Videoüberwachungskameras können mit dem „Datenschutz-Rollo“ jetzt mit geringem Aufwand deaktiviert werden.
Foto: Dallmeier
Videoüberwachungskameras können mit dem „Datenschutz-Rollo“ jetzt mit geringem Aufwand deaktiviert werden.

Videosicherheit

So werden Überwachungskameras einfach deaktiviert

Bei öffentlichen Kundgebungen mussten Videoüberwachungskameras bisher aufwändig abgehängt werden. Der „Datenschutz-Rollo“ von Dallmeier ändert dies jetzt.

Dallmeier erleichtert mit dem „Datenschutz-Rollo“ für Videoüberwachungskameras Kommunen und Polizei die Arbeit bei der Vorbereitung von öffentlichen Kundgebungen. Bereits im März 2020 legte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf Art. 8 des Grundgesetzes fest: Bei friedlichen Versammlungen müssen stationäre Videoüberwachungssysteme für alle Teilnehmenden weithin sichtbar deaktiviert werden. Seither vertrauen immer mehr deutsche Städte auf die Panomera Kameras mit „Datenschutz-Jalousie“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier. Der Grund: Maximaler Schutz von Persönlichkeitsrechten bei minimalem Kostenaufwand.

Persönlichkeitsrechte bei friedlichen Versammlungen schützen

Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW im März 2020 (Aktenzeichen: 15 A 1139/19) sind Betreiber von fest installierten Videokameras im öffentlichen Raum dazu verpflichtet, diese bei Versammlungen „weithin sichtbar“ zu deaktivieren. So soll ein einschüchternder oder abschreckender Effekt auf Versammlungsteilnehmer vermieden werden. Die herkömmliche Vorgehensweise zur eindeutigen Deaktivierung der Videobeobachtung – meistens eine einfache Verdeckung mit Jutesack und Steiger - verursacht jedoch einen erheblichen logistischen und finanziellen Mehraufwand in den Kommunen. Bei durchschnittlich 200-300 Versammlungen pro Jahr in einer deutschen Großstadt entstehen schnell zusätzliche Ausgaben im sechsstelligen Bereich.

Um die Versammlungsfreiheit trotz installierter Videokameras zu vertretbaren Kosten zu gewährleisten, setzen mittlerweile 12 deutsche Städte, darunter Köln, Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt, auf das „Panomera Privacy Shield“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier. Die in gelber Signalfarbe gehaltene Jalousie aus undurchsichtigem Spezialmaterial verhüllt die Objektive der Dallmeier Panomera-Kamerasysteme per Mausklick binnen weniger Augenblicke. Eine auf die Jalousie aufgedruckte, durchgestrichene Kamera macht zuverlässig und weithin sichtbar klar: Hier findet keine Videoüberwachung statt. Nach Ende der Kundgebung können Polizei und Sicherheitsverantwortliche die Maßnahme vom Leitstand aus in Sekundenschnelle wieder aufheben.

„Privacy Shield“ garantiert datenschutzkonforme Videoüberwachung

"Das Urteil aus NRW bindet uns zwar nicht unmittelbar, wir können es jedoch nicht außer Acht lassen und es ist gut, entsprechend vorbereitet zu sein, da eine vergleichbare Klage wohl auch bei uns Aussicht auf Erfolg hätte,“ so Herr Peter Weigand, Amtsleiter des Ordnungsamtes Offenbach. „Es geht uns aber nicht nur darum, den gerichtlichen Anforderungen Genüge zu leisten, sondern vor allem und in erster Linie unseren Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ungestört wahrnehmen zu können. Das „Privacy Shield“ ermöglicht uns dies, und zwar quasi per Fernsteuerung und ohne zusätzlichen personellen Kostenaufwand.“

Bildbasiertes Prozessmanagement auf der Logimat

Auf der Fachmesse Logimat zeigt Dallmeier Anfang Juni in Stuttgart Lösungen für bildbasiertes Prozessmanagement für seine Kunden aus der Intralogistik.
Artikel lesen

„Datenschutz-Rollo“ erleichtert Kommunen viel Arbeit

„Friedliche Demonstrationen und Kundgebungen sind ein wesentliches Grundrecht jeder Demokratie. Uns als deutschem Hersteller von Videosicherheitstechnik war es deshalb ein wichtiges Anliegen, die Vorteile städtischer Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten mit der aktuellen Gesetzgebung zum Datenschutz in Einklang zu bringen“, erklärt Frank Salder, Geschäftsführer der Dallmeier Systems Niederlassung in Gladbeck und Safe City-Experte der Dallmeier Unternehmensgruppe. „Dank des Panomera Privacy Shields haben Bürgerinnen und Bürger weithin sichtbar diese Gewährleistung – und gleichzeitig sparen die Kommunen signifikant Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen.“

Durch das POG ist die Polizei unter bestimmten Umständen berechtigt, Videotechnik einzusetzen oder deren Einsatz zu fordern. Dazu gehört in erster Linie, dass es sich bei dem fraglichen öffentlichen Areal um einen sogenannten Kriminalitätsschwerpunkt handelt.
Foto: Picture Alliance/DPA/Sebastian Gollnow

Videosicherheit

(K)ein Widerspruch?

Wie man wirksamen Datenschutz bei einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum angemessen und rechtskonform umsetzt.

Foto: Axis Communications

Überwachungskamera

So sorgt Axis für datenschutzkonforme Videoaufzeichnung

Axis hat das Axis Live Privacy Shield auf den Markt gebracht. Sie bietet eine datenschutzkonforme Videoaufzeichnung. Wie funktioniert die neue Software?

Foto: Zumpe

Forum Videoüberwachung

Videosoftware - gratis oder kostenpflichtig?

Nahezu jeder Kamerahersteller legt seinen Produkten kostenlose Software bei. Doch die Leistungsfähigkeit dieser Programme schwankt sehr stark. Wir diskutierten auf dem 4. PROTECTOR Forum Videoüberwachung mit Anbietern und Anwendern aus der Videobranche über die Notwendigkeit dieser Zugabe, ihren Nutzen und welche Konkurrenz sie zu kostenpflichtiger Videosoftware darstellt.

Foto: DResearch

Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen

Überwachungskameras nutzlos?

Ist die Videogläubigkeit der Sicherheitsverantwortlichen ein Holzweg? Studien lassen zumindest den Schluss zu, dass die videotechnische Aufrüstung des öffentlichen Raums weitgehend umsonst war und ist. Kriminelle lassen sich gerne filmen und Sprayer beziehen die Kameras in ihr Treiben ein.