 2.500 und 500.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten erheben.

Ein Beispiel für eine gelungene Kooperation zwischen Veranstalter und Sicherheitswirtschaft ist der Mülheimer Rosenmontagszug. In diesem Jahr sicherten 130 Sicherheitskräfte der Vollmergruppe Dienstleistung als Zugbegleiter und Zugstreckenposten sowie fünf Einsatzleiter die 3,5 Kilometer lange Zugstrecke, um einen reibungslosen und störungsfreien Ablauf der närrischen Großveranstaltung mit nahezu 40.000 Besuchern zu garantieren.

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Weit im Vorfeld der Veranstaltung wurde ein schlüssiges Sicherheitskonzept durch Behördenvertreter der Stadt Mülheim an der Ruhr, sämtlicher für die Sicherheit zuständiger Organisationen und der Karnevalsvereine erstellt. In der Mülheimer Feuerwache koordinierten die Sicherheitsverantwortlichen aller involvierten Ordnungsbehörden, Hilfseinrichtungen und Privatunternehmen als „rückwärtiger Stab“ das reibungslose Zusammenspiel von circa 500 Akteuren der Polizei, Feuerwehr, Deutschem Roten Kreuz, Technischem Hilfswerk, Ordnungsamt und Vollmergruppe.

Dass die Verantwortlichen auch in diesem Jahr einen der „entspanntesten Rosenmontagszüge“ meldeten, war der optimalen Vorbereitung und dem untereinander gewachsenen Vertrauen in die Fachkompetenz aller Beteiligten zu verdanken. Ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie eine detaillierte Nachbereitung der Veranstaltung schärfen den Blick und sensibilisieren alle involvierten Sicherheitsakteure für die unterschiedlichen Befindlichkeiten und Bedürfnisse.

Die daraus resultierenden kontinuierliche Aus- und Fortbildung des Personals genießt in dem Zusammenhang einen hohen Stellenwert. Der Großteil des Sicherheitspersonals nimmt an regelmäßigen praktischen und theoretischen Schulungen teil. Neben den obligaten Schulungsinhalten gemäß § 34a Gewerbeordnung finden weitergehende Qualifikationen im Bereich Brandschutz, Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), Deeskalation und Selbstverteidigung statt. Dass diese hochsensible Dienstleistung mit hohem Gefährdungspotential für Menschen und Sachwerte nicht ausschließlich „über den Preis“ einzukaufen ist, sollte jedem verantwortungsbewussten Veranstalter und Auftraggeber deutlich werden.

Andreas Brink, Geschäftsführer, Westdeutscher Wachdienst

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