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Richtige Sicherheitstechnik verhindert Einbrüche

Die kürzlich veröffentlichen Zahlen der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigen, dass der richtige Einbruchschutz immer wichtiger wird. Die Statistik belegt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche 2015 erneut gestiegen ist, dieses Mal sogar um rund zehn Prozent.

Aktuelle Zahlen zum Wohnungseinbruchdiebstahl in Deutschland.
Aktuelle Zahlen zum Wohnungseinbruchdiebstahl in Deutschland.

Dabei handelt es sich um insgesamt über 167.000 Fälle. Der durch die Wohnungseinbrüche verursachte Schaden beläuft sich für das Jahr 2015 auf rund 441 Millionen Euro. Bei Einbruch denkt man oft an Dunkelheit und Nacht. Aber dies stimmt nur teilweise, denn über 70.000 aller Einbrüche wurden in der Tatzeit zwischen 6 und 21 Uhr ausgeübt. Dies sind elf Prozent mehr als im Vorjahr.

Laut einer in diesem Jahr veröffentlichten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) werden nur rund drei Prozent aller Einbrecher verurteilt. Ausgewertet wurden hier Einbrüche in fünf Großstädten aus dem Jahr 2010. Auch wenn die Zahlen nicht richtig vergleichbar sind, da es sich unter anderem um unterschiedliche Erfassungszeiträume handelt, kann man jedoch erkennen, dass der Anteil der verurteilten Einbrecher deutlich unter der Aufklärungsquote (15 Prozent im Jahr 2015) liegt. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Einbrecher straffrei davonkommt.

Gründe hierfür könnten eine nicht ausreichende Beweislage, aber unter Umständen auch eine mögliche personelle Unterbesetzung der Polizei sein. Eine erst kürzlich veröffentlichte Meldung der Gewerkschaft der Polizei machte darauf aufmerksam, dass dringend Verstärkung benötigt wird. Seit der Jahrtausendwende seien rund 16.000 Stellen ersatzlos weggefallen und Reviere mussten geschlossen werden.

Auch zukünftig ist es möglich, dass die Aufklärungs- und insbesondere die Verurteilungsquoten eher niedrig ausfallen. Ein Grund könnten hier beispielsweise die Änderungen bei der Verkehrsdatenspeicherung (§ 100g StPO) sein. Diese gesetzlichen Änderungen sind seit Dezember 2015 in Kraft und bringen deutliche Einschränkungen bei polizeilichen Ermittlungen mit sich. So wurde auch der Straftatenkatalog reduziert, sodass bei weniger Delikten Verkehrsdaten rückwirkend erhoben werden dürfen. Damit wird unter anderem bei einem Einbruch zwar eine Telekommunikationsüberwachung möglich sein, nicht aber die Erhebung der vorhandenen Verkehrsdaten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel das gesprochene Wort nach dem Einbruch überwacht werden kann. Zuvor gespeicherte Daten dürfen aber nicht erhoben werden.

Gegen Einbruch vorbeugen

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„Jeder kann etwas gegen Wohnungseinbruch tun. Mit der richtigen Sicherheitstechnik erschwert man es den Einbrechern zumindest. Meistens versuchen sie nur wenigen Minuten in die Wohnungen zu kommen. Klappt es nicht auf Anhieb, ziehen sie weiter“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.

Für den richtigen Einbruchschutz sollten daher einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren nicht fehlen. Dies allein reicht jedoch nicht. Damit diese Türen Einbrecher auch wirklich abhalten, müssen sie mit einem entsprechenden Schloss versehen werden. Eingesetzt werden hier spezielle Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schließbleche. Zudem sollten Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen, wie den sogenannten Pilzkopfzapfen-Beschlägen, versehen sein. Außerdem sind ein abschließbarer Fenstergriff und eine entsprechende Verglasung zu empfehlen. „Bei ungesicherten Fenstern zum Beispiel haben Einbrecher ein leichtes Spiel. Mit einfachsten Werkzeugen wie einen Schraubenzieher kann eine ungesicherte Balkontüre in Sekunden aufgehebelt werden“, erklärt Stephan Schmidt.

Laut Kriminalstatistik könnten viele Einbrüche schon im Vorfeld durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Dies belegen auch die Zahlen erfolgloser Einbruchsversuche, denn diese sind in den vergangen Jahren stetig gestiegen. Wer vorsorgen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung erhalten. So gibt es beispielsweise Förderungen der KfW-Bankengruppe (KfW). Die KfW bietet in ihren Förderprogrammen „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ verschiedene Möglichkeiten in den Einbruchschutz zu investieren. Seit Anfang April 2016 hat die KfW die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ zudem erweitert. So ist es Eigentümern und Mietern nun möglich, neben Zuschüssen auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch zu nehmen. Der Kreditbetrag kann über die Hausbank beantragt werden.

Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise der Austausch von Haus- und Wohnungstüren sowie Fenstern und Fenstertüren, die Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen, der Einbau von Gegensprechanlagen sowie das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser. Die Polizei informiert mit ihrer bundesweiten Einbruchschutzkampagne „K-Einbruch“ und ihrem Internetauftritt unter www.k-einbruch.de über Präventionsmaßnahmen und gibt einen Überblick über die Förderprogramme.

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