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BHE 16. Juni 2016

Sprachalarmanlagen normenkonform planen und errichten

Eine aktuelle Hilfestellung für Planer und Errichter bieten die Checklisten und Arbeitspapiere des BHE-Fachausschusses für Sprachalarmierungssysteme (FA-SAS).

Im Not- oder Brandfall zählt jede Sekunde. Durch klare Verhaltens-anweisungen dienen moderne Sprachalarmanlagen (SAA) der schnellstmöglichen Evakuierung der betroffenen Räume. Menschenleben können jedoch nur gerettet werden, wenn die Planung, Projektierung und Installation der SAA durch Fachfirmen unter Beachtung und auf Basis der relevanten Normen erfolgt. Da laut DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ eine Sprachalarmanlage durch eine Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden muss, ist neben der DIN VDE 0833-4 auch die DIN 14675 zu beachten und verbindlich einzuhalten.

In den letzten Monaten wurden verschiedene neue Papiere erstellt sowie bestehende Dokumente überarbeitet und an die aktuelle Version der DIN VDE 0833-4 angepasst: In aktualisierter Form stehen nun unter anderem das Inbetriebsetzungsprotokoll, die Prüfliste zur Instandhaltung und die Übersicht „Hinweise und Pflichten für Betreiber einer SAA“ zur Verfügung.

Neu hinzugekommen sind unter anderem ein Übergabe- und Abnahmeprotokoll sowie Vorlagen, beispielsweise zur Bestätigung der „Begehung“ durch den Betreiber. Auch das Formular „Anforderungen für Sprachalarmierungsanlagen“ wurde neu erarbeitet und bietet Unterstützung in der Konzept- und Planungsphase. BHE-Mitglieder finden die Dokumente im internen Mitgliederbereich der BHE-Homepage.

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