Direkt zum Inhalt
Brandschutz 21. Juli 2022

Rauchmelder-Frist in Sachsen endet ein Jahr früher

Der sächsische Landtag weitet die Rauchwarnmelderpflicht nun auch auf Bestandsbauten aus. Die Übergangsfrist endet nun schon zum 31. Dezember 2023.

Der sächsische Landtag weitet die Rauchwarnmelderpflicht nun auch auf Bestandsbauten aus. Die Übergangsfrist fällt dabei überraschend kurz aus.
Der sächsische Landtag weitet die Rauchwarnmelderpflicht nun auch auf Bestandsbauten aus. Die Übergangsfrist fällt dabei überraschend kurz aus.

Nachdem der sächsische Landtag die Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsbauten ausgeweitet hat, gilt es die überraschend kurze Übergangsfrist zu beachten und alle Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 mit den unscheinbaren Lebensrettern auszustatten.

Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten in Sachsen seit 2016

Für Neu- und Umbauten besteht die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen bereits seit Januar 2016. Seit dem ersten Juni dieses Jahres gilt sie nun auch für bereits bestehende Objekte. Die Vorschriften gelten für sämtliche Gebäudearten und geben vor, dass alle Räume ausgestattet werden müssen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Auch für Flure, die als Rettungswege dienen, sind Rauchwarnmelder nun Pflicht. Nur wenn Schlafräume bereits mit einer automatischen Rauchdetektion und einer angemessenen Alarmierung ausgestattet sind, muss nicht separat nachgerüstet werden. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen der Fall, wenn diese durch entsprechende Brandschutzkonzepte über bauaufsichtlich genehmigte Brandmeldeanlagen gesichert sind.

Mehr Sicherheit durch Schulung zur Q-Fachkraft für Rauchmelder

Bei der Wahl von neuen Rauchwarnmeldern bietet das Q-Label Orientierung: Entsprechend zertifizierte Geräte erfüllen besonders hohe Qualitätskriterien und sind – ohne Batteriewechsel – auf eine zehnjährige Laufzeit ausgelegt. Anders sieht es bei Meldern ohne das Siegel aus: Auch, wenn die Anschaffung zunächst günstiger erscheint, entstehen durch häufige Batteriewechsel neben Umweltbelastungen auch zusätzliche Kosten. Viele dieser Melder müssen auch bedeutend früher getauscht werden.

Anzeige
Auf der Messe Fensterbau Frontale zeigt Hekatron das neue Funksystem 155 F für Feststellanlagen.
Hekatron zeigt Funksystem für Feststellanlagen
Vom 12. bis 15. Juli präsentiert Hekatron Brandschutz auf der Fensterbau Frontale in Nürnberg das neue Funksystem 155 F für Feststellanlagen.

Neben der technischen Qualität spielt die korrekte Projektierung, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern eine entscheidende Rolle für einen zuverlässigen Brandschutz. Deshalb bietet Hekatron mit der Zertifizierung zur Q-Fachkraft und zum Funkspezialist für Rauchwarnmelder nach DIN14676 praxisnahe Schulungen an. Nach erfolgreicher Durchführung erhalten die Teilnehmer ein für fünf Jahre gültiges Zertifikat, das sie als Q-Fachkraft ausweist. Die Schulungsangebote von Hekatron können entweder als Seminar vor Ort oder flexibel als Webinar durchgeführt werden.

Passend zu diesem Artikel