Rauchwarnmelder nachrüsten mit Hekatron
Auf der Light + Building informiert Hekatron seine Besucher unter anderem schwerpunktmäßig zur Rauchwarnmelderpflicht. Aktuelles Thema: Baden-Württemberg hat die Pflicht als 13. der 16 Bundesländer eingeführt – und sie betrifft nicht nur Wohnungen.
Dort und auch in Hessen, wo die Light+Building stattfindet, endet die Übergangsfrist bereits am 31.12.2014. Seit Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die gesetzliche Einbaupflicht für Rauchwarnmelder (RWM). Mit einer Besonderheit: Im Gegensatz zu allen anderen Landesbauordnungen gibt die LBO in Baden-Württemberg vor, dass „Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, und Flure, die Fluchtwege dieser Aufenthaltsräume sind,“ mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.
Somit gilt die RWM-Pflicht in Baden-Württemberg beispielsweise auch für Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen oder Hotels – eben für alle Objekte, in denen „bestimmungsgemäß“ Menschen schlafen.
Bemerkenswert ist außerdem die kurze Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014. Ebenfalls zu diesem Datum endet die Frist in Hessen. Ein Jahr später ist es dann in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen soweit. Daher sollten Facherrichter, deren Kunden noch Melder nachzurüsten haben, nun aktiv werden. Hekatron bietet hierfür die Rauchwarnmelder der Genius-Familie an.
Light+Building-Halle 11.1, Stand C03
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