Von Gefahrstofflagern gehen besondere Risiken für Sachwerte aus. Feuergefährliche und reaktive Substanzen werden auf engstem Raum gelagert, häufig in Hochregalen. Dabei kann die Kombination der einzelnen Gefahrstoffe das Risiko durchaus noch einmal erhöhen. Nicht umsonst teilen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TRGS 510, die Substanzen in verschiedene Lagerklassen auf. Die Sicherheitsvorschriften liefern genaue Tabellen, was in welcher Menge zusammen gelagert werden kann – und was nicht.
Gaslöschen vermeidet Sekundärschäden an Sachwerten
Wenn es um universelle Einsatzfähigkeit und rückstandsfreie Brandbekämpfung geht, haben stationäre Gaslöschsysteme auch in Gefahrstofflagern die Nase vorn. Sie ermöglichen die schnellere Wiederaufnahme des Betriebs nach ihrem Einsatz. Als Löschmittel dient dabei reines Kohlendioxid. Das nichtreaktive Gas kann in der Anlage auf unterschiedliche Art bevorratet werden. In kleineren Systemen wird es in handelsüblichen 50-kg-Hochdruckflaschen gelagert. Ab 2.000 kg Bevorratungsmenge ist eine Kotika-Löschanlage zu empfehlen: Sie bewahrt das CO2 in einem isolierten Behälter mit Kühlaggregat bei minus 20°C und niedrigem Druck auf. Auf den Löscherfolg hat die Lagerung in Hoch- oder Niederdrucktechnik grundsätzlich jedoch keinen Einfluss.
Stationäre CO2-Löschanlagen reduzieren den Sauerstoffanteil der Luft im Löschgebiet von 21 auf unter 15 Volumenprozente, wodurch jeder Brand innerhalb kurzer Zeit erlischt. Das funktioniert in den Brandklassen A, B und C und sogar an verdeckten Stellen, zum Beispiel in einem Hochregallager. Kohlendioxid ist als Löschmedium sowohl für festes und flüssiges als auch für gasförmiges Gefahrgut einsetzbar. Da die Löschwirkung von CO2 hauptsächlich auf der Herabsetzung des Sauerstoffgehalts im Löschbereich beruht, ist allerdings eine Personenschutzeinrichtung erforderlich, die das Löschmittel erst nach einer Vorwarnzeit freigibt, damit Mitarbeitende ausreichend Zeit haben, den Einsatzbereich zu verlassen.
Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit von Gaslöschsystemen ist die Abdichtung des Löschgebietes. Besonders bei stark glutbildenden Bränden droht sonst ein Wiederaufflammen. CO2 wirkt nicht kühlend oder abschirmend, daher kann es unter ungünstigen Umständen zu Sekundärschäden durch Strahlungswärme kommen. Nicht geeignet ist das Verfahren beispielsweise bei Chemikalien, die Sauerstoff freisetzen, da hier das Löschprinzip der Sauerstoffverdrängung nicht mehr greift.
Johnson Controls: Schaumlöschen kühlt und bedeckt
Stationäre Schaumlöschanlagen zeigen ihre Stärken vor allem durch ihre Kühl- und Abschirmwirkung. Beim Löschmittel unterscheidet man zwischen Leicht-, Mittel- und Schwerschaum. Für diese Einteilung ist die so genannte Verschäumungszahl (VZ) ausschlaggebend, die das Verhältnis zwischen dem Volumen des fertigen Schaums und dem Volumen des ursprünglichen Wasser-Schaummittel-Gemisches angibt. Die Verschäumungszahl ist wichtig für Einsatz und Wirkung: Schwerschaum (VZ 4 – 20) wirkt eher kühlend und erzielt größere Wurfweiten, da er sehr viel Wasser enthält und weniger kompressibel ist. Je höher die VZ (21 bis 200 bei Mittelschaum und über 200 bei Leichtschaum), desto mehr überwiegt bei der Löschung der Trenn- und Verdrängungseffekt. Ebenso gilt: Je höher die Verschäumungszahl, desto niedriger der Wasseranteil – und desto geringer die Sekundärschäden.
Gefahrstofflager müssen baulich nicht verändert werden
Wer Anlagen mit hohen Verschäumungszahlen plant, muss in jedem Falle berücksichtigen, dass zur Schaumerzeugung viel Luft erforderlich ist. Letztere muss bei vielen Systemen immer noch kühl und rauchfrei sein. Daher musste bisher sowohl eine Zuluftöffnung nach außen für den Schaumgenerator eingeplant werden als auch eine Druckentlastungsklappe für den Löschbereich. Dies hat sich durch innovative Schaummittel-Zusätze geändert. Bei ihnen ist eine Schaumerzeugung sogar mit Brandrauch möglich, wodurch man keine baulichen Veränderungen vornehmen muss. Man spricht hier von einer Hotfoam-Anlage.
Stationäre Schaumlöschanlagen sind bei Entstehungsbränden der Klassen A und B wirksam, wie sie in Gefahrstofflagern am häufigsten vorkommen. Es muss allerdings unterschieden werden: zwischen polaren Stoffen, beispielsweise Alkohol, und unpolaren Stoffen, etwa Pentan. Für polare Stoffe gilt es, bei der Brandbekämpfung mit Löschschaum besondere Maßnahmen einzuhalten, beispielsweise die Bodenbeschäumung. Vorteile des Löschschaums sind seine Kühl- und Abschirmwirkung: Der Entstehungsbrand wird vom Schaum komplett bedeckt. Das verhindert ein Wiederaufflammen oder sekundäre Entzündungen und Schäden durch Strahlungswärme.
Im Vergleich zu Gaslöschsystemen sind Schaumlöschanlagen in puncto Personenschutz weniger problematisch. Gleichwohl kann auch Leichtschaum Hindernisse zudecken oder den Boden schlüpfrig machen. Wegen der Stolper- und Rutschgefahr ist daher auch bei diesen Systemen eine schnelle Räumung des Löschgebietes erforderlich.
Löschschaum enthält Wasser und fluorhaltiges Schaummittel. Er kann also Sekundärschäden verursachen und muss fachgerecht entsorgt werden. Bei Gefahrstoffen, die mit Wasser reagieren, verbietet sich der Einsatz. Durch bauliche Rückhaltemaßnahmen gilt es zudem, eine unkontrollierte Ausbreitung zu vermeiden.
Gerade bei Gefahrstofflagern gilt: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Das Brandschutzkonzept muss hier nicht nur die individuellen Brandlasten im Fokus haben, sondern auch deren mögliche Wechselwirkungen. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass sie einen Entstehungsbrand zuverlässig bekämpft, dabei aber möglichst wenig Sekundärschäden und Betriebsunterbrechungen erzeugt. Die Entscheidung über das richtige Löschmittel und seine effektive Ausbringung sollte dabei von Fall zu Fall in enger Zusammenarbeit zwischen einem erfahrenen Dienstleister und dem Eigentümer oder Betreiber getroffen werden.